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SeveQ fragte in Politik & VerwaltungPolitik · vor 1 Jahrzehnt

Warum werden Abstimmungen in Parlamenten namentlich vollzogen?

Namentliche Abstimmungen sind das Fundament des Fraktionszwangs, einer Geißel der Politik, die eine echte Demokratie verhindert. Ein gutes Beispiel für die positiven Auswirkungen anonymer Abstimmungen in Parlamenten zeigt der Fall des SWIFT-Abkommens. Warum wird also überhaupt namentlich abgestimmt? Wegen der nötigen Transparenz?

6 Antworten

Bewertung
  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die eigentliche Begründung, um dieses Verfahren einzuführen, ist daß es im Interesse der Bürger liegt. Bei brisanten Abstimmungen kann man auf diese Weise nachprüfen, ob der eigene Wahlkreisabgeordnete so gestimmt hat, wie man das von ihm erwartet und wünscht, und falls er das nicht tut, hat man die Möglichkeit, ihn bei der nächsten Wahl eben nicht zu unterstützen. Namentliche Abstimmung bedeutet, daß jeder Abgeordnete gegenüber den Bürgern für seine Entscheidung einstehen muß.

    Daß auch die Parteien und Fraktionsvorsitze von diesem Prinzip profitieren, ist natürlich ein weiterer Effekt.

    Namentliche Abstimmungen werden allerdings vergleichsweise selten genutzt, da sie doch einen gewissen Aufwand bedeuten und zudem, wie du das ansprichst, das freie Mandat etwas darunter leidet.

    Nachtrag @Robert S: Das ist leider falsch. Eine namentliche Abstimmung kann bei einem Beschluß des Parlaments mit einer bestimmten Stimmenzahl (Fraktion oder 5% der Abgeordneten) beantragt werden. Diese läuft dann so ab, daß jeder Abgeordnete eine persönlich zuzuordnende Stimme in eine Urne wirft (heutzutage werden dafür Chipkarten, je eine für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung, genutzt, von denen eine eingeworfen wird), und danach sämtliche individuellen Stimmergebnisse erfaßt und auch veröffentlicht werden. Der von dir erwähnte "Hammelsprung" findet nur bei der Wahl des Bundespräsidenten statt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    mit dieser Form der Abstimmung - müssen die Herrschaften FARBE bekennen !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Beweissicherung: Damit niemand behaupten kann, er war am Ergebnis nicht beteiligt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht immer Geläufig, normal sind sämtliche Abstimmungen Geheim, nur wenn etwas sehr wichtig erscheint, ich betone wichtig im Sinne der bestehende Gesetze, wenn z B. welche Änderungen vorgenommen werden sollten oder müssen, dann kann, nach dem immer wieder und bis zu drei mal keine Beschlussfähige Wahl durch geführt werden konnte, eine namentliche Wahl ab gehalten werden. Dann müssen alle raus aus dem Saal und werden einzeln per Namens Aufruf herein gebeten und dann müssen sie ihre Stimme ab gegeben, aber auch dann ist die Stimme Geheim. Sie brauchen und dürfen nicht laut sagen für was oder wem sie abgestimmt haben, sondern geben ihre Stimme auf Papier ab und die kommt dann in der Wahl Tonne.

    Meine das diese Art von wählen Hammelsprung heißt, Kommt auch sehr selten vor.

    Eine Wahl durch wörtliche und persönliche Zustimmung oder verneinung ist nicht im Sinne der Demokratie in der BRD und verboten.

    Dies schreibt ein Niederländer der sich mal mit den Deutschen Gesetzen befasst hat um hier durch zu blicken, Kaufte da zu die Becks Gesetz Texte.ua.

    Nur auf Partei Tagen kommt dieser rote oder grüne kleine Kartons zum Einsatz, aber das werden nur Beschlüsse gefasst und keine Gesetze,

    Das andere erfolgt immer im Parlament.

    Quelle(n): Die Gesetze der BRD
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Um Abweichler sofort erkennen zu können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Namentliche Abstimmungen sind eher selten. Übrigens finden viele Abstimmungen in Parlamenten öffentlich durch Handzeichen statt.

    Also sind auch geheime Abstimmungen eher selten.

    Eine geheime Abstimmung wird in der Regel nur stattfinden, wenn man eien Gewissenskonflikt der Abgeordneten befürchtet.

    Die namentliche Abstimmung wird es nur geben, wenn aktenkundig bleiben soll, wer wie abgestimmt hat. Gründe dafür kann es viele geben. Vor allem, wenn gewünscht wird, daß die Bürger oder das Parlament selbst (die Fraktionen) das Abstimmungsverhalten einzelner nachprüfen können .

    Stellt sich die Frage, wer muss entscheiden ob solche Interessen berechtigt vorliegen? Das wird in der Regel das Präsidium des Parlaments sein, oder das komplette Parlament selbst. Das muss nicht unbedingt in jedem Einzelfall eintschieden werden (so eine Entscheidung bedeutet in der Regel eine zusätzliche Abstimmung), sondern es kann durch das Regelwerk für die Parlamentsarbeit auch klar vorgegeben sein, wobei dieses Regelwerk meist auch durch das Parlament selbst geschaffen wurde. Maßgebliche Regelwerke hierfür werden in der Regel die Verfassung und die Parlaments-Geschäftsordnung sein.

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