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Angie fragte in Schule & BildungPrüfungen & Tests · vor 1 Jahrzehnt

Was tun, wenn ein Lehrer meint, man hätte gespickt?

Freitag, Mathearbeit, 1. Stunde. Aufregung pur. Noch mal schnell auf den Lernzettel geblickt, um die Formeln nocheinmal zu wiederholen. Und dann kommt auch schon der Lehrer und ich drücke den Lernzettel wieder in die Tasche und warte auf mein Arbeitsheft.

Ich schreibe die Arbeit, alles ist okay, ich bin nicht aufgefallen, ich wurde nicht ermahnt, ich habe nicht abgeguckt, alles vollkommen normal.

Plötzlich, am Ende der Arbeit zieht mein Lehrer meinen Lernzettel aus meiner Tasche und fragt was das solle, ich blicke ihn verwundert an und denke natürlich sofort daran, dass er nun glaubt, ich hätte gespickt.

Nun gut, die Arbeit war zu Ende, er sammelt ein und meint, er würde sich den Zettel genauer ansehen.

Am Montag dann, ruft er mich am Ende der Stunde zu sich und meint ich DÜRFE die Arbeit nachschreiben. Der Schuldirektor meinte, er solle mir eine sechs geben, doch da er ja so freundlich ist, lässt er mich nachschreiben.

Daraufhin beteuerte ich ihm noch einmal, dass ich den Zettel wirklich nicht benutzt habe. Ich mache mir immer solche Zettel zum Lernen, was ja auch vollkommen okay ist. Außerdem, war es kaum möglich auf den zettel zu blicken, da ich sonst total auffällig unten den Tisch rutschen müsste oder mich weit nach rechts rüberbeugen müsste. Außerdem war es ein DIN A4 Blatt (!) und dieses war überhaupt nicht wie ein Spicker aufgebaut, also es war sogar die Überschrift drauf und viele Lücken zwischen den verschiedenen Unterthemen. Man hat also sofort erkannt, dass das ein Lernzettel ist.

Dazu sagte mein Matheleher, mit dem meine Klasse überhaupt nicht zurecht kommt (er beantwortet keine Fragen etc), nur, dass der Zettel hinuntergefallen sei und es wirklich ungemein freundlich seinerseits ist, mich nachschreiben zu lassen und blickte mich an im Sinne von “Wir wissen doch beide, dass du die Arbeit nicht ohne unerlaubte Hilfsmittel geschrieben hast”. Da platze mir fast der Kranken und ich konnte mich gerade noch zusammenreißen und ihm so klar machen, dass der Zettel keines Wegs hinuntergefallen sei und es wenigstens dafür Zeugen gibt. Denn ich kann Lehrer ja auch verstehen, dass wenn anedre sagen, sie hätten keine Auffälligkeiten meinerseits während der Arbeit beobachtet, sie mich möglicherweise nur decken wollen.

Aber jetzt ist meine Frage, ob er das überhaupt darf, da es ja nur eine wage Unterstellung ist, da er mich ja nicht “auf frischer Tat” ertappt hat. Es ist natürlich besser noch einmal nachzuschreiben als sofort eine sechs, die wirklich nicht rechtzufertigen wäre, zu bekommen, aber wie jeder weiß ist dann der Druck noch höher, denn wenn man nun eine schlechtere Arbeit schreibt verstärkt es seine Aussage. Außerdem stehen in diesen Wochen einige Arbeiten und vor allem der Lernstand bevor…

Eine zweite Frage wäre ebenfalls, was ich tun könnte, wie ich vorgehen könnte und vor allem, ob so etwas in der Schulakte etc vermerkt wird und das dann zukünftige Arbeitgeber auch sehen können.

Ich bedanke mich schoneinmal im Vorraus, für eure Bemühungen.

Zum Schluss möchte ich Euch, denen, die meine Frage beantworten, noch einmal versichern, dass ich das hier wirklich objektiv geschildert habe, denn ich weiß, wenn ich anfange zu lügen und das rauskommen würde, dann wäre der “Fall” abgestempelt und es wäre klar, dass ich gespickt hätte.

Liebe Grüße. :)

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also,

    1): der Lehrer darf dir nichts aus der Tasche ziehen. Du hättest ihm aber auf Aufforderung em L. zeigen müssen.

    2) Der L. hätte dich auf frischer Tat ertappen müssen. So steht es nun bei Aussage gegen Aussage, vor Gericht ist das nicht ausreichend für eine Verurteilung, bei einem Disziplinarverfahren in der Schule auch nicht.

    3) Mit 6 ist höchstens der Teil zu beurteilen, der zu dem Zeitpunkt mit dem Spickzettel hätte bearbeitet werden können, auf keinen fall die ganze Arbeit, meines Wissens auch nicht in Bayern.

    4) die Schulakte wird einem späteren Arbeitgeber nicht zugängig gemacht und kann auch nicht eingefordert werden.

