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Wer besitzt die Urheberrechte an Opern von bereits verstorbenen Komponisten?

Ich meine so bekannte Opernkomponisten wie Verdi oder Puccini und deren Opern (La Traviata, La Boheme, Madame Butterfly etc.) sind diese Werke überhaupt urheberrechtlich geschützt ?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kommt immer darauf an, wie lange die Leute tot sind. 70 Jahre nach dem Tod der Komponisten werden die Stücke gemeinfrei, sind also ohne Tantiemen aufzuführen. Bis dahin gehören die Urheberrechte den Erben bzw. Rechtsnachfolgern; kommt auf den Vertrag an, den der betreffende Komponist eingegangen ist.

    Zwei Nachträge: (1) Für Komponisten aus den USA gilt das nicht, die USA haben ein eigenes Urheberrecht; fast alle anderen Staaten haben das "Berner Abkommen" unterzeichnet, das diese Fragen international gleich regelt. (2) Für spezielle Plattenaufnahmen gilt das auch nicht, denn hier ist nicht mehr das Werk geschützt, sondern diese spezielle Aufnahme. Dann beginnt die Schutzfrist mit der Veröffentlichung.

    Quelle(n): Urheberrechtsgesetz (UhRG)
  • Mimì
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    70 Jahre nach dem Tod eines Komponisten erlöschen die Urheberrechtel Das gängige Opernrepertoire der Herren Händel bis Verdi ist also was die Urheberrechte angeht kostenlos zu haben.

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