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Wohngeld für schwangere?

Hey!

Also ich bin 19 und im 7 monat schwanger und möchte mit meinem freund(20) zusammenziehen.

Er ist azubi und ich bin schülerin.

Mein Frauenarzt hat mich arbeitunfähig geschrieben also kann ich nicht mehr in die schule gehen(obwohl ich will)

Das Problem ist jetzt das die schule das nicht mitmacht und mich nach spätestens 3 monaten beurlauben will.Kann ich leider nix gegen tun.das heisst meine einkünfte würden wegfallen(bafög,halbweisenrente,kindergeld)und ich müsste hartz 4 beantragen(zum glück nur bis zum 01.09 weil ich da mein würmchen ja hab und direkt weitermachen möchte.

Meine frage wär jetzt wieviel das amt für mich und mein kind zahlen würde?(miete usw?)

Mein freund verdient ja "nur"500 netto und würde ca 70 bab bekommen...

Danke schonmal für die antworten!:)

Update:

Da ich 19 bin muss ich die schule machen damit die rente weiterhin bezahlt wird.

Wir haben noch keine wohnung sind ja am suchen waren auch schon beim amt da ich heute erfahren hab das die schule das nicht mitmacht wenn ich solange krankgeschrieben bin fällt halt mein geld weg.Da ich denn harzt 4 beantragen muss steht mir ja auch ne wohnung zu und ich möchte nur wissen wieviel das amt für mich bezahlt mein freund muss ja von seinem ausbildungsgeld seinen anteil dazuzahlen.

Update 2:

Danke für die tollen antworten:)

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Geh doch einfach mal zur ARGE, dass hab ich gemacht, da ich nur Zusatzleistungen benötige.

    Dort geben Sie dir einige Formulare mit, auch wenn es viele sind, nicht abschrecken lassen und

    aufgeben. Sie zahlen Dir einen Teil Wohngeld bis zu bestimmten Quadratmetern, dass Baby bekommt sogar auch einen Teil.

    Weitere Ideen in deiner Situation:

    Melde dich in deinem Landratsamt und erkundige dich über ein Gespräch Schwangerschaftshilfe,

    dort bekommst du einmal Schwangerschafts/Babyunterstützung und bei einer Wohnung auch

    Mobiliarszuschuss

    Melde dich bei der Krankenkasse oder FA, du bekommst einen Gelben Schein mit nach Hause,

    welchen du der Krankenkasse schicken musst, dann bekommst du Mutterschaftsgeld.

    Nach der Geburt bekommst du einen Antrag deiner Stadt geschickt für das Elterngeld. ca 300 wirst du als Schülerin bekommen. mehr nicht, da du nichts verdienst. für 1 Jahr geht das oder auf zwei Jahre 150 Euro/Beim Ausfüllen hilft dir auch die Schwangerschaftsberatung.

    Kindergeldantrag besorgst du dir bei der Familienkasse, und nach der Geburt abschicken.

    Für alles brauchst du am Ende die Geburtsurkunde, evlt. Vaterschaftanerkennung...das wird dir aber

    im Krankenhaus nach der Geburt erklärt.

    Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    du bist eigentlich bis 4 Monate nach der Entbindung kündigungsgeschützt

    Die ersten 2 Monate darfst du ja sowie so nicht in die Schule zwecks Mutterschutz.

    wenn du bei deinem Freund mit gemeldet bist, könnt ihr euch gemeinsam Wohngeld beantragen.

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    warum fällt deine Halbwaisenrente und Kindergeld weg? Bist du da sicher ?

    Eine unabhängige Beratung bekommst du z.B. bei der Caritas.

    Hier kannst du auch einen Antrag für eine Erstausstattung stellen (z.B. aus der "Heiner Geisler Stiftung", braucht nicht zurückgezahlt werden).

    Ferner stehen dir Kindergeld für dein Kleines und Elterngeld (300€) zu.

    Zu H4 wende dich am besten zuerst an die Beratungsstelle und dann an die zuständige Arge.

    Gruß und alles Gute für Euch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist eine Frage welche wir dir nicht beantworten können denn wir wissen ja nicht einmal wie teuer die Wohnung jetzt in der Miete ist.

    Da müsstest du und dein freund zum Amt gehen und euch erkundigen, Mietvertrag und Attest vom Arzt mit nehmen. Die Halbweisen Rente müsstest du aber wohl weiterhin bekommen denn die hat nichts mit deiner jetzigen Situation zu tun.

    Den Antrag für Bafög müsstest du dann erneut stellen wenn du die Schule weiter machst.

    Ein spezielles Wohngeld für Schwangere gibt es nicht.

    Quelle(n): Wohngeld.
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