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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungSchule · vor 1 Jahrzehnt

Darf die Schule das? (Details unten)?

Nun, folgende Situation:

Es ist Montagmorgen und eine Probe steht an, die seit mehreren Wochen angekündigt ist.

Sie beginnt Punkt 8 Uhr und meine Mutter ruft kurz vor 9 an, um mich zu entschuldigen.

Die Schule trägt mir daraufhin eine Sechs in die Probe ein, da ich mich entschuldigen müsste, bevor die Probe beginnt.

Darf sie das?

Ich habe gelesen, dass, wenn man "zeitnah" (wird nicht näher beschrieben) entschuldigt wird, man nachschreiben darf und keine schlechte Note eingetragen bekommt, stimmt das?

Ich stelle diese Frage, weil dies bereits die zweite sechs ist, die ich eingetragen bekommen hab, obwohl ich entschuldigt war.

Am Dienstag (ich war wieder in der Schule) gab mir meine Lehrerin über die sechs Bescheid und teilte noch einen Elternbrief aus, in dem stand, dass man von nun an bei angesagten Proben und Referatsterminen sofort am ersten Tag ein ärztliches Attest braucht, obwohl normal das erst bei 3 Tagen der Fall ist.

Kann mir jemand sagen, ob die Schule das willkürlich einfach so entscheiden darf?

Normalerweise ist das ja landesweit festgelegt, aber darf die Schule da selbst noch Regeln etwas umändern?

btw, ich gehe in die 10. Klasse einer Hauptschule mit M-Zweig in München.

Danke im voraus!

BEACHTET:

Bitte, das letzte was ich gebrauchen kann, sind irgendwelche Moralaposteln, wie beim letzten Mal, wo ich gefragt habe.

V.a. wenn ihr null über die Hintergründe bescheid wisst, aber hier damit ihr es wisst:

1. Bin ich komischerweise von nem 1,3 Quali auf nen 4,5 Schnitt dieses Jahr gerutscht, obwohl ich mehr lerne und weiterhin eigentlich alles kann.

2. Schreiben wir Schulaufgaben/Proben nicht nur in den Hauptfächern 3-4 mal im Jahr, wie es an anderen Schulen der Fall ist, sondern 6-8 Mal und das auch in Nebenfächern.

3. Intressieren mich iwelche moralischen Antworten nicht, mir ist auch egal, ob ihr früher barfuß im Schnee zur Schule gehen musstet oder ob ihr von eurem Vater geschlagen wurdet, wenn ihr mal krankgewesen seid.

BITTE, es geht hier um meine Zukunft und ist ziemlich dringend, ich steh dank dieser 6 auf einer 5 und das ist neben Mathe meine 2. und ich brauch unbedingt meine Mittlere Reife.

Einige Dinge, die ich nochmal kurz ins Gedächtnis rufen muss, weil das davor komischerweise null beachtet wurde.

- In beiden (!) Fällen war ich entschuldigt, ob ich krank war oder nicht, sei mal so dahingestellt, solang mir meine Mutter die Entschuldigung schreibt MUSS die Schule das annehmen. War in diesem Schuljahr 8-10 mal krank, davon 2 mal auf nen Probentermin, von denen wir mindestens 2 pro Woche schreiben.

- Einmal einen Tag nach der Probe entschuldigt und einmal um kurz vor 9 telefonisch und ein Tag darauf schriftlich entschuldigt. Gelesen habe ich, das solang die Entschuldigung "zeitnah" geschieht, man nachschreiben darf.

- Gibt es noch andere Dinge, die an dieser Schule meiner Meinung ziemlich sonderbar sind, beispielsweise darf man nicht nach Hause, wenn man krank ist, selbst wenn man die Mutter anruft und ihr bescheid gibt, muss man in der Schule bleiben, wenn niemand einen abholen kann. (wie denn, wenn die eltern arbeiten müssen?)

An meiner alten Realschule in München und bei meinen freunden ist das nicht so.

Naja, wie auch immer, die erste Frage ist die wichtigste und ich hoffe jemand kann sie mir beantworten und mit irgendwelchen Quellen unterlegen.

Danke! =)

Update:

Danke Blauclev, aber darf die Schule auch von JEDEM Schüler gleich beim ersten Tag ein ärztliches Attest fordern?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. Wenn du bei der Probe nicht anwesend bist, darf dir auch keine Note gegeben werden ...

    "(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden."

    http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/tei...

    2. Entschuldigungen/Atteste haben auf Noten keinen Einfluss ...

    3. Die Zahl der Proben ist dem Lehrer überlassen. Er muss übrigens auch alle zeitnah korrigieren und herausgeben ...

    4. Wenn du krank bist und niemand dich abholen kann, bist du in der Schule besser aufgehoben. Die Verantwortung für dich trägt die Schule. Was wäre wohl los, wenn dir auf dem Nachhauseweg etwas passierte?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du gibst viele Vorgaben und willst die Antwort, die Dir gefällt.

    Dann schreibe sie Dir auch selbst!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am hiesigen Gymnasium müssen Schüler, die fehlen, bis 7.30 Uhr morgens beim Sekretariat abgemeldet sein. Rheinland-Pfalz. (Sofern die Sekretärin da ist und die Eisenbahner oder Busfahrer nicht streiken.)

    Schick deine Mutter zum Rektor oder seinem Sekretariat, und lass sie nach den dortigen Vorschriften fragen. Wir können die Antwort nur wissen, wenn wir mit DERSELBEN Schule zu tuen haben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du klingst doch eigentlich wie einer, der eh immer alles "besser weiss"... Wieso klärst du die Sache nicht einfach selber mit deiner Schule? Oder denkst du, du kommst besser weg, wenn du denen morgen sagen kannst: "Bei Yahoo-Clever waren ein paar Typen meiner Meinung!" ???

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Willst Du nun Deine Frage beantwortet haben oder erstmal rumjammern, wie ungerecht doch die böse Welt ist!

  • konkel
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Sie dürfen, wenn dein verhalten sehr auffällig ist. Du kannst jederzeit von einer höheren Schule fliegen. Es wird wohl nicht nur an den Noten liegen. Achja hast du neun Schuljahre voll kannst du auch in der 8. von der Hauptschule flattern

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    N a t ü r l i c h !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer gar zu pünktlich"krank" wird, muss schon mal damit rechnen, dass man ihm das anrechnet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast unentschuldigt gefehlt. Die Schule hat vollkommen richtig gehandelt. Mache das mit deiner Mutter aus, wenn sie ihre Pflichten nicht nachkommt. Das waere wohl ein leichtes gewesen da vorher anzurufen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tzzz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es eine öffentliche Schule ist darf die Schule es nicht!

    Wenn die allerdings eine Privatschule ist darf sich die Schule soweit ich weiß selber Regeln zusammenstellen!

    Aber was willst du dagegen machen?

    Willst du die Schule anklagen?

    Quelle(n): Hab ich leider keine!
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