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Udo R
Lv 5
Udo R fragte in Politik & VerwaltungBürgerbeteiligung · vor 1 Jahrzehnt

Wenn man jemanden in der Öffentlichkeit verunglimpft und defamiert kann man bestraft werden, warum also...?

haben die ganzen HartzIV-Empfänger bislang zu den Äußerungen des Guido Westerwelle stillgehalten und augenscheinlich nicht zu Hunderten Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt?

Möglich wäre das unter anderem nach § 36 StGB:

§ 36

Parlamentarische Äußerungen.Mitglieder des Bundestages, der Bundesversammlung oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft oder in einem ihrer Ausschüsse getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Dazu noch §§ 185 - 187 StGB:

§ 185

Beleidigung.Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gibt sicher noch mehr.

Update:

Ich denke nicht, dass es der persönlichen Benennung einer bestimmten Person bedarf, wenn man ein bestimmtes persönliches Merkmal erwähnt, das entweder zutrifft oder nicht - bei wem es zutrifft, der ist gemeint - bei wem es nicht zutrifft, der muss sich nicht angesprochen fühlen. Wer das nicht glauben mag, der kann sich ja mal in beleidigender Art und Weise zu allen Mitgliedern des Bundestages zu äußern und nachher abwarten, wielange es dauert, bis er verhaftet wird. Wer auch immer heutzutage noch das Glück haben mag, einen "sicheren Arbeitsplatz" sein eigen nennen zu können, der möge sich darüber freuen - schon morgen könnte er selbst auf HartzIV angewiesen sein und dann die Sache mal selbst aus der viel zu langen Schlange der Bedürftigen vor der Arbeitsagentur betrachten. HartzIV kann als Leistung geeignet sein, den Müßiggang zu stützen, jedoch ist es ein sicheres Instrument, um der Wirtschaft Hungerlohnpolitik zu ermöglichen. Die Wirtschaft spart zu Lasten aller arbeitenden Menschen.

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    warum ?

    weil wegen der Hetzjagd gegen Menschen im H4 Bezug sich viele schämen und nicht mehr offen zeigen, das sie Arbeitslos sind. Mir kommt es vor, das man diesen Menschen keinerlei Rechte mehr einräumen will, sondern nur noch Pflichten.

    Er hat mit seiner Äußerung die breite Mehrheit der H4 Bezieher gemeint, denn selbst die ARGE gibt zu, das es nur ein sehr geringer Prozentsatz gibt welche nicht arbeiten wollen.

    Und warum sollte sich ein Minister ausgerechnet diesem Prozentsatz annehmen anstatt das Übel bei der Wurzel zu fassen.

    Doch er und Merkel verfolgen ganz andere Ziele, nämlich Kürzung von H4, Zwangsarbeit, Gutscheine usw..

    Bloß nicht an die Arbeitgeber gehen und endlich den längst überfälligen Mindestlohn einführen, Arbeitsplätze schaffen - doch das sollte die vorrangige Aufgabe unserer Regierung sein, doch die Lobbyisten haben bei unserer Regierung ein Mitspracherecht, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

    Das schlimme bei der ganzen Sache ist dies, das das Volk sich derart aufhetzen lässt, jeder gegen jeden - anstatt ihrer Forderung nach Arbeit, Arbeit wovon man auch leben kann, durch zusetzen.

    Unsere Regierung lebt in einer Selbstgefälligkeit, da kann es einem übel davon werden.

    Es fehlt nur noch die Armbinde, damit man jeden Arbeitslosen von weitem erkennt.

    Pfui Teufel <

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am 17 Februar 2010 hat das Sozialmagazin "Infopartner.net" Strafanzeige gegen Herr Dr. Guido Westerwelle wegen des Tatvorwurfs der Beleidigung, Diskriminierung von Erwerbslosen in Deutschland, als auch der

    Volksverhetzung erstattet. Die Anzeige ging per Fax sowohl bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg, als auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein.

    Nach Meinung des Sozialmagazins sind die Aussagen des Bundesaußenministers und Vizekanzlers dazu geeignet den inneren Frieden der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig zu stören und Gewalt gegen Erwerbslose und andere arme Bürger zu provozieren. Ergänzend zu dieser Anzeige startete Herr Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg eine Unterschriftensammlung für eine Rücktrittsforderung gegenüber Herr Dr. Westerwelle.

