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Bis wann kann man nach einem verlorenen Verdauungsprozess noch Revision einlegen?

8 Antworten

Bewertung
  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich würde davon abraten, das geht ja doch in die Hose.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis kurz vor der Vollstreckung.... kommt auf die Stärke deines Schließmuskels an....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Unnerbüx erst mal voll ist, gibts auch keine Revision mehr! ;-))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde eher ein Klistier einlegen! ;o)

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  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Geht kaum, die Kanalisation ist groß und spätestens ab der Kläranlage heißt es

    " Rien ne va plus"...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Innerhalb der ersten 120 Stunden nach Anklageerhebung:

    ""Was oben reinkommt, muss unten wieder raus (zumindest Teile davon)", das sagt sich so leicht. Aber die Nahrung muss einen ganz schön langen Weg hinter sich bringen, bis ihr die verwertbaren Bestandteile entzogen worden sind und die Reste zur Ausscheidung bereit sind. Der Verdauungskanal mit seinen Bestandteilen Mund, Rachen, Speiseröhre, Magen, Dünndarm, Dickdarm, Mastdarm und After ist bis zu neun Metern lang.

    Diesen Weg könnte man mit einer Slalomstrecke vergleichen. Die Nahrung muss diesen Slalom absolvieren und dazu braucht sie unterschiedlich lange. Je nachdem, was Sie gegessen haben, dauert eine vollständige Darmpassage 60 bis 120 Stunden."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du den Verdauungsprozess schon verloren hast ist eine Revision in den meisten Fällen wenig ratsam, respektive appetitlich ! Wenn ich das richtig erruiere hat der Prozess nicht den von dir erwarteten Ausgang genommen, sprich eher hoch verloren. Wäre dieser Prozess im normalen Ausscheidungsverfahren entschieden worden bestünde meines Erachtens weniger die Veranlassung zu einer Revision. Prinzipiell würde ich von einer erneuten Aufnahme in beiderlei Hinsicht abraten.

  • Petra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ehrlich,wenn Dein Verdauungsprozess verloren gegangen ist, hilft nur noch der Chirurg.

    Der leitet dann die Entbindung ein und ist der einzige, bei dem Du Rechte geltend machen kannst.

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