Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
...wie sieht das eigenlich rechtlich aus...?
...kann ich mein haus abbrennen, wenn ich niemanden gefärde und wenn ich keinerlei ansprüche an meine versicherung oder sonst wen stelle...??
...ich müsste doch mit meinem haus machen dürfen, was ich will, solange ich keinen anderen schädige...im gegenteil, ich könnte das haus auch noch für eine feuerwehrübung zur verfügung stellen...
10 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du es schaffst die paar Verordnungen und Gesetze wie:
Bundesgesetz über das "Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen"
Forstgesetz 1975
Bundesluftreinhaltegesetz
NÖ Feuerwehrgesetz
Verordnung der NÖ Landesregierung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien
Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle
Umweltverordnung der Gemeinde
Rechtsauskunft des Amtes der NÖ Landesregierung
einzuhalten und ein paar weitere Dinge wie:
niemals bei Wind
niemals ohne Aufsicht
die Aufsichtsperson darf das Grundstück erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glutreste erloschen sind!!
niemals bei Nacht
Löschgeräte müssen bereit gehalten werden
genügend Sicherheitsabstände einhalten -
Gegenüber Baulichkeiten und Wäldern sowie reifem Getreide mindestens 30 m
Gegenüber Windschutzstreifen, Wein- und Obstgärten mindestens 15 m
als weitere Grundlage nimmst, dazu noch:
weder Nachbarn noch Passanten durch die enorme Rauchbelastung gefährdest, hast du eine Alternative zum normalen Abriss gefunden.
Oder kurz gesagt, rechtlich ist das abbrennen eines Hauses strafbar.
- vor 1 Jahrzehnt
Ne,das geht so einfach nicht;es besteht in deinem falle höchste Explosionsgefahr wegen deines Riesenvorrats an Bommerlunder oder Steinhäger,oder was wars denn noch?
@ Piper: ...danke!
- vor 1 Jahrzehnt
Das mit der Feuerwehrübung finde ich gut, das könnte auch funktionieren aber einfach abfackeln geht bestimmt nicht.
lg yvi
- vor 1 Jahrzehnt
Private Feuer sind anzumelden.
Wegen Umweltgefährdung wirst Du aber NIE eine Genehmigung bekommen!
Grundsätzlich gilt:EIGENTUM VERPFLICHTET!
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Es gibt doch Brenntage jetzt im Frühjahr,dein Haus hat doch bestimmt einen Garten und dafür brauchst Du keine Genehmigung,hast aber nur 14 Tage Zeit
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mach doch einfach. Bin über
das Ergebnis sehr gespannt.
Bitte nicht vergessen, bei Clever
darüber zu berichten.
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Pass auf, hier mein Vorschlag:
Wenn Dir so wenig an Deinem Haus liegt, gib's mir. Ich geb Dir sogar noch einen Fuffi dafür. Abgemacht?
- HGHLv 5vor 1 Jahrzehnt
alleine eine eventuelle rauchbelästigung verbietet es oder sollen abrisskosten gespart werden.netter versuch mit der brandschutzübung
- vor 1 Jahrzehnt
Wer sowas macht, hat einen an der Klatsche und wird weggesperrt :-)). Sorry, iss so.
@Bungle, Doornkaat !!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
rrrischtiisch