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JanCz fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Fotos von mir OHNE meine Zustimmung im Netz - legitim?

Hallo Liebe Leute,

ich bin auf einigen im Netz veröffentlichten Fotos abgebildet.

Ich wurde in keinster Weise um eine Zustimmung gebeten.

Das Problem ist jedoch, dass ich in einer Menschenmenge stehe (Stichwort: Karneval) und laut 'KunstUrhG' § 23 (1) 3. gilt in diesem Falle eine Ausnahme der 'Fotografie-Einwilligung'.

Allerdings handelt es sich bei der Situation um eine Schulveranstaltung, d.h. eine Veranstaltung bei der Erscheinungspflicht herrscht.

Kann ich nun den Seitenbetreiber (meine Schule) dazu auffordern das Bild zu entfernen? Ich hatte ja schließlich keine andere Möglichkeit, außer der Teilnahme an der Veranstaltung.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

    Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.

    Wenn du bei dem Bild nicht im Mittelpunkt stehst sondern einfach nur zu sehen bist, hast du keine Rechte! Leider warst du in dem Moment einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Auch wenn es eine Pflichtveranstaltung war, kannst du nichts machen! Ich glaube kaum, dass wenn du dich dort meldest die sich kulant zeigen - die haben ja nichts davon!

    du kannst dich auch gerne mal selbst durchgoogeln mit dem begriff "recht am eigenen bild"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gruppenfotos bedürfen keiner Einzelzustimmung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie wärs ma mit einfach lieb fragen ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie Du selbst schreibst liegt eine Ausnahme für eine Fotoeinwilligung zu. Du kannst die Schule nur bitten, Dein Gesicht unkenntlich zu machen. Die Betonung liegt aber auf bitten, wenn Dein Grund sehr wichtig ist, wird auch die Schule Deiner Bitte nachgehen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja legitim ist es schon - Wer sich an folkloristischen Veranstaltungen beteiligt muß damit rechnen abgelichtet zu werden - Allerdings hast Du die Möglichkeit zu intervenieren - Danach sollte es entfernt werden -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann leider immer wieder passieren, dass einer irgendeine Landschaft fotografiert hat und Du bist zufällig auf dem Foto drauf. Da kannst Du nichts machen. Du bist ja auf dem Foto namentlich nicht bekannt. Ein Kollege von mir war mal neben einem Bericht in der Zeitung auf einem ZBild zu sehen, daß ihn bei der Arbeit zeigt. Die Zeitung genießt hier das Presserecht und Du kannst sie nicht verklagen. (Er war namentlich eh nicht erwähnt, bzw. es stand nichteinmal dort: "Hansi XY, °(Berufsbezeichnung) bei der FA ZZ1"

    Wenn es Dich nun doch stört, schreibe eine *sehr* höfliche Mail an den Inhaber des Fotos und Bitte um die Entfernung aus dem Netz. Ich selber habe auch mal Fotos auf meine Internetseite gestellt (Straßenaufnahmen), und wenn man das Gesicht diverser Leute gut sieht/sah, habe ich es immer unkenntlich gemacht, somit war das gesamte Gesicht eben ohne Augen/Mund/Nase. (Ja, bitte das denjenigen, dass er Dein Gesicht unkenntlich machen soll).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hast Du richtig Pech, denn das WWW vergisst nichts.

    Will sagen was da einmal drin ist bekommst Du nicht ohne weiteres da raus.

    Ich hatte ja schließlich keine andere Möglichkeit, außer der Teilnahme an der Veranstaltung.

    Doch Du hättest Dir eine Maske aufsetzen können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es wäre Einzelzensur möglich, also ein bearbeitetes bild von dir

  • Ulk
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du kenntlich zu sehen bist und nicht nur die Gruppe als eher unkenntliches Bild, darfst du gegen die Veröffentlichung einschreiten. Pressefreiheit oder sonstiges hin oder her.

  • Pankh
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ja.

    Is erlaubt, wenn die zurschaustellung ohne merkantilen hintergrund erfolgt.

    Sry :I) fremdwort missbraucht ohne zu wissen wass dem meint.

    Deutsch: man darf es, solange damit keine finanziellen vorteile erzielzt werden.

    Dein Ex kannreinstellen was er will, aber wenn er mit DIR und der ROLINCK flasche werbung macht (für rolick) bist du frei ihn bis aufs Hemd und weiter zu verklagen.

    Du hast meine vollste unterstützung !

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