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Daniel fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was bedeutet in der Ladung zu einem Gerichtstermin "mit ZU geladen" ?

In einem Protokoll kann ich lesen (sinngemäß) "Es wurde festgestellt, dass XY nicht mit ZU geladen wurde."

Was bedeutet dieses ZU im Kontext einer Ladung?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ZU = Zustellungsurkunde (förmliche Zustellung, heißt es wird vom Postboten eine Zustellungsurkunde ausgefüllt, wann und um wieviel Uhr er das Schriftstück der entsprechenden Person entweder in den Briefkasten abgelegt oder persönlich ausgehändigt hat). Diese geht dann zurück und befindet sich in den Gerichtsakten.

    Sollte die Person dann z. B. nicht zum Gerichtstermin erscheinen wird erst mal festgestellt, ob diese auch ordnungsgemäß (förmlich, mit ZU) geladen wurde oder nicht. Davon hängt dann auch ab, ob z. B. ein Ordnungsgeld verhängt wird oder nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ZU bezeichnet eine Zustellungsurkunde (auch: Postzustellungsurkunde - PZU). Das ist eine Urkunde laut Zivilprozessordnung, die beweist, dass einem Empfänger ein bestimmtes Schriftstück förmlich zugestellt wurde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... das ist die andere Bezeichnung für " PER EINSCHREIBEN " !

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das du mit Zustellurkunde geladen wurdest , gelber Brief normal muss der brief dir persönlich übergeben werden

    Bei Fehlerhafter Übergabe steht der Bote mit einem Bein im Knast -mal krass gesagt

    Quelle(n): Selber bei der Post gearbeitet
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  • vor 1 Jahrzehnt

    ohne Zustellungsurkunde - also mit normalem Brief -

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