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Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung?

Update:

um Missverständnissen vorzubeugen, wir wohnen mittlerweile 15 Jahre in unser bisherigen Wohnung, seit 13 Jahren habe ich einen behinderten Sohn, bald 10 Jahre suchen wir eine entsprechende rollstuhlgerechte Wohnung. Mein Sohn ist auf den Rollstuhl angewiesen. Bisherige versuche umzuziehen sind am Jobcenter gescheitert. Jetzt wird es allerdings akut da uns das Jugendamt die Pistole auf die Brust gesetzt hat, rollstuhlgerechte Wohnung oder Unterbringung in einer Wohngemeinschaft.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein hast Du in diesem Fall nicht.

    Aber es gibt zwei Wege wie früher raus kommen kannst.

    1. mit dem Vermieter vernünftig reden. Wenn er bockt, schwenke das Thema in die Richtung des Behinderten gerechten Ausbau der Wohnung. Seit Sep. 2001 muss der Vermieter das dulden, wenn ein gewisser Grad der Behinderung gegeben ist. Und ich denke der Rollstuhl erfüllt den Grad.

    Link zum Thema: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthem... (Kasten in er Mitte)

    2. Suche Nachmieter. Wenn Du 3-4 vernünftige Nachmieter bringst, kann der Vermieter auch nicht nein sagen. Dazu gab einmal ein Urteil. Link: http://www.juraforum.de/lexikon/Nachmieter

    Wenn Du beim Jobcenter bist, kannst du Dir gegen 10 Euro einen Beratungsgutschein für einen Anwalt holen. Den bekommst Du bei deinem zuständigen Amtsgericht. Bewilligungsbescheid nicht vergessen. Der Anwalt kann Dir 100%'ig den richtigen Rat geben und gegebenfalls auch gleich einen Brief aufsetzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In diesem Fall nicht.

    Mietvertrag/ Sonderkündigungsrecht

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kündigungsrecht einer Mietvertragspartei vorzeitig beendet oder die Kündigungsfrist verkürzt werden.

    Das Gesetz nennt insbesondere die folgenden Sonderkündigungsrechte:

    -das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung.

    -das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Verweigerung der Untervermietung durch den Vermieter.

    -das Sonderkündigungsrecht des Vermieters und des Erben bzw. des überlebenden Mieters beim Tod des Mieters.

    -das Sonderkündigungsrecht bei Nießbrauch und Nacherbschaft.

    -das Sonderkündigungsrecht bei Mietverträgen über mehr als 30 Jahre.

    -das Sonderkündigungsrecht des Vermieters für eine Wohnung in einem vom ihm selbst bewohnten Gebäude.

    -das Sonderkündigungsrecht des Mieters vor Durchführung einer zu duldenden Modernisierungsmaßnahme.

    Nachtrag: Nein, auch in diesem Fall nicht. Versuche doch mit dem Vermieter ein klärendes Gespräch zu führen. Auch Vermieter sind nur Menschen. Vielleicht kann man das Jugendamt etc. hinzuziehen (vielleicht eine Möglichkeit?).

    @ Sprendlinger - deine Angaben sind nicht korrekt: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugspla...

    Zudem habe ich mit meinen Angaben den Fragesteller nur darauf hingewiesen, dass es in seinem Fall kein Sonderkündigungsrecht gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit welcher Begründung? Der Rollstuhl ist vermutlich schon da und der akute Bedarf nicht gegeben. Das Problem kenne ich, denn wir sind in derselben Lage.... aber ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, mit welchem Recht will das Jugendamt in bestehende Mietverträge eingreifen und Menschen zwingen möglicherweise auf eigene Kosten eine Wohnung anzumieten, die angemessen erscheint - und wer entscheidet das letztlich - Ein Sonderkündigungsrecht gibt es definitiv nicht, weil keine aktuelle Behinderung vorliegt -

    Ich sehe jedoch eine Möglichkeit über die neue Härtefall-Regelung im SGB II/ Hartz IV -Bereich, wie vom Bundesverfassungsgesicht vorgegeben - Stellt doch formlos unter Hinweis auf eben diese Härtefallregelung einen Antrag beim Amt -

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, gibt es nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Sonderkündigungsrechten, wie das Gesetz sie vorsieht, beträgt die Kündigung 3 Monate, also genau so viel wie es nach dem neuen Kündigsrecht für jeden vor sieht Es greift nur bei langfristigen Verträgen

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