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Frage zum Baurecht.... bitte... wichtig...?
Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dieser keine öffentlichen rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Nenne Sie einige dieser öffentlich rechtlichen Vorschriften die entgegenstehen können
Könnt ihr mir die Frage beantworten. weiß nicht weiter.
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Schau beispielsweise in die Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes. Vor Erteilung einer Baugenehmigung prüft die zuständige Behörde, ob das Bauvorhaben diesen Vorschriften entspricht.
In den §§ 3 ff. Bauordnung Berlin z. B. findest Du jede Menge "öffentlich-rechtliche Vorschriften", die einer Baugenehmigung entgegen stehen könnten. Dort werden baupolizeiliche Anforderungen gestellt, denen das Bauvorhaben entsprechen muss, wie z. B.
- dass dadurch das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird,
- dass taugliche Baumaterialien verwendet werden,
- dass ein Feuerwehrzugang besteht,
- dass erforderliche Abstände zu anderen Grundstücken bzw. Gebäuden eingehalten werden und
- dass das Bauvorhaben nicht "das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild" verunstaltet.
- vor 1 Jahrzehnt
Ortsgestaltungssatzung, z. B. dürfen in einem Ort die Häuser nur weich gedeckt ( Reet ) sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Z.B. Denkmal- und Milieuschutz
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- wowLv 4vor 1 Jahrzehnt
sowohl z.B. im (Bundes) Bau-Gesetzbuch, den Länderbauordnungen, den Denkmalschutzgesetzen aber auch in Gemeindeordnungen oder den gemeindlichen Entwicklungs-Vorgaben (z.B. B-Plan, F-Plan, Satzungen), sowie den sog. Nachbargesetzen gibt es unzählige solcher Vorschriften. Weil es sich dabei fast schon um eine Wissenschaft handelt, zähle ich sie hier nicht auf sondern verweise auf diese Vorschriften und Gesetze. Daneben gibt es dann auch noch die sog. Durchführungs-Verordnungen zu den Gesetzen.
Für ein konkretes Bauvorhaben sollte man sich deshalb z.B. bei den Ãmtern der Gemeinde, von Architekten und Feuerwehr, sowie anderen Fachspezialisten (Sonderfachleute) rechtzeitig Rat einholen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn nur 1 stockig gebaut werden darf, Du aber 2 Stockwerke bauen willst. Mache eine Bauvoranfrage, die ist kostenlos