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Private Zahnversicherung?

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Seit 4 Jahren bezahle ich Beiträge für eine private Zahnversicherung.

Noch nie in Anspruch genommen.

Der Kostenvoranschlag war mir, trotz privater Zahnversicherung noch zu teuer.

Wir haben freie Arztwahl. ich habe den Zahnarzt gewechselt. Dieser Zahnarzt hat erneut einen Kostenvoranschlag gemacht. Keine außergewöhnlichen Zahnsanierungen und zur Versicherungen DKV gesendet.

Nun will die Versicherung, das ich meine ehemaligen Zahnärztin von der Schweigepflicht entbinde..

Da kam mir eigenartig vor..

Ich ging mit diesem Schreiben zur meiner jetzigen Zahnärztin, die auch den Kopf schüttelte und es nicht verstand und setzte sich mit dem Sachverständigen in Verbindung.

Sie bestehen noch immer, das ich meine ehemalige Zahnärztin von der Schweigepflicht entbinde.

Eine Begründinung konnte sie mir auch nicht sagen..

Wer hat diesbezüglich Erfahrung und kann mit weiter helfen?

Ich finde außergewöhnliche Maßnahmen einer Versicherung...Kann nur den Kopf schütteln.

Rechtschutz habe ich...

Update:

Hallo Mike M

Ich werde nachschauen und berichten, ob es in dem Kleingedruckten steht..

Update 2:

Hallo Seth dov.

hm..überlege. Kann natürlich möglich sein.

Ihr sind schon sehr viele Patienten aufgrund zu erhöhter Kosten weg gelaufen.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vielleicht haben die Sorge, daß die neue, preiswertere Lösung nicht ideal ist und zu Folgekosten führen kann....oder sie interessieren sich dafür, warum die alte Zahnärztin so teuer war, damit Kostenpläne von ihr generell kritischer beäugt werden...? Naja, erfahren werden wir das wohl nie...

    Du hast ja nichts zu verbergen....laß sie doch spielen...

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    "Mit der Unterschrift im Antrag für die Versicherung in der privaten Krankenversicherung entbindet der Antragsteller Ärzte, andere Versicherungsgesellschaften sowie Krankenhäuser und weitere in Anspruch genommene Gesundheitsdienstleister von der Schweigepflicht. Diese Entbindung wird bei Anträgen auf eine Krankenvollversicherung immer verlangt, bei Anträgen für eine Krankenzusatzversicherung ist sie häufig erforderlich. Mit der Entbindung von der Schweigepflicht erhält die Versicherungsgesellschaft die Gelegenheit, umfassend die bisherige Krankengeschichte des Antragstellers zu prüfen und das Risiko und somit den zu erhebenden PKV Beitrag einzuschätzen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung das persönliche Krankheitsrisiko für die Beitragserhebung nicht von Belang ist, verlangt sie für die Bearbeitung eines Aufnahmenantrages keine Entbindung von der Schweigepflicht."

    Das steht mit Sicherheit im Kleingedruckten Deiner Zusatzversicherung, ist (leider) normal

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