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zippora fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Wem gehört rechtlich ein Hund ?

Es gibt Tierschutzorganisationen, die sich dauerhaft das Eigentumsrecht an einem vermittelten Hund vorbehalten.Andere wiederum behalten sich ein halbjährliches Eigentumsrecht an dem Hund vor.Offensichtlich sind derartige Verträge nicht im BGB geregelt.Weiß jemand mehr darüber oder hat bereits Erfahrungen ?

Update:

wenn das als Leihvertrag anzusehen ist, könnte erheblicher Missbrauch stattfinden.Ich bezahle eine Schutzgebühr(die nicht rückerstattet wird)und die Organisation kann das Tier jederzeit wieder zurückfordern und erneut Schutzgebühr kassieren und das Ganze beliebig wiederholen.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das gibt es sehr wohl, dass der eine der Besitzer ist und andere die Eigentümer.

    ZB. bei Züchtern. Die legen sich zusammen einen Deckrüden an und dieser lebt bei einen der Züchter. Alle sind Eigentümer und der eine ist der Besitzer.

    Du bist ebenfalls Besitzer einer Wohnung, die du mietest, aber nicht der Eigentümer.

    Und da diese Regelung nicht gegen das Recht verstößt, darf sie bei Hunden auch angewandt werden, wenn dies vertraglich geregelt ist und beide Vertragspartner damit einverstanden sind. Und dies ist in der Regel der Fall wenn beide unterschreiben.

    Nachtrag.

    Ja Zippora, da liegt oft der Hase begraben.

    Wir hatten uns zu unserer Hündin eine weitere geholt. von einer sogenannten privaten Organisation.

    Nach einer Woche mit beiden war klar, dass es bis aufs Blut gehen würde. Also mussten wir die neuere Hündin wieder abgeben.

    Es kam kein Geld zurück. Und die nächste Gebühr (290) Euro wurde von den nächsten verlangt, die sie dann aufnahmen.

    Allerdings kann dir das bei Tierheimen ebenso passieren. Dort (jedenfalls bei uns) wurde der Vertrag so gestaltet, dass wir Besitzer und Eigentümer sind. Allerdings hätten wir das Geld nicht zurück bekommen, hätten wir einen unserer Hunde zurück gebracht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wieso soll das nicht geregelt sein? Siehe: Leihvertrag

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ein ganz normaler Leihvertrag:

    Du wirst der Besitzer, die Organisation bleibt der Eigentümer.... du darfst nicht vergessen, Hunde sind zwar keine Sachen, sie sind aber als solche zu behandeln^^

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tierschutz ist nicht gleich Tierschutz, da muß man verdammt aufpassen. Auch Tierheime betreiben nur ein Geschäft. Es geht nicht allen Tierschützern um das wohl der Tiere, denn es ist allen längst bekannt, das man mit Tieren, vor allem mit Tierleid Geld machen kann.

    So wie man genau hinschauen muß bei einem Züchter, so sollte man auch bei Tierschutzorganisationen hinsehen.

    Ich bin der Meinung, habe ich einen Hund gekauft, so habe ich die Verantwortung und er gehört zu mir und zu niemand sonst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn sie sich dauerhaft das Eigentumsrecht an einem vermittelten Hund vorbehalten ist es kein Kaufvertrag. Denn Grundlegender Bestandteil eines Kaufs ist ja gerade das das Eigentum an einer Sache auf einen Anderen übergeht.

    Ein zeitlich begrenzter Eigentumsvorbehalt soll dem Schutz des Tieres dienen. Allerdings sollte man darauf achten welche Bedingungen im Vertrag stehen damit sie von ihrem Eigentumsvorbehalt gebrauch machen können. (z.B.: bei schlechter Haltung, Tierquälerei, Unterernährung,.....) Sollte dort nichts stehen wären dem Missbrauch alle Türen geöffnet und sie könnten jederzeit den Hund wider einziehen.

    In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das bedeutet das ich alles in einen Vertrag reinschreiben kann was ich will, solange es nicht gegen Gesetze verstößt oder Sittenwidrig ist. Je genauer alles im Vertrag steht umso weniger Probleme hat man im Streitfall.

    Das Beispiel von Iris trift es leider nicht ganz. Bei dem Deckrüden wären beide Eigentümer (das geht) aber hier geht es ja gerade um den Eigentumsvorbehalt. Und bei einer Wohnung ist man der Mieter und kein Käufer. Ein vermittelter Hund wird aber gekauft und nicht gemietet. Wäre es ein Mietvertrag über den Hund wäre man zu keinem Zeitpunkt Eigentümer und ein Eigentumsvorbehalt wäre unnötig.

    Hugo und Ed Kong treffen es aber auch nicht so richtig. Ein Leihvertrag liegt vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird. Wichtig ist hier der Teil mit UNENTGELTLICH. Nach Ablauf der Leihzeit oder nach Vertragskündigung durch den Verleiher hat der Entleiher dem Verleiher die entliehene Sache zurückzugeben. Hier ist also von Anfang an eine Rückgabe der "Sache" vorgesehen. Sobald für die Leihe eine Entgeld verlangt wird handelt es sich um Miete und nicht mehr um Leihe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meines Erachtens nach sind solche Verträge sittenwidrig.

    Falls es zu einem Rechtsstreit kommen würde, würdest Du gewinnen, solange Du den Hund artgerecht hältst.

    Tierschutzorganisationen schreiben das wider besseres Wissen in ihre "Verträge"

    Das ist so ähnlich, wie das mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder"

    Darüber lacht sich jeder Jurist kaputt.

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