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Softwareentwicklung - wo beginnt die Gewerbstätigkeit und wo endet der Freiberuf?

Hallo,

da ich keinen Ärger haben möchte würde ich gerne eine klare Antwort auf folgende Frage haben: Benötige ich, wenn ich ab und zu Software für Privatkunden entwickle und verkaufe einen Gewerbeschein (Umsatz sehr niedrig, nur ab und zu nehme ich private Aufträge an). Habe viele Informationen gefunden, aber leider keine wirklich klare Aussage. Einige meinen, Software-Entwicklung wäre immer gewerblich, andere, dass es sich in diesem Fall um einen Freiberuf handeln würde und kein Gewerbeschein nötig wäre. So urteilte das BayOBLG laut Internet so: "Die Software-Entwicklung ist gewerblich, vor allem, wenn die Software auch vermarktet wird.“

Der Bundesfinanzhof hingegen entschied, dass Programmierer sehr wohl freiberuflich tätig sein können. Ich weiß nicht, was ich glauben soll.

Wäre nett wenn mir jemand eine aufschlussreiche Antwort geben könnte.

LG

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du Software im Auftrag für einen Auftraggeber entwickelst, ist dies freiberuflich möglich.

    Wenn Du Software verkaufst, gleich ob selbst entwickelt oder im Vertrieb, so ist das ein Gewerbe und meldepflichtig.

    MfG

    Demeter

  • Carib
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Demeter hat alles gesagt. Klarer kann ich es auch nicht.

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