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? fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Können Eltern für Beschädigung im Kiga haftbar gemacht werden?

Der Kindergarten in dem meine 2 Mädels untergebracht sind möchte ab sofort einführen, das Dinge die von den Kindern beschädigt werden von den Eltern ersetzt werden müssen. Nun Frage ich mich ob das überhaupt rechtens ist. Der Kindergarten hat doch dafür zu sorgen das die Kinder in der Betreuungszeit keinen Unsinn machen. Meine ältere Tochter soll eine Tischdecke im Malraum zerschnitten haben. Meine Bedenken: Wie kann es sein das ein Kind mit 4 Jahren unbeaufsichtigt mit einer Schere spielen kann? Zahle ich nicht in meinem Kindergartenbeitrag auch eine Versicherung? Wer kann mir da weiterhelfen?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gegen so etwas muss der Kindergarten versichert sein, die wollen jetzt bloß die Kosten auf die Eltern abwälzen und sich so den Schreibkram ersparen. Diese Änderung der Bedingungen muss ja erst einmal genehmigt werden und das geht auch nicht so einfach. Wer ist dafür verantwortlich, die gemeinde oder eine kirchliche Institution, und dementsprechend würde ich dort meinen Einwand vorbringen, auf gar keinen Fall würde ich etwas zahlen.

    gruß

    Franky

  • o)))
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das ist absurd. Erstens ist der Kindergarten versichert, zweitens haftet grundsätzlich niemand ohne eigenes Verschulden, auch nicht Eltern für ihre Kinder. Wenn Kinder Tischdecken zerschneiden etc., mag das zwar gewisse Rückschlüsse auf die Erziehung zulassen. Aber die Eltern übergeben die Kinder ja in die Obhut der Erzieher und sind somit rechtlich für so ziemlich alles aus dem Schneider, was ihre Kinder in der Zeit anstellen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ne also ne Versicherung zahlst du nicht. Aber du bist auch nicht verantwortlich was deine Kinder in der Kita machen .Deine Aufsichtspflicht endet wenn du die Mädels abgeben hast und beginnt erst wieder wenn du sie abholst. Wenn ich das lese kann ich dir nur raten so schnell wie möglich nen neue Kita zu suchen.Ok ich weiß ist nicht leicht ,gibt es bei euch vielleicht nen Fröbel -Verein ? versuche dich da anzumelden

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise ist der Kindergarten dafür versichert. Wg einer Tischdecke finde ich lächerlich. Geh zur Caritas in die Gebrauchtkleiderkammer und kauf dem KG eine für 50 cent, oder 2 od 3.

    Aufsichtspflicht liegt beim Kindergarten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich gebe dir vollkommen recht das es nicht sein kann das kinder mit 4 alleine mit scheren hantieren sollten.ich würde mich an die gemeine oder den bürgermeister wenden. trommle die anderen eltern zusammen. das kann es nicht sein. dabei zahlst du auch noch 2 beiträge. es ist eine frechheit was man mit euch eltern macht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, deine Kinder sind noch nicht Deliktsfähig, außerdem hat der Kindergarten die Aufsichtspflicht in der Zeit, indem deine Kinder im Kiga sind.

    Eltern können generell nicht für Beschädigungen der Kinder (unter 7) verantwortlich gemacht werden, sofern sie nicht die Aufsichtspflicht verletzen.

    Quelle(n): §828, §832 BGB
  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist doch eine bodenlose frechheit,

    der kiga hat die aufsichtspflicht sobald du die kinder dort abgegeben hast..wie kann es da sein das ein 4-jähriges mädchen mit einer schere rumspielt, etwas zerschneidet und erst dann wird sowas entdeckt?? die versuchen nur geld rauszuschlagen, das ist definitiv nicht rechtens, kann dir auch nur empfehlen den kiga zu wechseln auch wenn es nicht einfach ist einen platz zu finden.. viel erfolg

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