Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Der Große Einbürgerungtest?

Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen, was von der Homepage

http://www.online-einbuergerungstest.de/ zu halten ist?

Leider ist auf dieser Seite nicht zu erkennen, dass Kosten für diesen Online-Test erhoben werden. Nun habe ich eine Rechnung erhalten, obwohl es sich ausdrücklich um eine Trainingseinheit handelt. Ich habe so zum Spaß m mitgemacht. Nun senden sie mir eine Rechnung, die immens ist.

Hat jemand vielleicht einen Rat? Mir kommt das nämlich wie Abzocke vor.

Danke für Eure Hile!

Update:

Nein, ich bin nicht minderjährig. hab eine falsche adresse angegeben. allerdings war ich so ein vollidtiot, meinen namen angegeben zu haben.

Leider hat mich die Langeweile auf Facebook dazu verleitet... man hört immer so viel von Abzocke. Aber das war ein Hallo-Wach-Effekt. und wenn die mir Mahnungen schicken, dann soll es mir eine Lehre sein, vorsichtig zu sein!

Ich werde nicht zahlen. Danke für die Infos!

Update 2:

Klar, ichhätte die AGB lesen sollen. Das habe ich verstanden.

Nur ist es so, dass ich direkt von Facebook auf die Testseite geschickt wurde...da stand wirklich nichts von 144€... was tun?

Update 3:

Okay, das ist mir inzwischen auch klar geworden, nur: was kann ich nun tun?

Update 4:

Ja, AGB lesen ist klar.

Nur war, nach Recherche, die Anzeige über Facebook nicht mit den 144 Euro ausgewiesen.

Klar, wenn man jetzt direkt draufgeht, zeigte s 144 euro an.

aber ich denke, ich habe meine lösung gefunden. danke euch allen für die antworten!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider eine von vielen Abzocker-Seiten im Internet !

    Bist Du minderjährig ? - Gar nichts machen !

    Andernfalls: ebenfalls nichts machen. Weder antworten, noch anrufen.´

    Egal ob Mahnung von der Firma, Inkasso oder Rechtsanwalt

    Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, Kreuzchen bei Widerspruch und ans Gericht wieder zurückschicken, die Chance das so was vor Gericht kommt ist kleiner, als im Lotto alle sechs richtigen Zahlen anzukreuzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wie hier schon angeklungen, sind sich Grundsätzlich die AGBs durchzulesen und nicht wild drauf los zu klicken.

    in wie weit, die AGB ( Abofalle ) gegen die guten Sitten verstoßen, müsste ein Gericht entscheiden.

    bb

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vertrag ist schnell null und nichtig, wenn sie bei dem Widerrufsrecht einen Fehler gemacht haben. Auch ansonsten hast du 14 Tage Widerrufsrecht, das du nutzen solltest.

    Sollte das nicht funktionieren solltest du dich an den Verbraucherschutz melden. Lasse dich dabei nicht von irgendwelchen Mahnungen von Anwälten beeindrucken. So lange die Mahnung nicht vom Gericht kommt hast du nichts zu befürchten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einfach nichts machen. Die werden dir vielleicht noch 1-2 Drohbriefe schicken und das wars dann auch meist. Diese Abzockseiten haben bisher jeden Prozess verloren ;) .Du hast immer noch ein Widerrufsrecht auch wenn der Seitenbetreiber da was anderes sagt.

    Also einfach nix machen und ignorieren - vor Gericht gehen die 100% nicht

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    W.O.T sagt schon das die Seite nicht vertrauenswert ist !

    http://www.mywot.com/de/scorecard/online-einbuerge...

    Aber wenn man die AGB's lesen würde wofür sie da sind hätte man das hier gesehen:

    Eine Beschreibung über Art und Umfang der jeweiligen Dienstleistungen sowie anfallende Entgelte erfolgt auf den Startseiten der jeweiligen Internetportale...........

    Mit anforderung einer Leistung aus einem Abo-Angebot oder einem Einzelangebot gibt der Nutzer eine verbindliches Angebot über die inanspruchnahme der jeweiligen Leistung zum jeweils gültigem Preis ab.

    Unter Anforderung ist dabei auch das ausfüllen und absenden eines Elektronischen Fragebogens im Rahmen eines kostenpflichtigen Tests zu verstehen.

    Tja und was sagt uns das ? Richtig erst lesen dann machen oder nicht.

    ...Leider ist auf dieser Seite nicht zu erkennen, dass Kosten für diesen Online-Test erhoben werden....

    Falsch direckt auf der Startseite steht das es 144€ kostet !

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.