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Bekomme ich Probleme mit dem Gesetz?

Ich hab vor 2 Monaten mal mit meinen Kollegen gehängt und da hate einer eine Flasche Wodka mit 20% dabei. Dann hat er gefragt wer alles ein wenig will und wo wir ihn trinken sollen. Ich sagte das mein Vater weg ist und wir dahin gehen könnten. Wir gingen und ich probierte 2 Schlücke und kotze halb und iiiigit wääää ist das hässlich. Undnach 10 minuten war der leer nicht von mir und ich machte alles sauber also Tropfen von dem Gesöff. Es gab auch keine Sachbeschädigungen dabei. Ist da strafbar, wenn ich 13 bin ??? und wegen dem Haus ich hatte nen Schlüsel dazu??

Update:

Bis jetzt haben sie auch nichts bemerkt.

Update 2:

Also sicher gibt es 20%- igen Red Bull sowie Pink Bull, Green Bull, Withe Bull usw. Und das andere es gab niemanden der verletzt oder besoffen war und nichts kaputtes und der eigentliche Grund der Frage war dass die uns die Polizei auf den Spuren ist weil, in unserer Schule 5 ins Spital und Jugendgefängnis mussten und einer hat uns verpetzt und wollte wissen ob ich die Wahrheit sagen kann. Nochmals der Wodka hatte 20, 5 % der Red Bull Wodka und ich glaube der Kolleg hatte den nicht gekauft sondern geklaut.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    11tes Gebot - Lass Dich nicht erwischen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    20%???

  • Lumpi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Strafbar ist`s,

    wenn man an Jugendliche Alkohol verkauft

    ( Jugend s c h u t z gesetz)

    du hast dich ja schon selbst bestraft

    mit deiner Übelkeit.

    Und jetzt weißt du ja,

    wie das Zeug schmeckt,

    du wirst den Vorfall n i e vergessen

    und das ist Strafe genug.

    Und wenn du eines Tages,

    so in 20 Jahren,

    deinen Eltern die Geschichte erzählst,

    dann gibt es ein Gelächter.

    Aber jetzt hältst du

    einfach deinen Mund - ok?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist lediglich verboten Hochprozentiges an Minderjährige zu verkaufen.

    Wenn du zuhause was trinkst ist das was anderes.

    Allerdings könnten deine Eltern Ärger bekommen wenn du im Vollsuff (oder auch nüchtern) was anstellst.

    Außerdem gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Im Übrigen bist du mit 13 überhaupt nicht strafmündig.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In erster Linie machen sich Deine Eltern strafbar, wenn Du mit 13 Jahren hochprozentigen Alkohol trinkst, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sei also froh, wenn die Geschichte nicht raus kommt.

    Wie gefährlich und gesundheitsschädlich es ist, in Deinem Alter schon Wodka zu trinken, willst Du vermutlich gar nicht hören....!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie bitte was?

    Ob du Probleme mit dem Gesetz bekommst, weil du und deine Kumpel im Haus deines Vaters Alkohol getrunken haben?

    BLÖDSINN!

    Höchstens Ärger zu Hause!

    Btw: Gut, dass du keinen Gefallen an dem "Gesöff" gefunden hast! :)

    Und wenn das Wodka war, hatte er mit Sicherheit keine 20 Volumenprozent... - und wenn er nur 20 hatte - war es kein Wodka. (was im Grunde für die Geschichte natürlich keine Rolle spielt)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dein Vater Gesetz heißt, dann bekommst du sicher Probleme, wenn er etwas davon merkt. Ansonsten NEIN. Bist auch unteralb der Strafgrenze.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenns niemand merkt wirst du auch nicht bestraft. Also lösch am besten gleich diese Frage um keine Spuren zu hinterlassen

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt es keinen Wodka, der nur 20 % hat. Du solltest das nicht wiederholen, denn sollte sich einer

    der Jugendlichen eine Alkoholvergiftung zuziehen, bekommen deine Eltern wegen Verletzung der Auf-

    sichtspflicht eine Menge Ärger mit den Behörden.

    Dir passiert garnichts, da kein Kläger vorhanden ist.

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    jup. Hochprozentiges darf man erst ab 18 saufen (aber bis dorthin zu warten hält eh keiner aus^^)

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