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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf man wirklich nackt Auto fahren?

Ich habe am Montag (Rosenmontag) ganz zufällig von einer Fußgängerbrücke in ein Auto geschaut und der Fahrer hatte nur einen Pulli an und unten nichts.Als er dann noch an seinem Ding rum gemacht hat habe ich einen anderen Passanten darauf aufmerksam gemacht und war fest entschlossen, die Polizei anzurufen. Doch der sagte, es sei erlaubt und ich könne es mir sparen.

Update:

>>Teufel IX:von der Fußgängerbrücke hatte ich einen Blick auf ein parkendes Auto, also genug Zeit um alle Details zu sehen!!!

Update 2:

>>nerone: man was habt ihr eigentlich? Soll ich euch den Winkel noch ausrechnen, den ich zu dem parkenden Auto hatte? Was wollt ihr mir denn unterstellen?

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nackt fahren ist wohl erlaubt,aber dabei an sich Hand anlegen,in der Hoffnung andere sehen das,ist verboten!!!!

    Denn ich hatte mal so ein Erlebnis!!!

    Wir wohnen in Berlin im dritten Stock eines Hause,und ich schaute mal im Sommer aus dem Fenster,und konnte direkt auf die parkenden Autos schauen,bzw.rein.

    Und da parkte jemand,und massierte sich gerade mit der Hand sein schwächstes Glied!!!

    So weit so gut,aber wir haben 2 Schulen in der Nachbarschaft und die Kinder kamen gerade aus der Schule und er geilte sich zusätzlich an den Kindern auf (hatte ich den Eindruck).

    Warum setzt man sich sonst neben eine Schule!!!!????

    Ich rief die Polizei an,und die kamen auch recht zügig,nahmen sich den Herrn vor,wickelten ihn in eine Decke und nahmen ihn mit aufs Revier!!!

    Ich habe dann den einen Beamten noch gefragt,ob das in Ordnung war,das ich angerufen habe,er meinte ja,denn so ein Delikt läuft unter Erregung öffentlichen Ärgernisses und Sexueller belästigung von Minderjährigen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich darf man splitternackt Autofahren, nur darf man nicht in der Öffentlichkeit ins Auto ein oder Aussteigen, sich am Schniedelwutz zu bedienen , oder sich bedienen zu lassen ist verkehrsrechtlich so, als ob man ohne Freisprechanlage mit dem Handy telephoniert.. Es ist also eine Ordungswidrigkeit, mehr auch nicht! (40€).

    Wenn Du Dich von der Nacktheit abgestossen fühlst: Nicht hinschauen! Du scheinst aber sehr genau geschaut zu haben, von einer Fußgängerbrücke soviel im fließenden Verkehr erblickt zu haben? Tut mir leid, glaube ich nicht!

    Unmöglich bei schon zähfließendem Verkehr, ich glaube Dir das nicht (BKA-Statistiken über die Zuverlässigkeit von "s.g" Augenzeugen)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Steht irgendwo in der StVO das man das nicht darf?

    Als Frau ist es natürlich ablenkend für die Männlichen teilnehmer, aber die merken davon ja nur an der Ampel etwas...

    So long

    Free

  • vor 1 Jahrzehnt

    Feste Schuhe sollte Er anhaben, ansonsten ist das erlaubt. Im Gegensatz zur Burka, die ist verboten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich weiß die rechtslage nicht, denke aber mal, dass es IM auto vielleicht noch erlaubt ist, aber da du ja auch irgendwie zum auto kommen und wieder aus dem auto raus musst, musste ja nackt durch die gegend laufen. und das ist erregung öffentlichen ergernisses.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Auto gehört zum "befriedeten" Besitztum. Ich möchte mal sagen, wenn man sich nicht absichtlich zur Schau stellt dann könnte da niemand etwas gegen haben. Ein flüchtiger Blick ins Fahrzeuginnere, denke ich mal, kann die Details gar nicht so schnell wahrnehmen und außerdem kann man dann ja auch die Augen abwenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Frankfurt läuft der nackte Jörg durch die Straßen. Er hat die richterliche Erlaubnis das zu tun. Warum soll ein Autofahrer das nicht dürfen - Gleiches Recht für alle.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde das lenkt die anderen VERKEHRSteilnehmer ab;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder darf nackt autofahren. Beim Aussteigen könnte er Probleme kriegen - nicht nur mit der Blase.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    der war ja nicht nackt, er hatte doch etwas an, aber nackt fahren darf er solange keiner ihn anzeigt wegen erregung öffentlichen Ärgernis.

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