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Anonym
Anonym fragte in Computer & InternetSonstiges - Computer · vor 1 Jahrzehnt

GEZ Gebühren auch für internetfähiges PC?

Muss ich auch für ein internetfähiges PC GEZ Gebühren zahlen?

Welche Urteile gibt es dazu?

8 Antworten

Bewertung
  • PETER
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hallo schaue mal hier mfg peter alles Gauner die GEZ

    Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.

    Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 12 Abs. 2. RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.

    Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich" unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

    In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

    Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

    Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.

    Seit Januar 2007 haben wir nun die GEZ PC-Gebühr auf internetfähige PCs. Diese beträgt erst einmal 5,52 Euro.

    Es ist wahrscheinlich, dass die PC-Gebühr später auf die Fernsehgebühr von derzeit 17,03 Euro angehoben wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der berühmte Marktforscher Andrew Poison äußerte sich dazu wie folgt:

    "Die GEZ schlägt einmal mehr mit ihrer Logik zu. Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein internetfähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internetanschluss habe. Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden."

    Um herauszufinden, ob und wie viel man an die GEZ zahlen muss, hier eine kleine Checkliste der Kosten pro Jahr (Mit Sternchen markierte Einträge entsprechen nachweisbar der unerbittlichen Realität):

    * Fernsehen und Radio: 204,36 €*

    * Fernsehen und Radio von jedem Ihrer Mitbewohner, sofern sie nicht am Hungertuch knabbern oder das unglaubliche Glück haben, mit Ihnen verheiratet zu sein: je 204,36 €*

    * Fernsehen und Radio, die in Ihrer Ferienvilla irgendwo an deutschem Strand stehen: 204,36 €*

    * Autoradio, sofern Sie auf die Idee kommen, einmal im Schaltjahr ihr Auto für gewerbliche Zwecke zu nutzen: 66,24 €*

    * Ihr nicht ans Internet angeschlossener Computer, sofern er eine Netzwerkkarte hat und Sie damit hin und wieder geschäftliche Sachen abarbeiten: 204,36 €*

    * Ihr internetfähiges Handy, wenn Sie damit ab und zu geschäftlich telefonieren: 204,36 €*

    * Ihr Beamer, weil Sie nicht nachweisen können, dass der kein Rundfunkempfänger ist und die GEZ-Schergen zu dumm sind, um das zu bemerken: 204,36 €*

    * Ihr Web-Server, der von Ihrem Kleintierzüchterverein verwendet wird (zB. als Kleintier): 204,36 €*

    * Ihre Arschritze, weil die hochwertigere ******* produziert als die öffentlich-rechtlichen Sender: 204,36 €

    * Ihr kaputtes Ohr, weil Sie nicht nachweisen können, dass Tinitus nicht von den öffentlich-Rechtlichen ausgestrahlt wird: 66,24 €

    * Ihre magische Zauberkugel, von der Sie ebenfalls nicht nachweisen können, dass sie nicht die öffentlich-Rechtlichen als Quellen hat: 249,72 € (In-die-Zukunft-seh-Aufschlag)

    * Ihr Rollladen, Vorhänge etc., mit denen Sie ihr Zimmer verdunkeln können, weil dadurch sieht das Fernsehbild besser aus, und bessere Qualität ist natürlich auch teurer: 204,36 €

    Macht zusammen: 39.654,37 € (oder so)

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    soweit ich weiß müsste man eigentlich schon....

  • vor 4 Jahren

    ich finde der sänger mit der größter "klatsche" sänger ist Peter Doherty er ist Sänger der englischen Band Babyshambles.... aber das brauch ich euch ja nicht zu sagen... der ist ja allseits bekannt.... da kann ich echt nur sagen: kinder, lasst die finger von solchen drogen :-) obwohl er auch ganz lustig ist.. aber das ändert nichts daran, dass er nicht mehr ganz popular ist

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    habt ihr mal gedacht dass das ein lebenslangevertrag ist???ich sag nur eins:

    http://www.gez-boykott.de/

    und das,habe ich auch an meiner tür geklebt:

    http://www.gez-boykott.de/index.php?option=com_con...

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja - aber faktisch nur, wenn du sonst keinerlei Gebühren zahlst. Der PC kommt also nicht noch zusätzlich obendrauf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die GEZ stellt das schon aif ihrer Internetseite klar.

    Vorraussetzung für die Gebühr ist das vorhandensein der TV-Karte im PC, dann ist es aber unerheblich ob Du einen Internetanschluss hast oder nicht.

    Mit TV-Karte gilt der PC als "neuartiges Rundfunkgerät" und kostet als Einzelgerät 5,76€ pro Monat.

    Wenn Du ohnehin für TV und Radio bezahlst bleibt Deine Gebühr bei 17,98€ pro Monat.

    Wie gesagt ausschlaggebend ist das vorhandensein der TV-Karte im PC - und die hat heutzutage jeder Mittelklasse-PC

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...gez muss man gar nicht bezahlen...das machst du doch freiwillig...

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