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Was darf ein Praktikant.....in einem Altenwohnheim...und was nicht?

Das Praktikum dauert sechs Wochen .Die Praktikanten sind 16 Jahre alt. Welches JuSchG (Jugendschutzgesetz) oder andere Gesetze sollten befolgt werden?

Direkt gefragt : Was darf und was darf er/sie nicht?

Wer kann mir Infos dazu geben oder mir einen Link nennen.

JuSchG fand ich ...aber es sagt nichts über Praktikas in Alteneinrichtungen aus.

In Krankenhäusern ist dies klar geregelt.

Update:

-Jugendarbeitschutzgesetz...nur steht da nichts genaues über die Tätigkeit.Dein Link ist zwar gut aber nicht aussagekräftig.

-Bei der Grundpflege usw. hapert es.... es wird und wurde keine Anleitung gegeben.

z.B. Umlagern....mal nach 15 min. oder nach 2 Std. , Praktikanten wechseln die Schutzhosen ....ohne Anleitung...auf was ist zu achten. Druckstellen ? Offene Stellen ..wie und mit was wird gesäubert.

-Praxisanleiter sieht es nicht so "eng"..

-Praktikanten wurden quasi ins kalte Wasser geschubst.

Dienstbeginn 7:00 - 15:00 ( 1/2 Std.Pause )

13:00 - 21:00 ( 1/2 Std.Pause )

Nach dem Frühdienst,Angebote in der Einrichtung wo die Praktikanten dabei sein sollen/müssen.Aber kein Ausgleich dafür bekommen.

Jede Vollzeit od. Teilzeitkraft bekommt dies als Überstunden gut geschrieben.

.

Ja ein Praktikum ist nicht einfach.

.

Die Menschen sind keine Versuchsobjekte!!!

.

Im der Krankenhaus ist dies klar geregelt was ein Praktikant darf und was nicht.

Update 2:

-Jugendarbeitschutzgesetz...nur steht da nichts genaues über die Tätigkeit.Dein Link ist zwar gut aber nicht aussagekräftig.

-Bei der Grundpflege usw. hapert es.... es wird und wurde keine Anleitung gegeben.

z.B. Umlagern....mal nach 15 min. oder nach 2 Std. , Praktikanten wechseln die Schutzhosen ....ohne Anleitung...auf was ist zu achten. Druckstellen ? Offene Stellen ..wie und mit was wird gesäubert.

-Praxisanleiter sieht es nicht so "eng"..

-Praktikanten wurden quasi ins kalte Wasser geschubst.

Dienstbeginn 7:00 - 15:00 ( 1/2 Std.Pause )

13:00 - 21:00 ( 1/2 Std.Pause )

Nach dem Frühdienst,Angebote in der Einrichtung wo die Praktikanten dabei sein sollen/müssen.Aber kein Ausgleich dafür bekommen.

Jede Vollzeit od. Teilzeitkraft bekommt dies als Überstunden gut geschrieben.

.

Ja ein Praktikum ist nicht einfach.

.

Die Menschen sind keine Versuchsobjekte!!!

.

Im der Krankenhaus ist dies klar geregelt was ein Praktikant darf und was nicht.

Update 3:

-Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist das Praktikum nicht geregelt...zumindest nicht für Pflegeberufe.

-Deine Aussage trifft mit Sicherheit zu ...tuxedomoon... finde ich auch.

-Ob die Einrichtung auch ihr Wissen umsetzt ist eine andere Sache ;-)), Praktikanten sind billige Arbeitskräfte.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Lol Ernestin.....aber sollen nicht alle so arbeiten ;-)

    .

    So weit mir bekannt ist und da stimme ich .....tuxedomoon .....sollten so Praktikanten arbeiten.

    Doch die Realität sieht leider anders aus.

    Der Leitung / Pflegedienstleitung usw. ist es überlassen wie sie die Praktikanten einsetzen.Ob das immer so richtig ist bezweifele ich.

    Leider gibt es in diesem Bereich sprich Altenpflege/Alteneinrichtungen keine genauen Richtlinien was die Pflege betrifft.

    Die Arbeitszeiten sind geregelt, die Pausen und die "freien" Tage und das war es schon.

    In Krankenhäusern sieht dies ganz anders aus.Dort wird darauf geachtet was ein Praktikat darf und was nicht.

    Versuche über andere Einrichtungen an Infos zu kommen.

    Oder frage beim Gesundheitsamt nach.

    Quelle(n): Meine Erfahrungen inm Sozialen Bereich. Ist leider so und es wird oftmals unter das Deckmäntelchen " Erfahrungen" sammeln gepackt. Doch vergessen wir da nicht etwas? Wir werden evtl. auch einmal in einem solchen .......landen und wollen wir dann Versuchskaninchen sein? Nichts gegen die Jugendlichen aber hier ist der Erwachsene gefragt und gefordert. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und deshalb gibt es die Berufsausbildung. Denn dort wird gelehrt wie es sein sollte oder könnte. z.B. Druckstellen vermeiden und wenn diese schon da sind wie kann ich eine Heilung erwirken.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Praktikanten dürfen immer pünktlich sein, immer freundlich sein,

    mit Fleiß und Einsatz jede Arbeit verrichten, Alkohol und Zigaretten meiden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    eigentlich alles, bis auf grundpflege. die umfasst medizinische versorgung, umlagern....

    als praktikant gibst du bettlegrigen das essen, machst betten, haelst di aelteren menschen bei laune....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Gesetz, das Du suchst, nennt sich auch:

    Jugendarbeitsschutzgesetz!

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarb...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da es sich um ein Praktikum handelt, sind PraktikumsbetreuerInnen in dem Alter obligatorisch, die begleiten ja das Praktikum, die wissen was geht und was eben nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst im Altenheim arbeiten. Was und wo Du eingesetzt werden kannst ist dem Pflegeheim bekannt.

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