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95 nicht bezahlte überstunden und jetzt noch Kurzarbeit?
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb wir bestehen aus drei Gesellen einem Azubi Chef und die Chefin im Büro. Ich habe vom letzten Jahr noch 60 Überstunden übrig die ich nicht ab feiern konnte weil wir zu viel zu tun haben ich habe noch 6 tage rest urlaub und da sich die Chefabteilung nach einen besuch des Steuerberaters überlegt hat mich und ihren sohn auf kurzarbeit rückwirkend ab Februar zu setzen was heißen soll das wir statt 40 stunden woche 32 machen sollen habe ich in diesem monat schon wieder 35 stunden die in die Abteilung Überstunden fallen. Wir bekommen die nicht ausgezahlt Chef sagt er hat dafür kein geld(aber für seinen neuen Mercedes und die neue Heizung mit solar) jetzt wollen die auch noch unsere resturlaubsttage von der Abrechnung nehmen und auch unsere Überstunden stehen nicht auf der Abrechnung. Wobei ich ja noch fast harmlos bin mein Kollege hat knapp 360 Überstunden und 28 tage rest urlaub. und als er letztenz mit chef und chefin darüber gesprochen hat da hat chefin ihm klar zu verstehen gegeben das nichts davon in den Papieren auftaucht und er wenn er geht keinen cent für seine überstunden bekommt. Andauernt müssen wir auf unsern lohn warten der eigentlich am 15 auf dem konto sein muß kommt manchmal erst im nächsten monat.Was kann man gegen solche menschen unternehmen das ist ausbeute was die machen .Mir wird andauernt gesagt das ich froh sein könnte das sie mich genommen haben als frau ich bin Bauschlosserin.Hat einer da draußen eine idee wie man sich wehren kann ohne gleich arbeitslos zu werden???
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
führt ihr keine Arbeitskarten oder dergleichen, in der die Arbeitsstunden festgehalten sind? Fakt ist, dass das Arbeitsamt Kontrollen durchführt und die Arbeitskarten vorgelegt werden müssen. Alter Urlaub und Überstunden müssen vor Inanspruchnahme von Kurzarbeit genommen werden! Also gleich mal deinen alten Urlaub beantragen und nehmen. Angst vor einer Kündigung musst du nicht haben, denn der Sinn der Kurzarbeit ist ja der Erhalt des Arbeitsplatzes und somit kann dein Arbeitgeber nicht kündigen, denn das widerspricht der Kurzarbeit. Lass doch bei deinem Arbeitgeber den Satz fallen, dass du dich beim zuständigen Arbeitsamt erkundigen wirst :))) und tu das dann auch. Die Arbeitsämter beklagen sich sowieso darüber, dass sich viel zu wenig Arbeitnehmer sich über ihre Rechte informieren lassen. Ich würde mich bei solchen Missständen im Betrieb in der Zwischenzeit auf jeden Fall um einen neuen Arbeitsplatz bemühen und Bewerbungen raushauen was geht. Übrigens, ab dem Tag einer Kündigung muss der Arbeitgeber den vollen Lohn bezahlen auch wenn kurz gearbeitet wird.
lg yvi
- HermannLv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn das alles stimmt, was du hier schreibst, dann würde ich mich mal bei einen Anwalt schlau machen.Du hast Anspruch auf deine Ãberstunden(wenn nicht ausbezahlt, dann abfeiern)Kannst du es belegen, das du Ãberstunden gemacht hast(ich würde ab sofort alles notieren).Das was dein Chef macht ist ganz klar Ausbeutung.Der versucht die derzeitige Wirtschaftliche Lage zu seinen Gunsten auszulegen.Ich würde einen Anwalt aufsuchen, mich beraten lassen und dann evt. eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.Denn wenn du recht bekommst, dann wirds teuer für den Chef.Natürlich ist die Gefahr, das du deinen Job verlierst, aber so willst du doch nicht ewig weitermachen.
Laà dich nicht unterkriegen.
- erwin LindemannLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ob das wirklich Ausbeutung ist mag ich nicht beurteilen. Ich denke dies kleine Unternehmen kämpft um seine Existenz!
Dennoch ist dies nicht in Ordnung.
Du solltest mit dem anderen Kollegen einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und dies vorher dem Chef freundlich mitteilen.
Ich könnte mir vorstellen, dass er dann kulant ist, denn ein Arbeitsgerichtsverfahren wäre teuer und er wüde es auf jeden Fall verlieren.
Es kann allerdings sein, dass das Vertrauensverhältnis dann so zerrüttet ist, dass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist!
@Zettfan bei drei Gesellen und einem Azubi besteht aber wohl kein Kündigungsschutz!
- vor 1 Jahrzehnt
In dem Betrieb hast du keine Zukunft. Fordere was dir zusteht und klage es ein, wenn nötig. Sollte dein Chef dich entlassen, denke daran, dass du deine Klage (Kündigungsschutzklage) innerhalb von 3 Wochen einreichen musst.
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- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
wenn Du in der Zeit, wo Dein Arbeitgeber zur Ãberbrückung angeblicher rückläufiger Auftragslage KUG beantragt hatz und entsprechende Beträge aus der Kasse der Agentur für Arbeit - also vom Steuerzahler - erhält und gleichzeitig Ãberstunden anfallen, so liegt hier ein MiÃbrauch des KUG (Kurzarbeitergesetzes vor - Um das alles zu vertuschen dürfen natürlich auch keine Ãberstunden auf der Abrechnung auftauchen -
Du kannst die ganze Sache auffliegen lassen, aber dann bist Du mit Sicherheit Deinen Job los -
Der Laden scheint ganz beträchtliche finanzielle Schwierigkeiten zu haben aber KUG-Betrug ist auch kein Kaverliesdelikt - Die KUG-Mitarbeiter der Agentur für Arbeit kommt im übrigen regelmäÃig in die Betriebe um zu prüfen, sag das mal Deinem Chef - vielleicht ändert sich dann etwas -