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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

...wie sieht das eigenlich rechtlich aus...?

...kann ich mein haus abbrennen, wenn ich niemanden gefärde und wenn ich keinerlei ansprüche an meine versicherung oder sonst wen stelle...??

...ich müsste doch mit meinem haus machen dürfen, was ich will, solange ich keinen anderen schädige...im gegenteil, ich könnte das haus auch noch für eine feuerwehrübung zur verfügung stellen...

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du es schaffst die paar Verordnungen und Gesetze wie:

    Bundesgesetz über das "Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen"

    Forstgesetz 1975

    Bundesluftreinhaltegesetz

    NÖ Feuerwehrgesetz

    Verordnung der NÖ Landesregierung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien

    Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle

    Umweltverordnung der Gemeinde

    Rechtsauskunft des Amtes der NÖ Landesregierung

    einzuhalten und ein paar weitere Dinge wie:

    niemals bei Wind

    niemals ohne Aufsicht

    die Aufsichtsperson darf das Grundstück erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glutreste erloschen sind!!

    niemals bei Nacht

    Löschgeräte müssen bereit gehalten werden

    genügend Sicherheitsabstände einhalten -

    Gegenüber Baulichkeiten und Wäldern sowie reifem Getreide mindestens 30 m

    Gegenüber Windschutzstreifen, Wein- und Obstgärten mindestens 15 m

    als weitere Grundlage nimmst, dazu noch:

    weder Nachbarn noch Passanten durch die enorme Rauchbelastung gefährdest, hast du eine Alternative zum normalen Abriss gefunden.

    Oder kurz gesagt, rechtlich ist das abbrennen eines Hauses strafbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ne,das geht so einfach nicht;es besteht in deinem falle höchste Explosionsgefahr wegen deines Riesenvorrats an Bommerlunder oder Steinhäger,oder was wars denn noch?

    @ Piper: ...danke!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das mit der Feuerwehrübung finde ich gut, das könnte auch funktionieren aber einfach abfackeln geht bestimmt nicht.

    lg yvi

  • Private Feuer sind anzumelden.

    Wegen Umweltgefährdung wirst Du aber NIE eine Genehmigung bekommen!

    Grundsätzlich gilt:EIGENTUM VERPFLICHTET!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt doch Brenntage jetzt im Frühjahr,dein Haus hat doch bestimmt einen Garten und dafür brauchst Du keine Genehmigung,hast aber nur 14 Tage Zeit

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mach doch einfach. Bin über

    das Ergebnis sehr gespannt.

    Bitte nicht vergessen, bei Clever

    darüber zu berichten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Pass auf, hier mein Vorschlag:

    Wenn Dir so wenig an Deinem Haus liegt, gib's mir. Ich geb Dir sogar noch einen Fuffi dafür. Abgemacht?

  • HGH
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    alleine eine eventuelle rauchbelästigung verbietet es oder sollen abrisskosten gespart werden.netter versuch mit der brandschutzübung

  • Wer sowas macht, hat einen an der Klatsche und wird weggesperrt :-)). Sorry, iss so.

    @Bungle, Doornkaat !!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    rrrischtiisch

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