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ichbinich fragte in Wirtschaft & FinanzenFinanzierung · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung Arbeitgeberdarlehen?

Diese Frage hatte ich schonmal plaziert aber eine unbrauchbare Antwort bekommen. Vielleicht hab ich heute mehr Glück.

Wenn ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber ein Darlehen bekommen habe, das eine Kündigungsschutzklausel beinhaltet für die Dauer von 5 Jahren, aber ein Sonderkündigungsrecht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers vorsieht, dieser aber das Darlehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über ein dreiviertel Jahr weiter gewährt ohne zu Kündigen, ist damit sein Sonderkündigungsrecht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinfällig und der Darlehensvertrag als alleiniger Vertrag anzusehen?

Ich wäre dankbar, wenn hier eventuelle Links zu Gesetzestexten oder hilfreiche rechtliche Hinweise geschrieben würden.

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir das Darlehen gewährt, die Tilgung wurde jedoch - vereinbarungsgemäß erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgenommen. Der Vertrag beinhaltet einen fest vereinbarten Zins, eine Laufzeit, Rückzahlungs-/Tilgungsraten, Kündigungsfristen und halt eben die Klausel, dass der Arbeitgeber ein Sonderkündigungsrecht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestattet.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Dein Arbeitgeber Dir kündigt, ist das Darlehen in einem Betrag fällig. So verstehe ich das.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst die Summe komplett zurückzahlen. Es sei denn dein ex-Arbeitgeber gibt Dir eine andere Möglichkeit.

    Quelle(n): über 10 Jahre Personalabteilung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Arbeitgeber ein Sonderkündigungsrecht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraglich eingeräumt bekommen hat (mit Unterschrift beider Parteien gültig) besteht keine rechtliche Möglichkeit, diese Klausel nach Eintreten des für eine Partei nachteiligen Rechtsstands für ungültig erklären zu lassen. Dies wäre nur dann möglich, wenn eine solche Klausel z. B. sittenwidrig wäre, was ich aber nicht feststellen kann.

    Darüber hinaus können Arbeitgeber ein Darlehen nur in Verbindung mit einem Arbeitsvertrag erteilen. Eine Kreditvergabe ohne entsprechendes vertragliches Verhältnis würde es für den Arbeitgeber erforderlich machen, eine Banklizenz zu haben, unter der er Kreditvergabegeschäft betreiben kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, da der AG auf sein Sonderkündigungsrecht verzichtet hat, kann er es nicht nachträglich (nach 9 Monaten) wieder erwirken. Vielmehr hätte er direkt davon Gebrauch machen müssen.

    Aus dem AG-Darlehen dürfte demnach ein ganz normales Darlehen geworden sein (wie von einer Bank).

    Wenn jetzt Zinsen und Tilgung pünktlich bezahlt werden, würde ich erst mal einen Widerspruch formulieren und den AG auf sein verwirktes Sonderkündigungsrecht hinweisen.

    Sollte er dem Ansinenn nicht nachkommen, kommst du um einen Rechtsanwalt nicht herum.

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