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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mahnbescheid des AG durch eine ausländ. Firma - Widerspruch zwecklos?

Bei der Firma handelt es sich um eine sogenannte Gewinn-Versprech-Firma, die jetzt - nach 8 Jahren - eine angeblich unbezahlte Rechnung einklagen will, den Gewinn aber nie ausgeschüttet hat. Sinnvoll Widerspruch einzulegen? Wer hat Erfahrung damit?

Update:

Es ist eine "förmliche Zustellung" eines AG in einem gelben Umschlag mit Datum und Uhrzeit. Sieht ziemlich echt aus...

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das dürfte wohl nach dem Zeitablauf von acht Jahren verjährt sein.

    Im Zweifel ruf doch beim Mahngericht an und frag ob das auf dem MB angegebene Aktenzeichen tatsächlich vergeben ist bzw. ob Aktenzeichen mit Antragsteller und Antragsgegner identisch sind! Und im Zweifel Widerspruch einlegen....auf die Begründung des Anspruchs (sollte sie den überhaupt kommen) wär ich allerdings jetzt schon gespannt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bist du sicher, dass der Bescheid _wirklich_ Vom Amtsgericht kommt?

    diese Vereine setzen nämlich auch ganz gern Briefe auf die "so aussehen".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf alle Fälle Einspruch einlegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es sich um einen offiziellen (gerichtlichen) Mahnbescheid handelt (was ich nicht glaube), dann musst du natürlich Widerspruch einlegen. Beharrt die Firma dennoch auf ihrem Zahlungsanspruch, dann geht die Sache automatisch vors Amtsgericht.

    Ansonsten: in den Müll damit. Das sind doch nur abzocker, auf ein gerichtliches Verfahren haben die keine Lust.

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  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schon mal etwas von Verjährungszeiten gehört?

    Gruß hajokl .

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Worum handelt es sich? Ist es ein normaler Brief, der mit der Post kam, oder ein Schreiben ausgestellt vom Amtsgericht... wenn ja SOFORT dagegen vorgehen, wenn du nichts tust bekommt die Firma einen Titel gegen dich, dass heisst z. B. die können pfänden etc

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, lege Widerspruch ein, dann bist du auf der sicheren Seite. Wobei die Verjährung schon längst eingetreten ist. Machs trotzdem.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nach acht jahren? ziehmlich unwahrscheinlich das die damit durchkommen, ablehen was soll denn so was

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