    So weit, so gut, aber:

    Es stellt sich die Frage, WARUM der L. so heftig und unnachsichtig reagiert hat. Warum konnte er es nicht bei einer Ermahnung belassen ? Warum reicht nicht ein 'böser Blick'? Warum ist das Klima zwischen Klasse und Lehrer vergiftet ? Bist du vorher schon öfter aufgefallen ?

    Mir scheint, dass du gute Argumente hast und der deutschen Sprache mächtig bist. Ich lese zwischen den Zeilen auch, das du an einer Lösung interessiert bist. Es ist in diesem Fall dringend ratsam, sachlich und unemotional ein Gespräch mit einer neutralen Person (Direktor, Vertrauenslehrer o.ä.) zu führen. Ich bin mir sicher, dass dann auch eine Kompromisslösung drin ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn einer spinnt fängt es im Kopf an, so auch bei einem Lehrer.

    An deiner Stelle würde ich ihm einen förmlichen Brief schreiben oder sogar an den Rektor der Schule und den erklären wie die Sache wirklich war uns schreibe einfach rein das du bereit währst eine Eidesstattliche Erklärung ab zu geben das du nicht gespickt hast.Klingt ein bisschen Großkotzig, zieht aber auch.

    Der Lehrer müsste es dir doch beweisen können und behaupten das der DIN A 4 Zettel auf den Boden lag kann er nicht, du könntest im Ernstfall auf eine solche Untersuchung bestehen.

    Habe selbst als ich in der siebten klasse einer kloster Schule war in NL, den leitenden Bruder der Schule der auch unser Pauker wa, gedroht ich würde zurück schlagen nach dem er mir zu Unrecht eine sehr heftige Ohrfeige gegeben hatte welche so stark war das ich mich an der Schulbank festhalten musste um nicht um zu fallen.

    Bin nach Hause gegangen, habe es meiner Mutter erzählt und bin nicht mehr zu Schule gegangen bis der bei uns zu Hause erschien und sich bei mir entschuldigt hatte. Tat er aber auch weil ich ihm einfach drohte mit der "Kinder Politie". Der Witz des Ganzen war, ich war der Klassen Primus und die Sache spielte sich in 1947 ab. Und da prügelten die Lehrer noch gerne und die kloster Brüder auch.

    So zeigte ich den das auch ein junger Schüler rechte hat und die hast du auch.

    Quelle(n): Lehrer Behauptung.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Er darf dir nichts aus deiner Tasche ziehen. Er darf dich darum beten es herauszunehmen und ihm zu zeigen. Soweit ich weiß, darfst du dich aber weigern.

    Denn Theoretisch gesehen müsste man es dann auch als Täuschungsversuch sehen wenn jemand sein Mathe heft in der Tasche hat und gerade ne Mathearbeit schreibt.

    Ich würde mich persönlich beim Direktor melden oder villt die Klassensprechen anreden.

    Ich denke nicht dass es in der Schulakte steht...falls doch wird es nach einem halben Jahr gelöscht. Und ich bin mir nicht so sicher ob andere zugriff auf deine Schulakte haben :S

    Viel Glück...ich würd das nicht einfach hinnehmen

  • PETER
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    hallo finde es ne Sauerei normal müßte mann dich erwischt haben dann ist das rechtes aber so ist es dir ja nicht nachzuweisen finde du bist im Recht aber du hast es ja drauf oder dann nach schreiben und leider stillschweigen hin nehmen stadt 6 mfg peter aber das er einfach an deine tasche geht ist nicht ok sprech noch mal den Rector mit den Zeugen zur not

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an, in welchem Bundesland du zur Schule gehst, denk ich, wenn ich die Antworten so lese. In Bayern wird das BEREITSTELLEN eines unerlaubten Hilfsmittels schon mit 6 bewertet. Da muss man es nicht benutzt haben, es muss nicht einmal für die konkrete Arbeit anwendbar sein (z.B. es liegt ein Zettel mit Informationen über das britische Schulsystem im Federmäppchen, aber dazu kommt gar keine Frage --> trotzdem Note 6).

    Möglicherweise ist es so, dass man in manchen Bundesländern auf frischer Tat ertappt werden muss. Hier reicht sogar folgender Fall: Eine Klasse wandert in der Fremdsprache, der Schüler schreibt seine Arbeit, fällt nicht auf, gibt ab, in der Stunde darauf findet jemand aus der Klasse, die regulär im Raum ist, unter der Bank einen Spickzettel, der in den abgefragten Stoffbereich passt. Die Arbeit wird mit 6 bewertet.

    In Bayern wäre es tatsächlich ein Entgegenkommen der Lehrkraft, wenn du die Arbeit noch einmal schreiben dürftest, und zwar laut Gesetz. Eine eidesstattliche Erklärung, dass du nicht gespickt hast, wäre hier völlig sinnlos, weil es nicht um den Akt des Spickens, sondern um den des Bereitstellens der Spickmöglichkeit geht. Und die Formeln standen ja auf dem Blatt.

    Ich unterstelle nicht, dass du gespickt hast, ich denke nur, dass du dich sehr ungeschickt verhalten hast, aber vielleicht sind die Schulgesetze ja in deinem Bundesland anders.

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