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Samuel20 fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

wird Kindergeld angerechnet für zahlenden Vater?

Hallo, wer kann mir sagen, wie es sich mit der Unterhaltszahlung verhält.

Wenn ein Mann nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlt und die die Frau, die nicht verheiratet war

das ganze Kindergeld einkassiert, kann der Vater das Kindergeld um die Hälfte vom Unterhalt abziehen? Oder steht der Frau Unterhalt nach der Tabelle + 100 % Kindergeld zu

Update:

Oje, arme Männerwelt.

Da kann ein Mann ja nur verlieren. Bin Gott sei Dank kein Mann.

5 Antworten

Bewertung
  • Babs
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Hälfte des Kindergeldes wird angerechnet, also vom Unterhalt abgezogen. Egal, wer hier etwas anderes behauptet. Es ist definitiv so.

    Des Weiteren kann der Vater sich einen halben Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

    Genauer Wortlaut aus dem BGB:

    Das Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, anderslautende Antworten sind unzutreffend:

    Das Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten (hier Kindesvater) zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen.

    Zunächst ist ohne Berücksichtigung des Kindergeldes der Barunterhaltsanteil jedes Elternteils auszurechnen. Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird, kann von seiner Summe den Betrag von 92,- EURO abziehen. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss zu seiner Unterhaltsschuld 92,- EURO dazu rechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist bei den endbeträgen der tabellen schon berücksichtigt, wenn du den regelsatz zahlst.

    ja wer ist heute noch in der lage, bei diesen löhnen solchen unter´haltsforderungen nachzukommen, und dann wird das immer weiter erhöht, sollten die auch dafür sorgen, das ein unterhaltsverpflichteter auch in der lage ist wieder solche zahlungen leisten zu können das für ihn auch was hängen bleibt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Frau steht das Kindergeld zu 100% zu. Du kannst nichts abziehen. Zu Sonderausgaben wie z.B. Klassenfahrten kannst Du, je nach Verdienst, auch noch anteilig herangezogen werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Was hat das Kindergeld vom Saat mit dem Unterhalt vom Vater an das Kind zu tun - nichts!

    Jede Mutti bekommt das Geld vom Saat ob verheiratet, geschieden oder ledig- das ist eine Hilfe vom Saat an die Muttis

    Der Vater mus nach seinem Brutoeinkommen nach der Tabele

    monatlich bezahlen, egal ob die Mutti steinreich ist oder nur Hartz4 bekommt oder einen steinreichen heiratet

    Der Vater kann aber auf seine Steuerkarte auch sein Kind eintragen lassen und hat weniger abgaben im Monat- was die meisten nicht wissen. Auch wenn er Nachweisen kann das sein Unterhalt an sein Kind falsch ausgegeben wird und sein Kind nichts davon zum Anzirhrn u.s.w. bekommt aber die Lady es für sich verbraucht kann er sich auch wehren- beim Familien gesetz

    Du bist wahrscheinlich noch nicht Mutter - sonst wüstes Du wie leicht es die Väter haben ,,nur zahlen,, mehr kaum

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