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Kontokündigung??????????
Hallo!
Habe im moment eine kontopfändung(meine erste) und habe gestern einen brief von der sparkasse bekommen da stand drin das wenn noch eine(oder mehrere)pfändungen kommen sie mir das konto kündigen.Jetzt meine frage:dürfen die das?wenn die das tun was dann?was habe ich für möglichkeiten?
Ich kann mich leider nicht mit dem gläubiger einigen es handelt sich um erbschulden(bin 19 und habe kein einkommen)
bzw sehr wenig einkommen
Ich brauche keine vorwürfe sondern hilfe!
es handelt sich um das erbe meiner mutter die vor 2 1/2 jahren gestorben ist und nach 2 jahren schreiben die mich an das sie da einen kredit hatte.(hört sich unglaubwürdig an stimmt aber wirklich)Ich kann es nicht bezahlen gehe auf eine abendrealschule und bekomme bafög halbweisenrente und kindergeld also ca 600 euro und ich muss auch miete zahlen und essen
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Für den fall das du Sozialleistungen erhälst solltest du dir von deinem zuständigen Amtsgericht eine Freigabe für dein Konto holen, denn diese sind nicht pfändbar(Kindergeld zählt auch dazu)
Demnächst kommt das P- Konto welches vor Pfändungen geschützt sein soll.
Versuche besser ein anderes Konto zu bekommen, jedoch wirst du bestimmt nur eins auf Guthabenbasis bekommen und schaue das deine Gläubiger diese Kontonummer nicht so schnell bekommen.
Ansonsten gebe ich dir den Rat das du dich am besten mal an eine Schuldnerberatung wendest denn so wie ich es hier herauslese, vermutest du das noch mehr Pfändungen kommen werden.
Die Schulden werden immer mehr und du bist noch jung. Noch ist es nicht zu spät an deiner finanziellen Situation etwas zu ändern.
Wenn du kein Geld für eine Beratung hast kannst du dir beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein besorgen.Viele Beratungsstellen wie Diakonie oder Caritas bieten kostenlose Beratung an.
Falls du Alg beziehst würde ich es bei dem ersten Anruf erwähnen da du dadurch schneller einen Termin bekommst.Beratungsstellen sind teilweise sehr überlaufen daher kann es sein das man schon mal ein paar Monate warten muß bis man den ersten termin dort hat, also besser sofort dort anrufen und Termin klarmachen.
Viel Glück
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wieso hast du denn dieses Erbe nicht ausgeschlagen? Sowas recherchiert man doch!
(Amtsgericht oder Nachlassverwalter)
- Udo RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Man kann sich unter gewissen Umständen bemühen, eine Ansparvereinbarung zu treffen, so dass, wenn genügend angespart sein wird, an den oder die Gläubiger auszuzahlen sein wird, ob sich die Sparkasse darauf einlässt, das hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab - die entscheiden da immer gerne jeder selbst, wie er will in einem bestimmten Rahmen - wollen die dann aber nicht wenigstens soweit mitgehen, dass man den ganzen Monat über weiter an sein Geld kommt, das unterhalb der allgemeinen Pfändungsfreigrenze liegt, dann kann man sich auch mal nach einer anderen Bank umschauen. Der sogenannte Drittschuldner muss wohl etwas unternehmen, das geeignet ist, den Gläubiger eines Tages bedienen zu können - wie er das macht, das ist so ziemlich seine Sache - die des Drittschuldners eben - ein Konto ewig mit einer Verfügungssperre zu belegen, das nützt weder dem Gläubiger noch dem Drittschuldner etwas - da wäre es schon besser, die Sparkasse würde die Ansparvereinbarung akzeptieren, denn 30 Jahre Kontosperre und nichts bei rausgekommen oder 30 Jahre Ansparvereinbarung und einen Gläubiger bedient, das macht schon einen Unterschied - einzig mus man sich darüber im klaren sein, wieviel man wirklich beiseite legen kann - spart man über ein "Riestermodell" an, dann kann es letztlich sogar sein, dass der Staat für einen groÃen Teil der Verbindlichkeiten eintritt - irgendwo indirekt natürlich.
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- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine Kontopfändung erfolgt nicht von heute auf morgen. Wenn man Schulden hat und absolut keinen Willen hat, diese zu begleichen, ist die Kontopfändung ein wirksames Mittel der Gläubiger.
Eine Sparkasse kündigt auch nicht sofort ein Konto. Da gab es bestimmt schon einmal Schwierigkeiten.
Und ja, die Sparkasse ist berechtigt, das Konto zu kündigen.