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8 Antworten
- bellissimoLv 4vor 1 Jahrzehnt
Bis kurz vor der Vollstreckung.... kommt auf die Stärke deines SchlieÃmuskels an....
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Unnerbüx erst mal voll ist, gibts auch keine Revision mehr! ;-))
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- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Geht kaum, die Kanalisation ist groà und spätestens ab der Kläranlage heiÃt es
" Rien ne va plus"...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Innerhalb der ersten 120 Stunden nach Anklageerhebung:
""Was oben reinkommt, muss unten wieder raus (zumindest Teile davon)", das sagt sich so leicht. Aber die Nahrung muss einen ganz schön langen Weg hinter sich bringen, bis ihr die verwertbaren Bestandteile entzogen worden sind und die Reste zur Ausscheidung bereit sind. Der Verdauungskanal mit seinen Bestandteilen Mund, Rachen, Speiseröhre, Magen, Dünndarm, Dickdarm, Mastdarm und After ist bis zu neun Metern lang.
Diesen Weg könnte man mit einer Slalomstrecke vergleichen. Die Nahrung muss diesen Slalom absolvieren und dazu braucht sie unterschiedlich lange. Je nachdem, was Sie gegessen haben, dauert eine vollständige Darmpassage 60 bis 120 Stunden."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du den Verdauungsprozess schon verloren hast ist eine Revision in den meisten Fällen wenig ratsam, respektive appetitlich ! Wenn ich das richtig erruiere hat der Prozess nicht den von dir erwarteten Ausgang genommen, sprich eher hoch verloren. Wäre dieser Prozess im normalen Ausscheidungsverfahren entschieden worden bestünde meines Erachtens weniger die Veranlassung zu einer Revision. Prinzipiell würde ich von einer erneuten Aufnahme in beiderlei Hinsicht abraten.
- PetraLv 7vor 1 Jahrzehnt
Also ehrlich,wenn Dein Verdauungsprozess verloren gegangen ist, hilft nur noch der Chirurg.
Der leitet dann die Entbindung ein und ist der einzige, bei dem Du Rechte geltend machen kannst.