Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann der Vermieter was dagegen haben?

Hallo,

folgende Situation. Mein Freund möchte mit in meine Wohnung ziehen. Der Mietvertrag ist auf mich und meinen Exmann ausgestellt, der sich quasi für mich verbirgt hat. Jetzt möchte mein Freund mit einziehen.

Kann mein Vermieter was gegen den Einzug sagen solange der Vertrag so bestehen bleibt wie er ist?? Die Wohnung ist auch durchaus groß genug, daß er hier noch mit einzieht!!

Danke für eure Antworten

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solange der Exmann noch im Vertrag steht ist er auch gesamtschuldnerisch haftbar und weiterhin Vertragspartner des Vermieters. Wenn nun zusätzlich ein Untermieter dazu kommen soll, müsste die Wohnung ausreichend Platz haben.

    Der Vermieter muss gefragt werden und der Vermieter muss i.d.R. zustimmen. Wird nicht gefragt, kann eine fristlose Kündigung möglich sein. Außerdem wäre zu klären, ob der Vermieter bereit wäre, den Vertrag bzgl. des Exmannes zu ändern.

    Wenn beide im Vertrag stehen, können auch nur beide zusammen kündigen, dies sollte man bedenken.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter wird einen nachvollziehbaren Grund haben müssen,sollte er etwas dagegen haben.Doch er-

    fahren muß er von der neuen Belegung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich kann der Vermieter nichts dagegen sagen, wenn dein neuer Freund bei dir einzieht. Es ist auch unerheblich, dass die Wohnung ursprünglich mal von dir und deinem jetzigen Ex-Mann gemietet wurde. Du kannst deinem Vermieter ruhig bescheid geben, dass dein Freund bei dir einzieht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das gilt als private Lebensgestaltung. Kein Mitspracherecht. Eventuell erhöhte Umlagen

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.