    @Perro : Deine Überheblichkeit in all deinen Anworten ist Erbärmlich !

  • vor 1 Jahrzehnt

    schonmal was von politischer immunität gehört ?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie einige Vorredner bereits sagten, wurde niemand persönlich angegriffen, sondern es wurden nur pauschale Aussagen getroffen. Dafür kann niemand belangt werden. Denn dann könnte ja auch zB jeder Hesse jeden Nichthessen verklagen, der den Spruch mit den Aschenbechern-Dieben bringt. Aber so einfach ist es nunmal nicht.

    Aber dein juristisches Wissen lässt mich ahnen, das du entweder Anwalt bist (oder für einen arbeitest) oder dass du "Berufs-Arbeitsloser" bist, der die ganze Bandbreite unserer Gesetze zum eigenen Nutzen kennt und ausschöpft.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine juristischen Kenntnisse sind einfach bombastisch.

    Die zitierten Paragraphen würden in Teilen zutreffen wenn Min. W. öffentlich behaupten würde der Hartz IV-Empfänger Herr X in Y hat sein Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, alle Weiterbildungsmassnahmen abgelehnt, will überhaupt keine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen, da er durch Schwarzarbeit weit mehr verdient und trotzdem viel mehr Freizeit hat.

    Dieser Herr X könnte ihn dann verklagen. So ist das...

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich halte von Guido Westerwlle und seinen Statements auch absolut nichts, aber:

    Wen hat er denn "in der Öffentlichkeit verunglimpft und diffamiert" ?

    Wenn Du z.B. Deinen Nachbarn beleidigst, dann kann er dich anzeigen.

    Unser aller Aussenminister hat aber niemanden PERSÖNLICH beleidigt und genau da liegt der Haken.

    Wenn Du z.B. Hartz 4 Empfänger bist und dich beleidigt fühlst und deshalb Anzeige erstattest, dann kann er immer sagen, er meinte das allgemein und zielt auf Leut ab, die faul sind etc. aber DICH hat er natürlich nicht gemeint.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tip: www.antidiskriminirungsstelle.de

  • Norrie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Dazu müsste zunächst einmal ein Kläger anklage erheben.

    Eine Verurteilung kann aber nicht stattfinden.

    Denn das Grundgesetz steht ja bekanntlich über allen anderen deutschen Gesetzen.

    Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Um jemanden nach dem StGB zu belangen müsste ausserdem ein konkreter Mensch angesprochen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn westerwelle so weiter macht, dann kann es passieren, dass noch mehr menschen strafantrag gegen ihn stellen. ich denke der link ist auch für die antworter interessant, die glauben, dass es nicht möglich sei einen entsprechenden strafantrag zu stellen!

    nachtrag: sorry, ich hatte vergessen den link einzustellen,

    hier ist er nun:

  • Erika
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Habe ich die Frage falsch verstanden? Denn bislang ist es ja so, dass für Ausschreitungen einiger, im Verhältnis weniger, Radaubrüder in der Regel diejenigen bestraft werden, die nichts dafür konnten. Nämlich zum einen die Vereine, denen solche Ausschreitungen ohnehin schon peinlich genug sind, und zum anderen die wirklichen Fußball- und Vereins-followers, die in die Röhre gucken, wenn Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit absolviert werden müssen. Der Gesetzgeber muss bei den Verantwortlichen durchgreifen. Die Randalierer lachen sich doch kaputt, wenn sie nach der Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt werden (müssen) und prahlen noch mit ihrer "Heldentat". Hier muss angesetzt werden, bei den Tätern. Hier muss zur Abschreckung drakonisch vorgegangen werden, weil dieses Klientel leider keine andere Sprache versteht. Die Vereine müssen zu mehr Kontrolle verpflichtet werden, die followers zur Zusammenarbeit. Nur so kann guy Abhilfe schaffen, indem guy Präventivmaßnahmen ergreift, damit möglichst alle Krawalle im Vorfeld verhindert werden können. Hinterher die Unbeteiligten abstrafen macht wenig Sinn

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