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Jess R fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

DRINGEND witwenrente------harz 4?

Hallo an alle...eine überaus dringende.Meine Mama ist 62 jahre jung und bekommt Witwenrente von 420euro...sie wohnt alleine in einer 2 zimmer wohnung und zahlt Warmmiete 400 euro.Meine Mam hat keinerlei sonstige Einkünfte außer dieser Witwenrente....Könnte Sie Harz4 beantragen,wenn ja wieviel würde sie bekommen?DANKE SCHON MAL.

9 Antworten

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  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja sie kann aufstockend Hartz IV beantragen. Es gibt Hartz IV Rechner im Internet da kannst du es grob ausrechnen lassen.

    Andere Variante ist Wohngeld zu beantragen. Macht mein Vater auch da seine Rente nicht ausreicht. Kannst du im Wohngeldrechner ausrechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ließ mal hier nach.

    Dort bekommst Du nützliche tipps zu ALG 2

    http://www.harald-thome.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja sie kann, weil Sie hilfebedürftig ist, wenn diese Witwenrente alles ist, was ihr an Einkünften zufließt und sie muß erklären, daß sie 3 Stunden am Tag noch arbeitsfähig ist - ernsthaft vermittelt wird sie in dem Alter nicht mehr -

    Sie dürfte so in etwea 350 € mtl. an Leistungen erhalten - natürlich zusätzlich zur Rente -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Mutter kann ALG II beantragen, wenn sie noch mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist.

    Ansonsten kann sie Sozialhilfe beantragen. Die Sozialhilfeleistungen entsprechen von der Höhe den ALG-II-Regelleistungen.

    Die Witwenrente wird auf jeden Fall angerechnet. Andersherum kann sie Mehrbedarf (z.B. für aufwendige Ernährung als Diabetiker o.ä.) geltend machen.

    Einen guten Anhaltspunkt liefert der Hartz4-Rechner:

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al...

    Sinnvoll wäre auf jeden Fall ein Besuch bei der ArGe. Falls sie das nicht möchte, helfen auch Beratungsstellen der Diakonie weiter.

    Gruß aus Braunschweich

    Johannes

    PS: aufpASSEn

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  • Anspruch auf Alg II besteht dann, wenn ihr Vermögen nicht über den Freibeträgen liegt. Der Alg II-Träger wird ihr "Kosten der Unterkunft" nur dann leisten, wenn diese Kosten auf einer eindeutigen rechtlichen Verpflichtung und nicht - wie bisher - auf einer freiwilligen Zahlung beruhen. Die Verwandten werden sich also zum Abschluss eines Mietvertrages entschließen müssen (und ggf. die Mieteinnahmen versteuern, denn ich vermute, dass dahinter steuerliche "Überlegungen" stecken).

    Die weiteren Verbindlichkeiten interessieren den Alg II-Träger nicht; diesbezüglich wird sie sich überlegen müssen, wie sie diese reduzieren kann.

    Alg II-Beziehern werden auch die Kosten einer privaten Krankenversicherung erstattet, aber nur bis zur Höhe des Beitrages, der in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig wäre. Gleiches gilt für die Pflege-, ähnliches für die Rentenversicherung.

    Wegen ihres Alters muss sie im übrigen nicht arbeitsbereit sein und sich nicht bewerben, ohne dass das nachteilige Auswirkungen auf ihren Alg II-Anspruch hätte.

    Gruß

    X

    PS: Bezüglich der FREIBETRÄGE:

    http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=p...

  • Andre
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    sie wird auf jeden fall den regelsatz von 345€ bekommen .ich bin mir jetzt nicht sicher ob es ein paar euros mehr sind oder weniger.

    auf jeden fall steht ihr das geld zu .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr steht zumindest Wohngeld vom der Gemeinde zu, bei der Gemeinde beantragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, HartzIV kriegt sie nicht, weil sie ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Aber sie kann Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen, das rechnet sich dann wie folgt:

    Regelsatzleistung Euro 359,00

    Warmmiete Euro 400,00

    zusammen Euro 759,00

    abzüglich Rente Euro 420,00

    ergibt einen Betrag von insges. 339,00 Euro.

    Es wird allerdings dann geprüft, ob die Miete angemessen ist. Evtl. wird ihr nahe gelegt, in eine g��¼nstigere Wohnung umzuziehen.

    Quelle(n): Arbeit in RA Kanzlei
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Witwenrente schmälert den Bezug von ALG2. Hat sie in den letzten Jahren beitragspflichtig gearbeitet, kann sie auch schon eine Altersrente beziehen. Näheres erläutert die Rentenversicherung.

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