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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Alleine fahren als 17 Jähriger, Welche Strafe?

Guten Tag zusammen,

Ich bin 17 Jahre, werde in 2 Monaten 18 und habe den Führerschein Klasse B17 seit 10 Monaten. Außerdem habe ich von meinen Eltern zu meinem Schulabschluss einen Wagen bekommen.

Nun sind meine Eltern, die ich ja eigentlich als Begleitung zum fahren bräuchte, für 2 Wochen in Urlaub geflogen. In dieser Zeit habe ich jedoch nicht vor das Auto in der Garage stehen zu lassen.

Welche Strafe würde ich oder meine Eltern bekommen, falls ich erwischt werde, wenn ich ohne Begleitung meiner Eltern fahre? (Bitte mit Quellenangabe, bzw. § aus der StVo)

Und sollte etwas passieren, zahlt dann trotzdem die Versicherung? Ich bin Vollkasko versichert, falls dies was zur Sache tut.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis - eine Straftat -

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    Also nicht nur Du, sondern auch Deine Eltern, die ja wohl Halter des Fahrzeuges sind, müßten sich dann verwantworten -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Verhalten ist auch ein Grund dafür, dass ich gegen den Führerschein mit 17 bin!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ist gleich zu setzen wie fahren ohne Führerschein.

    Somit ist der mal weg und eine sperre bekommst Du auch noch dazu.

    Eine Versicherung, die bezahlt zwar den Schaden des anderen. Holt sich aber alles zurück von dir.

    Also stehen lassen das Ding. Lohnt sich echt nicht!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Alleine für das Ankündigen dieser Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wäre dir dieselbige auf Leb zeit zu Entziehen.

    Du hast weder die Sittliche noch die geistige Reife, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und ich Bezweifle sehr stark, das sich an diesem Umstand je etwas ändern wird.

    Das du nicht nur dich, sondern auch noch andere einer Gefährdung durch dieses dumme Verhalten unterwirfst, ist dir in deinem egoistischen Denken, noch nicht in den Sinn gekommen?

    Lass das Fahrzeug stehen, ansonsten könntest du dir innerhalb weniger Sekunden, dein ganzes restliche Leben versauen.

    bb

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gebe deinen Führerschein freiwillig ab. Du bist mit deiner Einstellung nicht geeignet am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das wird dir auch jede Führerscheinstelle so bescheinigen, wenn du das machst, wie du es hier geschrieben hast.

    Also lasse das Auto stehen bis deine Eltern aus dem Urlaub zurück kommen, dann ist auch doch nicht mehr lange bis du 18 wirst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist doch ganz logisch - DU hast den FÜHRERSCHEIN MIT AUFLAGE - wenn du also ohne die Auflage ( mindestens ein Erwachsener mit FS als Mitfahrer ) - fährst, ist deine Fahrerlaubnis ungültig, - da diese Einhaltung eine Versicherungsvoraussetzung ist, - entfällt dein Versicherungsschutz und Du fährst so, als hättest du keinen Führerschein !

    Vorschlag: Such dir einen Erwachsenen, der bei dir mitfährt - !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis => anzeige

    - die Eltern bekommen Ärger wegen verletzung der aufsichtspflicht

    - der halter vom auto bekommt ärger

    - der schein der dir erlaubt ein auto mit begleitung zu führen kann eingezogen werden

    - aufbauseminar

    - nachdem du das aufbauseminar erflogreich beendet hast, bekommst du dein schein wieder und hast eine 4 jährige probezeit anstatt nur 2 jahre

    -dazu kann die versicherung deiner eltern teurer werden. weiß ich aber nicht genau

    Ich würde es lieber lassen. Mit BE ist man ja noch in der Probezeit......2 Wochen wirst du es bestimmt auch ohne Auto aushalten ;)

    Quelle(n): http://board.raidrush.ws/showthread.php?t=576108 besuche selber gerade die Fahrschule
  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dumm und unverantwortlich.... Damit setzt du deinen Führerschein aufs Spiel....Der kann dir weggenommen werden, wenn du erwischt wirst......Warte lieber bis deine Eltern wiederkommen.....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    eine grenze ist vom gesetz her vorgegeben, und ist, meiner meinung nach, auch einzuhalten.

    strafe? nun, die wird nicht gewaltig sein, eine geldstrafe halt.

    versicherung wäre ein arges problem, da sich die anstalt darauf berufen kann, daß du ohne gültige fahrerlaubnis ein auto gelenkt hast, und sie daher eine leistung nicht zu erbringen hätte. das gäbe gewaltige probleme.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du erwischt wirst dann kannst du deinen Führerschein erst mal Vergessen und die Strafe wird auch "saftig" sein. Abgesehen davon wäre es Verantwortungslos von dir ohne Begleitung zu fahren.

    ff

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