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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSonstiges - Wirtschaft & Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Verjährungsfrist bei Telekom Rechnung von 1997?

Vor ein paar tagen hatte meine Schwiegermutter einen orangenen wisch im Briefkasten. Sie solle sich doch bitte bis zum nächsten tag bei einem Herrn Meyer melden. auf dem Zettel stand der Name meines Schwiegervaters welcher leider letztes Jahr verstorben ist. Sie hat unter der angegebenen Handy Nummer angerufen. dieser Herr Meyer meinte dass von 1997 noch eine Telekom Rechnung offen ist. damals um die 1000€ und heute wären es etwas über 2000 €. So er sagte auch das wenn sie bis zum nächsten tag also bis heute um die 500 Euro bar zahlen könne, dann würde die restliche Forderung verfallen ( in meinen Augen hört es sich ganz nach Betrüger an )

Heute hat mein Schwager bei dieser Person angerufen.. der meinte dass erst nach 30 Jahren eine Verjährungsfrist wäre. Mein stand ist aber das heute die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Dazu kommt noch das die Telekom doch Mahnungen schickt und wenn man nicht auf diese reagiert das gleich ein Gerichtsvollzieher vor der Türe steht. das ist aber nie passiert..

Gestern Abend hat mein Mann bei ihm angerufen. Seine Ansage war "Die ist die Mailbox von Herrn Meyer bla bla bla " allein so was gibt einem doch zu denken oder?

Heute hat er wieder bei ihm angerufen. Hat sich nicht mit Namen gemeldet. Meinte nur sie sind Herr Meyer und er war ziemlich patzig am Telefon und hat dann irgendwann aufgelegt.

Ist doch alles ziemlich seltsam.

Bei der Telekom bekommen wir irgendwie keine Auskunft ob da noch was offen ist. Jetzt wollen wir uns noch eine Schufa Auskunft holen.

Aber wer kann mir mehr über die verjährungs- frist sagen? Wie ist der Stand heute auch wenn es noch eine Rechnung von 1997 ist??!!??

Über ein paar Antworten oder Tips wie wir reagieren sollen wäre ich echt froh.

Gruss

heike

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ist der Schwigervater tod muß keiner bezahlen man geht zum Amtsgerichter der jeweiligen Stadt und schlägt das Erbe aus!

    Mal davon abgesehne die Telekom hat ein Inkasso Unternehmen und ein gelber Brief kann wenn nur vom Amtsgericht kommen und dann steht da auch ein Aktenzeichen drauf womit man einsicht bekommen muß! Informiere dich an deiner Verbraucherzentralle oder melde diesen Vorfall das hört sich ganz und gar nicht Seriös an!

    Lg Bibi

    Noch ein link dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Ganze riecht stark nach einer Betrugsmasche. Vermutlich hat dieser Herr Meyer den Namen deines verstorbenen Schwiegervaters in den Todesanzeigen gefunden und gedacht "Hey, ich warte noch ein bisschen, und dann schicke ich den Angehörigen eine Forderung, die der Verstorbene angeblich zu verantworten hatte."

    Wenn diese Forderung nicht von der Telekom angemahnt wurde, wird diese eh nach drei Jahren ungültig. Erstatte Anzeige bei der Polizei, wegen Betruges und Nötigung (Zahlung von 500 Euro am nächsten Tag, damit der Rest der Forderung verfällt).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bitte geht so schnell wie möglich zur Polizei und zeigt das an. Dem Betrüger muss das Handwerk gelegt werden.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    auch meine Meinung: sofortige Strafanzeige wegen Betrugs. Dann werdet ihr erfahren, ob es einen realen Hintergrund haben kann.

    Davon abgesehen ist die Forderung tatsächlich nach 3 Jahren verjährt, weiterhin verwirkt und wieso sollte Dein Schwiegervater Telekomrechnungen über 1.000.- € offen haben?

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    die telekom verschickt keine mahnungen mit einer handynummer, und wenn bei denen noch eine rechnung offen sein sollte, wäre der Anschluss gesperrt worden und deine schwiegermutter oder denn vater hätte vom gericht einen titel zugesandt bekommen, wenn dieser nicht vorhanden ist den typen über die staatsanwaltschaft mittels ortung ausfindig machen lassen und anzeigen wegen vorsätzlichen betrug. ansonsten ist die rechnung bei nicht zahlen nach 3 jahren hinfällig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meiner Meinung nach, eindeutig Abzocke. Wenn von der Telekom tatsächlich noch eine Forderung besten würde, hätte die sich schriftlich gemeldet und nicht mit einem Zettel im Briefkasten und einer Handynummer. Sollte sich dieser ominöse Geldeintreiber noch einmal melden, würde ich auf eine schriftliche Form mit einer Auflistung aller angefallenen Gebühren und vor allem mit Adresse und Bankverbindung, bestehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde auch die Polizei einschalten und Strafantrag stellen. Das riecht nach Betrugsversuch.

    Eine Telekom würde so niemals alte Forderungen eintreiben. Wenn, dann entweder mit einem Schreiben, das nach Telekom aussieht oder ein anständiges Inkassobüro - mit Anschrift und allem was dazugehört. Einfach nur eine Handynummer zum Anrufen und noch dazu ein Allerweltsname - das ist 100%ig Betrug.

    Was noch sein könnte ist, dass da jemand alte Forderungen der Telekom aufgekauft hat und nun versucht diese wieder einzutreiben. Das wäre zumindest theoretisch denkbar. Aber auch in dem Falle gilt, dass die Forderung längst verjährt ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die meisten Geldforderungen verjähren nach 3 Jahren ,spätestens nach 10 Jahren kann man das auf jeden Fall vergessen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja ganz klarer Fall - warte mit dem Bezahlen bis zum 21.12.2012! Bis dahin wüd ich versuchen, sie irgendwie zu vertrösten, sind doch kaum noch 2 Jahre - dann ist eh vorbei!!! Hoffentlich!!!

    Nachtrag: Also, wenn du solche Schwierigkeiten mit so einen Wisch hast - nutzt dir die Polizei gar nichts! Das sind die schlimmsten Verbrecher dieses Staates - diese Bullen! Das Hinterletzte sind die, Gleich nach dem Halsabschneider kommen die! Die Bullen sollte man alle mindestens 2mal kastrieren, aber so, dass sie es sich auch merken für das nächste mal! Aber was red ich, eigentlich können die einen nur Leid tun - ist schon schlimm, wenn man den ganzen Tag ohne Gehirn unterwegs sein muss!

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