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ganz dringende frage zum thema ebay und verschwundenes päckchen?
hallo zusammen,
ich habe vor kurzer zeit etwas bei ebay verkauft. versendet habe ich es als dhl päckchen und nun meint der käufer es sei nicht angekommen.
er hat den fall bei ebay gemeldet und nun verlangt der das geld zurück und meint ich hätte ihn betrogen und hätte angeblich nie versendet. das ganze ist jetzt so weit das er sagt er legt eine zivilklage ein (was bedeutet das überhaupt?) ausserdem möchte er strafanzeige stellen...
ich habe das päckchen wirklich versendet! zeugen habe ich nur einen freund von mir und die frau von der post erinnert sich auch noch (wohne in einem kleinem dorf) sie kann zwar sagen das ich ein päckchen versendet habe jedoch nicht was drin war weil es neutral verpackt war:-(
ausserdem habe ich noch den beleg...
meine frage an euch, was kann mir passieren, wie weit wird das ganze überhaupt gehen und vielmehr was ist wenn meine beweise (die frau von der post, der freund von mir und der beleg) nicht reichen???
bitte hilft mir auch wenn ihr ähnliche erfahrungen gemacht habt! bin gerade echt verzweifelt!!!
@willywildlife, bist du noch ganz dicht???
wenn ich irgendwie jemanden beschiss.en hätte dann hätte ich mich sicherlich nicht hier öffentlich in einem forum gewandt um zu fragen. statt dessen würde ich in einer ecke kauern und warten das ich verhaftet werde....
finde deine antwort eine bodenlose frechheit!
5 Antworten
- JayokLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hatte genau den selben sch... an den Hacken.
Habe was hochwertiges verschickt und als Päckchen versendet. Der Käufer hätte wählen können zwischen versichert & unversichert. Er hat unversichert gewählt um 3€ zu sparen.
Alles klar dachte ich. Habe die Ware ordnungsgemäß versendet ( Ein IPhone als Päckchen).
Der Käüfer meinte es ist nich angekommen und so weiter...
Es kam zur Schadensersatzklage und ich habe jetzt den doppelten Schaden...
Wenn du die Ware nicht als Paket(also mit Nachweis) verschickst hast du die Ar...karte.
Ein Päckchen hat als Nachweis nur einen Kassenbon. So als ob du mit einem Kassenzettel über 55 Cent für die Briefmarke nachweisen willst, dass du einen Brief abgeschickt hast. Dafür gibt es ja Einschreiben.
Ich habe den Kassenbon beim Gericht eingereicht und wurde trotzdem dazu verurteilt den Schadensersatz zu leisten.
Der Kunde freut sich über ein kostenloses IPhone und ich habe doppelten Schaden...
Also immer versichert verschicken...egal was er will.
Nach dem was ich durchgemacht habe, glaube ich, dass dein Kunde es darauf angelegt hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Angenommen der Käufer klagt:
- bei einem Privatverkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald das Päckchen an den Transporteur übergeben ist (§447 BGB)
- Nachweis über die Einlieferung hast du ja (dein Freund)
- Auch wenn dein Freund sicher nicht die Adresse weiss, es sollte der sog. "Anscheinsbeweis" gelten.
Dann hängt alles vom Richter ab. Der entscheidet letztendlich, und zwar "nach seinem eigenen Wissen und Gewissen".
Da gibts die tollsten Sachen.
Ich denke aber nicht, dass der Käufer klagt.
Zivilrechtlich kommt ihm das ziemlich teuer (allerdings dir, wenn du unterliegen solltest).
Bzgl. Bewertung bei ebay:
Da müsstest du dann klagen, um die schlechte Bewertung rauszukriegen. Früher ging das per eidesstattlicher Erklärung, jetzt braucht man dazu Urteile.
Solltest du allerdings in gewerblicher Eigenschaft an einen Privatkunden verkauft haben, hast du die Ar...karte gezogen. Das Versandrisiko liegt in diesem Fall beim Verkäufer und ist auch durch AGB nicht übertragbar.
Quelle(n): http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/be... http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html - frsehLv 7vor 1 Jahrzehnt
Päckchen sind nicht versichert.
Aber da du Zeugen hast die den Versand bestätigen steht es nicht ganz so schlecht für dich.
Wichtig in diesem Zusammenhang, schriftliche Beweise sichern. Lass dir von deinen Zeugen schriftlich bestätigen, daà du das Päckchen verschickt hast. Bei deinem Freund wird es kein Problem sein, aber bei dem Postangestellten schon.
Was in dem Päckchen drin war ist in deinem Fall unwichtig, weil wenn du es schriftlich von dem Postangestellten und Freund bekommst das du versendest hast, dann muss ja zumindest ein leeres Päckchen bzw. ein Päckchen mir irgendetwas beim Empfänger angekommen sein.
Und genau da wird das Problem für den Postangestellten sein, wenn er dir bestätigt das du verschickt hast, dann beweist es das die Post das Päckchen verschlampt hat oder der Empfänger lügt.
Was genau stand denn in der Artikelbeschreibung ? Unversicherter Versand per Päckchen oder hast du die Kosten für ein Paket berechnet und nur ein Päckchen verschickt ?
Lösung für die Zukunft : Nur noch als Paket versenden, bzw. per Hermes die sind Preiswerter und alles wird Versichert versendet.
Um welchen Betrag geht es denn ? Wenn es nur um ein paar Euro geht, dann zahl das Geld zurück und verbuche es als Lehrgeld. Falls es um einen hohen Wert geht, dann steckst du in einer Zwickmühle, weil viel Geld weg und noch viel Ãrger oben drauf. Wenn der Käufer einen unversicherten Versand gewünscht hat man sich schon denken warum, aber dir fehlen leider die Beweise.
- vor 1 Jahrzehnt
bescheiss.en wollteste nur - Geld kassieren aber die Ware garnicht abschicken - ist doch ganz klar. DHL kann soetwas auf Schritt und Tritt verfolgen. Ich hoffe nur das wird saftig bestraft
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- vor 1 Jahrzehnt
Hi Natalie,
also, wenn Du den Beleg hast ist es einfach, Du machst bei der Post ein sog. "Nachforschungsbegehren", anhand des Beleges sucht DHL / Post nach dem verschwundenen Paket. Finden sie es nicht innert angemessener Frist (glaube 10 Tage) ist die Post haftbar. D.h. Ihre Versicherung muss -und wird- Dir den Schaden ersetzen. Wenn Du es nicht versichert versandt hast ist der Höchstbetrag, zirka 250.-€ ,bei versicherter Sendung = Entschädigung gemäss Versicherungs-Wert-Angabe..
Halte den "netten Käufer" und ev. ebay, über Deine unternommenen Schritte, auf dem Laufenden und hab keine Angst, es kann Dir nichts passieren. Verliere bloss den Beleg nicht !!!
Lieber Gruss
Quelle(n): Erfahrung