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Pfändungsfrist von 7 Tagen verpasst,was nun?
Hallo, ich brauche dringend eure hilfe.
Ich habe eine pfändung auf dem Konto.
Nun kam am 9.2. das Kindergeld auf dieses Konto für unseren gemeinsamen sohn, der antrag ect läuft komplatt auf meine freundin.
Nun wollte ich nach krankheit am dienstag auf die bank,um die frist einzuhalten. Die bank war jedoch wegen Fasching geschlossen,was ich nicht wusste.
Nun war ich heute auf der bank und wollte den batrag abholen,aber ich bekomme ihn nicht,da die frist von 7 Tagen abgelaufen ist.
Nun meine frage,was kann ich tun,bzw wie soll ich mich verhalten?
Ich erhalte zwecks länger Krankeit Hartz 4, meine lebensgefährtin auch.
Klar sind alle sozialleistungen unpfändbar,aber eben nur innerhalb der 7 Tage.
Wie schaut es damit aus dass ich alleiniger kontoinhaber bin, und das Kindergeld auf meine Lebensgefährtin läuft, dürfen die das geld was auf Ihren namen eingeht überhaupt pfänden?
Vielen dank für hilfreiche und schnelle antworten!
6 Antworten
- SternchenLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wegen längerer Krankheit Hartz IV? Seit wann das?
Der siebte Werktag war am 09.02.2010.
@ Percy Schott: Bei einer Kontopfändung wird die Karte eingezogen, da gibt es nichts am Automaten.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es liegt alleine in DEINER Verantwortung, die sieben Tage Frist einzuhalten.
Warum hast du das Geld nicht einfach am Automaten gezogen?
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Antrag nach 850 k ZPO beim Vollstreckungsgericht/Rechtspfleger stellen - Pfändungs-und Ãberweisungsbeschluà mit zum Gericht nehmen - sollte noch klappen - Der entsprechende Freigabebeschluss für die Bank wird Euch vom Gericht gleich mitgegeben - Personalausweise nicht vergessen -
- puppa61998Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo
Ja in der Regel gilt diese7 Tages Frist.Das Stimmt.
Aber da das Kindergeld auf den Namen deiner Freundin läuft , müÃte es Möglich sein das deine Freundin am Besten gleich Morgen zum Gericht geht und sich einen Freistellauszahlungsbeleg holt.
Das Sie das Geld für den kleinen brauch und mit deiner Pfändung nichts zu tun hat im weiteren.Aber das muà Sie machen,nehmt einen Kontoauszug mit wo das drin steht wie hoch das Kindergeld ist(164 ) .
Dann zur Bank und die holen das Geld zurück. Auch kann Sie erwähnen das die Bank am Dienstag wegen Fasching geschlossen war als Sie das Geld holen wollte:::)
So müsste das eigentlich gehen.
Ich hoffe das ich Euch helfen konnte.
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- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Ihr solltet in Zukunft mal über getrennte Konten nachdenken. Dann ist zumindest das Konto von deiner Freundin frei. Um die Sache dann noch zu vereinfachen wird deine Freundin der Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft und es läuft über ihr Konto.
Ansonsten kannst du nur etwas übers Amtsgericht erwirken. Vllt hast du Glück das es eine Ausnahmeregel gibt. Gut währe natürlich ein Krankenschein.
- wau wauLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das spielt keine Rolle, du bist der Kontinhaber und alles, auch das Kindergeld wird dann einbehalten, egal von wem das Geld ist. Geht hier nicht um das Kindergeld, sondern um dein Konto und alles was sich nach 7 Tagen darauf befindet. Sie dürfen das Geld das auf ihren Namen eingeht auch einbehalten. Die Bank ist dazu verpflichtet. Am Gericht freigabe beantragen könnte innerhalb 14 Tagen noch etwas bewirken. (Rechtsabteilung)
Meistens bekommt mann es von Gericht gleich mit .
Drücke Euch ganz fest die Daumen
Quelle(n): nimm den Pfändungsbeschluà mit wegen den Aktenzeichen , das brauchst du , sonst dauert es viel länger .