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Sollte ich Anzeige gegen meine Schule erstatten ?

Wurde als Kind von der Schule gezwungen werktags in den Schulgottesdienst zu gehen, andernfalls gab es Ärger in der Schule. Meine Eltern interessierte dies nicht, die waren auch nicht gläubig, so wie ich. Sonntags bin ich nie in die Kirche gegangen.

Update:

Natürlich wegen seelicher Grausamleit.

Und wegen der Eltern, ich folgte ihrem Beispiel, gingen auch nicht in die Kirche, haderten mit dem Pfarrer.

Austreten als Kind aus der Kirche ? Aber, aber ! Doch nicht zu jenen Zeiten, wo die Pfaffen das Sagen hatten.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kann das nachfühlen. Bei mir war es noch schlimmer, denn ich wurde gezwungen, in die Schule zu gehen und dann haben mich jeden Abend meine grausamen Eltern gezwungen, ins Bett zu gehen.

    Aber jetzt, wo ich groß bin zeige ich alle an.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin selbst Atheistin.... aber so ein Ansinnen ist lächerlich!

  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Und auf was willst Du klagen? Seelische Grausamkeit?

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hättest dich ja von religion befreien lassen können, und dann in dieser stunde die schule putzen können, oder war der gottesdienst außerhalb der schulzeit, wenn ja dann durfte es keinen zwang geben da war es keine pflicht

    Quelle(n): eigene erfahrung
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, gegen die Schule nicht eher gegen deine Eltern..

    kein Wunder das ich bei solchen Fragen keine eigenen Kinder mehr will.

    lol

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dummes Zeug.

  • jkv
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Lächerlich. Du glaubst an nichts, willst aber gegen eine Schule klagen die versucht, ihren Schülern (...abgesehen von Schulpflicht und dem Recht der Schule den Unterricht nach Maßgabe zu gestalten) ein wenig seelische Tiefe rüberzubringen?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Seelische Grausamkeit" ist kein Straftatbestand. Du könntest es mit Nötigung versuchen, Voraussetzung ist allerdings, dass du mit Gewalt dazu gezwungen wurdest. Die Tat wird mittlerweile allerdings verjährt sein, ganz abgesehen davon, dass der Zwang zum Gottesdienstbesuch vermutlich zu dieser Zeit als sozialadäquat anzusehen ist.

    Eine Strafanzeige gegen eine Institution (also die Schule) ist nicht möglich, weil diese keine Verbrechen begehen können, dazu sind nur natürlich Personen (also in dem Fall wohl die Lehrer) fähig. Die Anzeige müsste sich daher gegen die jeweiligen Lehrer richten.

    Falls es sich um eine konfessionelle Schule handelte, haben deine Eltern, indem sie dich für die Schule angemeldet haben auch ihr Einverständnis zum obligatorischen Gottesdienstbesuch erklärt. Solange du noch nicht 14 warst, war dies möglich, weil erst in diesem Alter die Religionsmündigkeit beginnt. Danach hättest du dich selbst (rein rechtlich betrachtet, institutionelle Zwänge außerachtlassend) abmelden können.

  • is so
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich verstehe nicht, wo Dein Problem liegt. Lebe Deinen Glauben und gut ist es.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn eine erzwungene Religionsausübung gegen das Grundgesetz verstößt, wüsste ich nicht wo da eine Straftat zu finden ist.

    Du könntest Zivil dagegen vorgehen, aber da wird wohl nichts bei rauskommen.

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