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Wann muss der Vermieter die Erhöung der Engergiekosten mitteilen?

Wenn ein Stromversorger die Preise erhöht, muss der Vermieter dies vorher/unverzüglich an den Mieter weitergeben oder kann er dies auch mit einer Nacherhebung am Jahresende vornehmen?

Update:

Vielen Dank für die bisherigen Antworten - kann jemand sein Argument durch einen Verweis auf eine Gesetzesgrundlage bekräftigen?

Update 2:

übrigens, dass es im internet gesetzestexte gibt ist mir schon klar du klugscheißer! aber deshalb wurden solche portale errichtet, dass ich so ne frage stellen kann und fragen kann ob mir jemand nen link o.ä. posten kann. aber scheinbar hast du noch nie nen gesetzestext durchforstet... ich komme also zu dem entschluss dass alle wieder mal top bescheid wissen und keiner von euch irgendwelche nachweise oder aussagekräftigen infos hat - mit so schwämmigen infos kann man natürlich kaum was anfangen... hier sollte dem fragenden geholfen werden - das war keine meinungsumfrage.

aber egal, hab mit meinem anwalt gesprochen - und man kann als mieter durchaus noch nach abgelaufenem jahr etwas bewirken, aber das findet man sichlerich auch irngendwo im gesetzestext lol

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Vermieter muss sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten und dies kann der Mieter mit Jahresabrechnung kontrollieren.

    Ein informieren ist nicht vorgesehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Vermieter betreibt keine Nachrichtenagentur. Er ist verpflichtet, einmal pro Jahr die Nebenkosten abzurechnen, und damit hat sich's.

    Gesetzliche Grundlagen und Urteile zu der Thematik finden sich im Netz zuhauf, einfach mal eine Suchmaschine anwerfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für die Allgemeinstromkosten muss der Vermieter nicht informieren. Du hast ja auch einen Vertrag bei den Stadtwerken und die informieren Dich. Auch steht der neue Tarif in den Tageszeitungen , Mit der Nebenkostenabrechnung rechnet der Vermieter die gezahlten Kosten ab, dabei ist auch die Erhöhung enthalten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gar nicht. Wird rechtzeitig in der Presse angekündigt. Ggf. kann die Mehrzahl der Mieter auf einem Anbieterwechsel bestehen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er muss ihn sofort informieren. Schließlich könnte der Mieter dagegen sein und evtl. kündigen/Einspruch erheben wollen.

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