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was wäre, wenn ich jetzt schwanger geworden wäre?

ich muß zugeben, daß ich dann angst um meine arbeit hätte, ich muß nämlich sehr flexibel sein - lange arbeitszeiten, reisebereitschaft und womöglich dürfte ich das, was ich jetzt mache nicht weitermachen, denn ich habe manchmal kontakt mit chemischen stoffen. wer kennt sich damit aus, wie steht die rechtslage. gibt es kündigungsschutz für schwangere? muß mir der arbeitgeber eine optionale aufgabe anbieten? war jemand schon in ähnlicher situation? ich freue mich auf euere antworten, denn dann kann ich vielleicht zielsicherer meine familienplanung fortsetzen.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich gibt es einen Kündigungsschutz.

    Sobald du deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast, dass du schwanger bist, kannst du nicht gekündigt werden.

    In dieser kritischen Lage zur Zeit, solltest du also vorher auch NICHTS durchsickern lassen. Nicht dass man dir kündigt, weil es bis zur oberen Etage vorgedrungen ist. Denn dann könnten sie dich aus betrieblichen Gründen evtl. kündigen.

    Je nach Arbeit gibt es sogar besondere Arbeitszeiten oder sogar vorzeitige Beurlaubung. Eine Zahnarzthelferin z.B. kommt ja auch mit verschiedenen Stoffen in Kontakt und darf während der gesamten SS nicht arbeiten (wenn ich mich recht erinnere). Sie bekommt bis zum offiziellen Mutterschutz angeblich auch noch ihr normales Gehalt, aber das solltest du lieber noch mal erfragen.

    Also... sobald du schwanger bist, einen Mutterpass ausstellen lassen und damit (und evtl mit einem Zeugen) zum Chef!!

    Er muss dir dann deinen Arbeitsplatz frei halten.

    Wenn du allerdings nach Ende deiner Erziehungszeit nicht wieder Vollzeit arbeiten willst oder kannst (ist bei flexiblen Arbeitszeiten ja oft schwierig mit Kind), dann ist er nicht dazu verpflichtet dir einen Halbtagsjob oder feste Arbeitszeiten anzubieten!! Das ist dann eine reine Kulanzsache des Chefs.

  • vor 1 Jahrzehnt

    besser noch. wenn dein chef dir kündigt und du bist schwanger obwohl du es selbst noch nicht weißt, ist die kündigung nicht wirksam. denn dein schutz besteht ab dem moment, da du schwanger bist und nicht erst ab dem moment, da du es deinem chef mitteilst.

    als schwangere genießt du einen besonderen schutz. dazu gibt es ausführliche richtlinien. dazu gehört selbstverständlich dass du keinen gesundheitsrisiken ausgesetzt werden darfst, zu welchen uhrzeiten du arbeiten darfst etc. diese dinge sind allerdings manchmal schwierig durchzusetzen und haben unter umständen zur folge, dass dir die arbeit vermiest wird.

    aber ich sag dir was: das ist es wert. nichts in der welt ist so wertvoll, wie kinder zu haben. ich habe auch einiges aufgegeben, es aber nicht einen tag lang bereut.

    lg, muriel

    Quelle(n): hier gibt es den leitfaden zum download: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/... Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html hier geht es zu den aufsichtsbehörden http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html
  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit alles richtig, bis auf eine Kleinigkeit...

    Kündigungsschutz: ja. AUßER es werden betriebsbedingte oder personenbezogene Kündigungen notwendig, da schützt auch keine Schwangerschaft...!

    Wäre ja sonst ein Freibrief für alle Schwangeren, seinem Chef mal so richtig zu zeigen, was man von ihm hält...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du in einem festen Arbeitsverhältnis stehst und keinen befristeten Arbeitsvertrag hast, besteht der Kündigungsschutz für Schwangere. Sollte Dein Vertrag befristet sein, wird er in der Regel einfach auslaufen. Dein Arbeitgeber kann, muß Dir aber keine alternative Aufgabe zuweisen, Deinen Lohn bekommst Du dennoch. Dein Arbeitsplatz wird Dir gesichert, bis Du aus der Erziehungszeit kommst. Wenn die Eltern ihre Erziehungszeit teilen und Du gehst früher wieder arbeiten, bist Du aber wieder voll drin und hast dieses Anrecht nicht mehr, sobald Du arbeitest, soweit ich weiß. Dann besteht der Kündigungsschutz für den Vater. Es gibt eine Menge kleiner Sonderregelungen, schau' 'mal im MuSchG:

    http://www.geburtstermin.de/mutterschutzgesetz.htm...

    Wenn Du eine Familie planst, würde ich darüber tunlichst Stillschweigen bewahren.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Genau aus diesem Grund sind wir kinderlos.

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