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jess fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

beziehe grundsicherungsrente,bin krank,547 e zurück,weil gut gewirtschaftet,muss ich zurückzahlen wenn ja was?

beziehe grundsicherungsrente,bin krank,547 eus zurückerstattung vonder eon,weil gut gewirtschaftet,wenn ja muss ich zurück zahlen und was und überhaupt,letztes jahr durfte ich es behalten,und dieses jahr wollte ich damit renovieren und mir einmal neu hose und sche kaufen,was ich von 345 - strom sons ja nicht bringe,hab ne tochter für die bekomme ich nix,und der staat zahlt auch nix,sie ist aber sehr gut versorgt bei ihrer mutter,aber nicht mal wenn ich sie besuchen möchte,bekomme ich was,geschweige sie hat gebutrstag oder es ist weihnachten oder irgendwas,ich bin koch und leider an diabetis erkrankt,erhalte von seiten der kasse auch keine hilfe ausser das insulin,hab ein chronisches schweres rückenleiden,schlafe auf ner schlafcoach wo ich drin absaufe,bräuchte ne harte matratze und ein bett,ich bin 43 also eigendlich noch jung,bin net der akademikertyp nur eben normal mit pech am hals,kümmere seid 4 jahren um arbeit und um eine umschulung zum lebenstechniker oder ähnliches,standartantwort jedes jahr gelder sind alle,kommen sie nächstes jahr wieder,also ich weiss finanziell net weiter,ich will doch kein luxus,meine gedanken machen mir schon angst,wenn ich dran denke eine bank zu überfallen ohne jemanden weh zutun und dann in den bau zugehen,da hab ich doch fast alles ausser meiner freiheit,die aber doch jetzt auch schon eingeschränkt ist,mache mir kein spass mehr das leben,wenn ich ein shimpanse im zoo wäre würde ich ein tolles leben führen, danke fürs lesen jess

6 Antworten

Bewertung
  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Einsparungen durch nicht in Anspruch genommene Vorauszahlungen an den Energielieferanten gelten als Einkommen und werden bei der vorzulegenden Jahresabrechnung bis auf einen geringen Pauschalbetrag auf öffentliche Leistungen angerechnet.

    In der Regel geschieht dies durch entsprechende Kürzung der monatlichen Zahlungen, die Höhe der Kürzung ist durch Vorschlag (z.B. monatlich 10€, 20€ etc.) beeinflußbar. Zunächst auf einen persönlichen Gesprächs-Termin pochen, wenn dieser erfolglos bleibt gff. dem Bescheid widerprechen (sog. Widerspruch, schriftlich, Kopie aufheben), falls die Rückzahlungs-Rate zu hoch ausfällt und dabei gleichzeitig einen entsprechenden schriftlichen Gegenvorschlag machen, um die Angelegenheit erträglich zu gestalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    boah... ich versteh nur Bahnhof, sorry ....

  • vor 1 Jahrzehnt

    und was genau willst du nun wissen ??

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie?

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  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    was du geschrieben hast, ist schwer zu verstehen.

    schreib doch bitte nochmals, damit wir deine frage auch verstehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du leider Sozialhilfe meinst dann hast du leider Pech gehabt denn es ist gibt ein neues Urteil welches eben besagt das Stromguthaben als Einkommen angerechnet wird:

    http://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialhilfe-stro...

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