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Darf das wohnungsamt das?

Also meinen eltern gehörte eine wohnung die sie auch vermietet haben.

Die mieter lebten von hartz 4 also bezahlte das wohnungsamt die kaution in höhe von 540 euro

Nach deren auszug mussten meine eltern für ca 490 euro renovieren (kaputter fuußboden etc)

das haben sie dem wohnungsamt mitgeteilt meine eltern sollten nur noch 50 euro überweisen.

Jetzt 4 jahre später hatte ich(da meine mutter 2007 gestorben ist und ich alleinerbin bin)einen brief im briefkasten das ich doch bitte 540 euro bezahlen soll und das nichts bei denen eingegangen ist.ich finde leider deren schreiben von damals nicht mehr 4 jahre ist ja auch eine lange zeit.so jetzt meine frage:dürfen die nach 4 jahren ankommen und das geld fordern?was soll ich jetzt machen?

(die wohnung gehört nicht mehr uns sie wurde vor 3 jahren verkauft)

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi ....

    Perro hat recht ........dieses niemals telefonisch regeln.

    -Hast du evtl. noch Unterlagen oder Bilder von der Wohnung (die verkauft ist) , wie diese aussah beim Auszug der damaligen Mieter?

    -Ggf. Zeugen , Handwerker die damals renovierten (könnte ja sein ) , wenn ja , diese haben Unterlagen bezüglich der Arbeiten die gemacht wurden.

    - Ansonsten würde ich dir empfehlen , diesen Sachverhalt schriftlich dem Wohnungsamt

    mitzuteilen .

    Denn nur so hast du die möglichkeit ggf. wenn es in eine "nächste Runde" geht etwas in der

    Hand zu haben.

    -Durchsuche nochmals alles , vielleicht findest du das schreiben noch oder den Kontoauszug der

    Überweisung.

    -Bist du in einem Mieterschutz oder für Eigentümer gibt es auch so etwas?Frage dort einmal nach.

    -Verbraucher-zentrale kann dir ggf. auch Auskunft geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Den Sachverhalt denen schildern (Einschreiben, generell bei Behörden, denn dort weiß die linke Hand nicht was die rechte tut) und eine Frist zur Stellungnahme setzen (max. 14 Tage), mit dem Hinweis, dass du nach fruchtlosem Ablauf der Frist, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen wirst.

    ERGÄNZUNG

    Folge nicht der Empfehlung des Vorantworters zu telefonieren, denn daran können die sich dann im Fall des Falles, nicht mehr erinnern. Alles schriftlich machen!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal bei § 195 BGB vorbei.

    Selbst wenn die Forderung noch bestehen würde, wäre der neue Eigentümer zur Zahlung verpflichtet, weil bei Fälligkeit der, der im Grundbuch steht verantwortlich ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch stellt sich mir die Frage , ob das Wohnungsamt überhaupt einen Anspruch auf die Kaution hat, da der eigentliche Vertrag ja die Harz4 Empfänger waren, also diese dann auch die Vertragspartner und somit die Anspruchsteller wären. Somit hat das Amt gar keinen Anspruch auf Kautionsrückzahlung. Komisch ist auch der Betrag, da normalerweise noch Zinsen hinzukommen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Gegensatz zu uns dürfen die das vom Wohnungsamt schon, sie haben ein Recht fünf Jahre Nachforderungen zu stellen oder auch aus zu zahlen was nach dieser 5 Jahres Frist ist kann nicht mehr gefordert werden oder auch nicht mehr ausbezahlt.

    Ergo, der Bürger ist immer der Dumme und die Gemeinden haben den längeren Hebel.

    Quelle(n): Gesetze.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Als vermieter - oder dessen Nachfolgers - sollte man alle Unterlagen mindestens 10 Jahre aufheben Du hast sicher noch die Fußbodenrechnung als Nachweis. Auch bekommst Du von der Bank die Kontoauszüge, dass zumindest 50 € überwiesen wurden. Ferner sind Forderungen nach 3 Jahren verjährt, wobei der Beweis schwierig ist wann der letzte Briefkontakt war, da Du ja keine Unterlagen hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, weil ich das einfach nicht weiß.

    Zum Amt, , wehe wenn da der Amstschimmel zum wiehern anfängt.

    Ansonsten kann ich mich da nur meinen Vorrednern anschließen.

    Grüße Uwe

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ordnung ist das halbe Leben - auch nach dem Tode. Wer das Erbe angenommen hat, ist auch für die Forderungen verantwortlich. Sogar für die, die möglicherweise ungerechtfertigt sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ruf doch einfach mal dort an und erkläre es ihnen. Die müssen die Unterlagen von damals noch haben, insbesondere sollte nachvollziehbar sein, wenn sie Euch damals geschrieben haben. Ganz oft ist so etwas einfach ein Irrtum und kann schnell gelöst werden. Höflich aber bestimmt dranbleiben (erstmal).

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