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Überschreibung einer Eigentumswohnung?
Meine Eltern wollen mir ihre Eigentumswohnung überschreiben. Sie bekommen natürlich Wohnrecht auf Lebenszeit. Ich kenne mich damit gar nicht aus. Was für Kosten können da auf mich zu kommen und was für Vor.bzw. Nachteile können mir und meinen Eltern entstehen?
6 Antworten
- eulenspiegelxxLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In Deinem Fall handelt es sich um eine Schenkung. Hier ist zu berücksichtigen, das alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammengefaßt werden.
Als Kind hast Du 400.000 € Freibetrag (Dir konnte innerhalb der letzten 10 Jahre bis zu diesem Betrag steuerfrei von Deinen Eltern geschenkt werden). Darüber hinaus wäre Schenkungssteuer anfallen.
Außer den Notargebühren und Umschreibegebühren fallen keine Kosten an. Das eingeräumte Wohnrecht auf Lebenszeit ist eine Belastung der Immobilie und wird im Grundbuch eingetragen. Zu Lebzeiten Deiner Eltern kannst Du die ETW nur mit dieser Belastung verkaufen. Das schmählert den Kaufpreis, weil der Erwerber die ETW nicht selbst nutzen oder weitervermieten kann. Das ist Dein Nachteil und daß Du für die Unterhalts- und evtl. Instandhaltungskosten (Grundsteuer, Wasser, Strom, Heizung, Kaminkehrer) aufkommen mußt, so lange Deine Eltern nicht auch diese Kosten noch übernehmen. Sollte die ETW noch nicht ganz bezahlt sein, kommen auch diese Darlehensbelastungen auf Dich zu.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...da solch überschreibung vom notar gemacht werden muss, steht dieser dir auch gleich für alle anliegenden fragen mit zur verfügung...
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du musst für alle Reparaturen etc aufkommen, Deine Eltern können das nicht zurückfordern wenn Du pleite gehst oder sich mit Dir verkrachen
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn bei Geschenken die Freibeträge überschritten werden, fällt Schenkungssteuer an. Besser ist, stufenweise zu überschreiben, um Steuern zu sparen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich w��¼rde nochmals mit den eltern reden. Erstmal sollte die Ãbertragung eventuell in 2 Schritten vonstatten gehen (wegen Schenkunssteuer). als nächstes sollte die Ãbertragung mit dem Recht des NieÃbrauchs gemacht werden.
Hierdurch bleiben die wohnrechte (allerdings auch die eventuellen Vermietungsrechte) beim NieÃbraucher (Alteigentümer). Der NieÃbrauch endet mit dem Tod des Brauchers. Google mal nach dem Thema.
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Notarkosten (Immobilien-Besitz-Ãbertragungen sind notarpflichtig) werden sich auf etwa € 200-300 belaufen, schätze ich.
Wesentlich höher (das hängt vom Verkehrswert der Immobilie ab) ist die Schenkungssteuer die anfällt. Das wäre dann auch schon der einzige wesentliche Nachteil.