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Hermes bzw. Post haftbar bei Frostschäden?
LCD-Displays mögen keinen Frost.
Wenn ich heute ein Handy oder auch LCD Fernseher mit Hermes, Ilogs, Post und Konsorten versende packe ich das Gerät natürlich so ein, dass es auch mal ein paar Stunden in einem unbeheizten Raum liegen kann. Was aber wenn das Paket offenbar übers Wochenende in einem geparkten Lieferwagen lag und das LCD bei den heutigen Außentemperatunen das Zeiliche segnet?
Ist dann der Transporteur haftbar?
Oder muss der Versender im Winter mit so etwas rechnen?
Zweiteres kann ich mir aber schwer vorstellen, denn da hätte die Flachbildschirmversandbranche ein Problem.
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
insofern kein temperaturgeführter Transport bestellt wurde und die ware dann durch frostschäden beschädigt wird, wird sich da wohl kein erfolg einstellen, den transporteur haftbar zu halten...
Denn dann fällt eine zwischenlagerung in nicht beheizten bereichen unter die normalen transportbedingungen, welche dann für den absender absehbar sind...
soll heißen, wenn ich frostempfindliche ware zum versand gebe, ohne hierzu die frostempfindlichkeit dem transporteur mitzuteilen, ziehe ich dann eindeutig den kürzeren...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das LCD segnet nicht das zeitliche aufgrund der niedrigen Temperaturen, sondern wenn es
beim Empfang falsch behandelt wird. Die Hersteller weisen aber darauf hin, daà die Geräte
nicht direkt ausgepackt und in Betrieb genommen werden sollen, sondern in der Verpackung
langsam die Raumtemperatur annehmen müssen, dann gibt es auch kein Problem.