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Erbberechtigt trotzt Ausschlagung?
Hallo Zusammen,
ich versuche mal kurz und knapp meine Frage zu schildern.
1. Vor ein paar Jahren verstarb meine Schwester (kein Testament)
2. das Erbe wurde von der Tochter meiner Schwester nicht angenommen, aber von mir
3. jetzt ist meine Mutter gestorben (kein Testament), das würde nun meinen Vater und mich zu den Erben machen da meine verstorbene Schwester nicht erben kann.
So, und nun meine Frage: ist meine Nichte nun auch erbberechtigt?
Vielen Dank!
Grüße Angelo
4 Antworten
- DR EisendrahtLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine Erbausschlagung gilt nur für die jeweils betreffende Erbschaft und nicht global und lebenslänglich für alle.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
HI, es geht der Reihe nach, wenn ihr das Erbe nicht annehmt wäre sie an der Reihe zu entscheiden ob sie es möchte. Da ihr es aber an nehmt (glaube ich jetzt mal) hat sie keinen Anspruch drauf!!! :-)))
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Erbberechtigt ist nur die direkte Linie, Geschwister nie! Da Deine Schwester zwar das Erbe ausgeschlagen hatte, so kann sie es aber nicht für die Tochter, Deine Nichte. Selbstverständlich ist sie erbberechtigt, aber nur geringfügig.
Wenn das alles an Familie ist zu eimem 32zigstel im Rahmen des Pflichterbes.
Eine kostenlose Broschüre bekommt man an jedem Amtsgericht, die das genau erklärt, die hat 36 Seiten und ist leicht verständlich, insbesondere was die ohne Testamente geregelte Erbfolge ausmacht.
- biby19546Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Falls Ehepartner und Kinder vorhanden sind Erben die.
.Du kannst Dich aber beim Amtsgericht schlau machen.( Erbrecht )
Im Land BREMEN gibt es die Arbeiterkammern wo man für 10 Euro eine Auskunft bekommen kann.Einzige Bedingung Du must im Land BREMEN einer Arbeit nach gehen.