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Tarri fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ausweispflicht aber keinen Ausweis was machen?

Ich habe einen seit 1994 abgelaufenen Personalausweis und keinen Reisepaß. Nun soll ja der Scheckkartenausweis in diesem Jahr noch kommen. Da ich nicht ins Ausland fahre/fliege oder sonst in die Situation gekommen bin einen Ausweis vorzuzeigen will ich jetzt bis Herbst warten bis ich einen neuen beantrage. Nun ist es bei einer Verkehrskontrolle passiert das der Bulle meinen Führerschein (grauer Lappen) als Ausweis nicht akzeptiert hat und will das ich einen Ausweis vorzeige. Ich habe das dann im nächsten Revier gemacht und der Bulle dort sagte mir das ich jetzt ein Problem habe da ich keinen gültigen Ausweis habe. Ich habe Ihm gesagt das mir das egal ist. Habe ich mich den Strafbar gemacht? Ich wei das ich eine Ausweispflicht habe aber keine Mitführpflicht. Da ich das Ding nie gebraucht habe verstehe ich die ganze Aufregung nicht, der Ausweis war mal gültig und ich bin immer noch die gleiche Person. Naja mein Mann ist anderer Meinung. ;-)) Was ich wissen möchte ist mache ich mich ohne Ausweis strafbar und kann man mich zwingen einen Ausweis zu haben?

Gruss Tari

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 1 Ausweisgesetz, jeder Deutsche der das 16 Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Ausweis sein. Ohne Ausweis oder abgelaufener Ausweis stellen eine Ordnungswidrigkeit da, die mit Geldbuße belegt werden kann.

    ist also eine Ordnungswidrigkeit, eine Mitführpflicht besteht nicht, aber du muss auf Verlangen, einen gültigen Ausweis bei einer Behörde vorlegen können.

    bb

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer sich nicht ausweisen kann, sollte damit rechnen, dass er jedesmal zur Feststellung der Personalien eingekerkert wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Naja Ausweißpflicht sagt doch schon alles , oder !

    Dabei fällt mir auf das meiner auch schon 6 Monate abgelaufen ist ^^ ups !

    Quelle(n): ab zum Rathaus ^^
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du machst dich nicht strafbar. Aber: in D muss man einen gültigen Perso haben (man muss ihn , wie du ja schon weißt, nicht bei sich führen, wie viele meinen, aber man muss ihn haben), und wenn dem nicht so ist begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbusse geahndet wird. Die hängt von der Gemeinde ab. Bei 5 € geht es los, in Extremfällen können 200 € fällig werden (bei Leuten, die sich hartnäckig weigern, einen Perso zu beantragen). Wegen der extrem langen Zeit wirst du ganz bestimmt zahlen müssen. Ganz grob geschätzt: rechne mal vorsichtshalber mit um die 50 €.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eines ist sicher: Eine verlängerung eines abgelaufenen Personalausweises kostet viel mehr Geld. Die Behörden drücke bei uns aber ein Auge zu, wenn der Ausweis vor nicht allzu langer Zeit abgelaufen ist.

    Wenn Du auf dem Revier zu erscheinen hast um Dich aus zuweisen, dann erwarten die auch Deinen gültigen Ausweis zu sehen. Ich würde keine Experimente starten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    schwierigkeiten, so wie du sie hattest, sind vorprogrammiert...

    aber strafbar....nein

  • vor 1 Jahrzehnt

    In den Vorschriften des Pass - und Meldewesens ist ein gültiges Dokument zur Identifizierung der jeweiligen Person vorgesehen. Das ist der Personalausweis und nicht Monatsfahrkarte oder der Führerschein. Ärger kommt Dir entgegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Strafbar ist das in keinem Fall, ich glaube nicht mal OWI. Aber du bist verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen und dieser Pflicht solltest du nachkommen, den wenn d dich gegenüber der Polizei nicht ausweist, DANN kann es schon Ärger geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dass der Polizist den alten grauen Führerschein nicht anerkennt, ist eigentlich typisch deutsch, die trauen ihren eigenen, amtlichen Papieren scheinbar schon nicht mehr.

    Demnächst bekommen wir doch noch den Chip implantiert und jeder Polizist einen Scanner (liegt ja schon samt Software in der Schublade und wurde von der rot/grünen Schröder-Regierung in Auftrag gegeben).

    Strafbar machst du dich höchstens im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit. Ausweispflicht heißt ja nur, dass du dich ausweisen musst, es ist in dieser Pflicht nicht festgeschrieben, mit welcher Art von Ausweispapier dies geschehen muss, ein amtliches Dokument (das kann die Meldebescheinigung sein) genügt dazu vollkommen.

    Hat der Polizist dann ein Problem damit, dann ist das sein Problem und nicht deines. Hätte ich ihm klipp und klar gesagt und wenn es ihm nicht gepasst hätte, na dann kann er mich ja verhaften. Habe ich keine Arbeit damit, nur er viel Schreibkram!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Bürger braucht einen Personalausweis, Reisepaß ist freiwillig.

    Ich finde das ja auch sinnvoll.

    Ich hatte bei einer Kontrolle im KFZ keine Papiere dabei, nur Fotokopien. Der Polizist meinte er könne 20,--€ kassieren, ich habe dann aber nix bezahlen müssen.

    Quelle(n): Mein Leben
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