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Welche Gründe sprechen dagegen, die NPD zu verbieten?
4 Antworten
- defenderLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wie Doktor Gorton bereits ausgeführt hat, ist in Deutschland auch der Versuch, eine Straftat zu begehen, strafbar. Die NSDAP sowie die KPD sind rechtlich verboten. Wenn also jemand eine dieser Parteien unter einem neuen Namen wieder ins Leben rufen will, stellt das den Versuch einer Straftat dar!
Damit sind nach geltendem Recht in Deutschland alle eventuellen Nachfolgeparteien der NSDAP und der KPD durch Bechluß des Verfassungsgerichtes von Anfang an verboten und damit unrechtmäßig.
Das heißt, die NPD muß gar nicht erst noch einmal verboten werden, sie ist rechtmäßig bereits verboten. Nur muß halt jemand dieses Verbot vor Gericht einklagen. Kein Gericht arbeitet von sich alleine!
- KlausLv 7vor 1 Jahrzehnt
@defender
So einfach ist es leider nicht. Ein Verbotsantrag ist bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil zu viele Verfassungsschützer Einfluss in der Parteispitze ausüben.
Es müsste der NPD erst einmal nachgewiesen werden das sie eine Nachfolgeorganisation der NSDAP ist. Wenn das nicht möglich ist müssten ihr Verfassungsfeindliche Ziele nachgewiesen werden. Dazu genügt es nicht wenn sich einzelne Mitglieder Verfassungsfeindlich äuÃern, sonder die Partei an sich muss Verassungsfeindlich sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dagegen spricht kein einziger Grund!
Eine legale Organisation ist NICHT leichter unter Kontrolle zu halten, als eine Verbotene, wie das oft behauptet wird.
Wie kommt man nur auf den unsinnigen Gedanken, es wäre anders.
Wenn es so wäre, könnte man auch jede Verbrecherbande legalisieren! Denn wenn sie legal sind, sollte man sie doch auch einfacher kontrollieren können, oder?
>>> Nein, so ist es natürlich nicht!
Bei einem Verbot der NPD und der Strafbarkeit, Ersatzorganisationen zu bilden, ist mit dem braunen Spuk schnell Schluss. Wenn darauf 20 Jahre Gefängnis stehen würde, dann täte sich niemand mehr getrauen, NS-Gedankengut zu vertreten!
Und wenn diese wirren Ideen nicht mehr an nachfolgende Generationen weitergegeben werden, dann sterben sie irgendwann ganz aus.
Aber natürlich darf es nicht zu lächerlichen Bewährungsstrafen für NS-Hetzer kommen, weil sich die dann als Martyrer aufspielen können. Vielmehr muss das mit wirklich drakonischen Strafen beendet werden!
Nochmal zur Klarstellung:
So wie ich das regeln würde, gäbe es keine Ersatzorganisation, die erst umständlich verboten werden müsste. Vielmehr wäre die Bildung einer Ersatzorganisation von vornherein eine Straftat, die 20 Jahre Knast nach sich ziehen würde!