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Sonnenstrahl fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Tierschutzvertrag und Weitervermittlung?

Hallo,

stelle hier eine Frage für meinen Bekannten.

Er hat sich einen Hund geholt mit einem Tierschutzvertrag, der das weitergeben und weiterverkaufen dieses Tieres verbietet.

Nun war er ein paar Wochen geschäftlich unterwegs, seine Freundin hat auf den Hund aufgepaßt, kam aber nicht mit ihm klar, da er ein sehr aggressiver Hund ist.

Nach einem Streit am Telefon, hat seine Freundin den Hund verkauft, ein Vertrag läuft auf ihren Namen.

Könnte er den Hund wiederholen mit der Polizei? Würde es rechtlich ein Nachspiel für seine Freundin haben?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    wie du ja schon geschrieben hast, verbietet der Tierschutzvertrag das weitergeben des Tieres, d.h. ist der Verkauf des Tieres durch die Freundin ungültig und der Hund muss an den Besitzer zurückgegeben werden.

    Ja sie hat sich damit strafbar gemacht (da der Vertrag auf ihren Namen läuft), ebenso aber auch Diejenigen, die das Tier von der Freundin abgekauft haben, selbst wenn sie nichts von dem Vertrag wussten, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor rechtlichen Konsequenzen!

    Allerdings wird sich vermutlich erst dann die Polizei einschalten, wenn eine Anzeige erfolgt.

    lg Coletta

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was hast du für Freunde? Hole deinen Hund wieder, alles andere ist egal.

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Tierschutzvertrag ist piepegal, die Freundin hätte den sowieso Hund nur verkaufen dürfen, wenn es IHR Hund gewesen ist. War es aber nicht.

    1. Die neuen Besitzer über die Umstände aufklären und Hund zurückbitten.

    2. Anzeige gegen die Freundin erstatten. Geben die neuen Besitzer den Hund nicht heraus, auch das über die Polizei regeln. Das Tier wird genauso behandelt wie ein gestohlenes Auto oder ein geklautes Handy - sowas dürfen die Käufer auch nicht einfach behalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    er sollte sich schleunigst darum kümmern, den hund wiederzubekommen.dazu muss er wohl eine anzeige machen.

    wenn der verein davon wind bekommt, ist der berechtigt, den hund zurückzunehmen.dazu gibt es die tierschutzverträge.die freundin wäre berechtigt gewesen, den verein, der den hund vermittelt hat, zu benachrichtigen.der hätte sich dann weiter darum gekümmert.

    in meinem vertrag steht sogar etwas von vertragsstrafe, wenn ich den hund weitergeben würde.

    da es sich um einen vertragsbruch handelt ist rechtlich der verein besitzer des hundes.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kann er den Hund wieder bekommen. Das was seine Freundin da gemacht hat nennt man gemeinhin Diebstahl und das ist immer noch strafbar! Und da es SEIN Hund ist hätte sie ihn auch dann nicht verkaufen dürfen, wenn nichts davon im Tierschutzvertrag gestanden hätte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur falsch gehaltene Hunde werden aggressiv. Allein das ist schon ein Verstoß gegen den Vertrag. Besser ist es, den ins Tierheim zurückzugeben. Nicht jede Tussi ist für die Betreuung von Hunden geeignet. Da werden nicht nur Hunde manches Mal aggressiv.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er muss zu einem Anwalt gehen und der vordert dann den Hund wider zurück oder besorgt einen richterlichen Beschluß zur Aushändigung/Herausgabe des Hundes. Auf seine Freundin kommt natürlich eine Anzeige zu. Sie hat schlieslich etwas verkauft was ihr nicht gehört.

    Die Polizei tut da erst etwas wenn es richterlich angeordnet wird. Da ihm der Hund gehört, sie ihn in ihrem Namen verkauft hat und die neuen Besitzer einen Kaufvertrag haben, muss ein Gericht die tatsächlichen Besitzverhältnisse feststellen. Die Polizei kann das nicht.

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