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Hallo liebe YC Gemeinde?

Angenommen du bist Inhaber einer Kneipe, in der alkoholiche + nicht alkoholiche Getränke angeboten werden, sowie auch ein kleiner Imbiss. Was würdest du ,als Inhaber machen, wenn du weiß, das der Gast, der kommt, alkoholkrank ist, und er sich ein alkoholiches Getränk bestellt. Würdest du dem Gast es geben, verneinen, oder ihm vorschlagen ein alkfreies Getränk zu trinken oder gar der Gaststätte zu verweisen. Villt. doch das bestellte Getränk geben nur des Umsatzes willen?

16 Antworten

Bewertung
  • kleine
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn er von mir kein Alkohol bekommen würde, würde er eben in eine andere Kneipe gehen. Daher würde ich ihm natürlich Alkohol geben. Es ist doch sinnlos, einem Alkoholiker die Folgen des starken Alkoholkonsums aufzuzählen. Nur er selbst kann mit dem Alkohol aufhören.

    In einem Supermarkt wird stark übergewichtigen Menschen der Kauf von Süßigkeiten auch nicht verboten oder stattdessen gesundes Zeug angeboten. Von daher...

  • Klaus
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde ihm geben, was er verlangt.

    Ein anderes Getränk würde er sowieso nicht annehmen.

    Gibst du ihm das Getränk nicht, macht die Nachbarkneipe den Umsatz.

    Wenn er andere Gäste verschreckt, würde ich ihn aus meiner Kneipe verweisen.

  • Betty
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er mir nicht bekannt wäre, würde er bekommen, was er will. Denn wer alkoholkrank ist lässt sich nicht belehren, er muss unten sein und selbst nicht mehr wollen, um etwas zu unternehmen aus diesem Loch herauszukommen.

    Würde ich ihn näher kennen und wüsste, das er trocken war, würde ich ihn ansprechen und fragen, was passiert ist und ihm wieder zur Beratung und Wiederaufnahme einer Therapie raten. Aber auch dann würde ich ihm das Gewünschte geben, denn es steht mir nicht zu mich da einzumischen. Es würde ihm auch nicht weiterhelfen, leider.

    LG

    Betty

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich ihn nicht kenne, hat jeder Gast das Recht auf ein Probeglas, man soll sich nicht von Vorurteilen täuschen lassen.

    Wenn ich weiß er ist alkoholkrank aber ansonsten kein Unguter Mensch ist und keinen Ärger macht, bekommt der Gast was er will, natürlich steht er unter meiner Kontrolle, dass er sich nicht übernimmt.

    Wenn ich der Meinung bin er hatte genug für heute Abend, dann mach ich ihn freundlich darauf aufmerksam, oder versuche ihn durch ein Gespräch abzulenken. Kann ja sein, dass er sich nur mal ausreden will, und jemanden braucht der ihm nur zuhört.

    Aber natürlich steht es mir als Barbesitzer frei, ihm den Ausschank von Getränken zu verweigern, von dem Recht ich auch Gebrauch machen würde, wenn er mir zu anstrengend wird, oder gar die Atmosphäre im Lokal negativ beeinträchtigt.

    Objektiv bleiben!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Als Inhaber einer Gastwirtschaft - in welcher Form auch immer - bist Du Dienstleister und Unternehmer. Du bist verantwortlich dafür, Deine Miete oder Pacht zu zahlen, Die Gehälter Deiner Mitarbeiter und den Wareneinkauf.

    Die Antworten hier waren überwiegend sehr ritterlich - aber - Du bist auf Umsatz angewiesen. Gibst Du Deinem Gast nicht das, was er in Deiner Dienstleistungsstätte haben möchte, wird er sich mit bösen Worten an ein anderes Lokal wenden. Schlechte Propaganda ist das letzte, was ein Unternehmen (Lokal) wirklich braucht in der ohnehin schon schwierigen Wirtschaftslage.

    Und ich würde um mein Hab und Gut wetten (und nicht verlieren!), dass alle, die hier so ritterlich gesagt haben "dem würde ich nichts geben" oder auf siene Krankheit verweisen - spätestens dann, wenn vom Konto die Gehälter abgebucht werden und kein Geld mehr für den Strom da ist auch mit diesem alkoholkranken Gast Umsatz machen würden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Gast weiß, dass ich Bescheid weiß, würde ich noch mal ganz unauffällig nachfragen, ob er nicht lieber was alkoholfreies möchte.

    Wenn er nicht weiß, dass ich Bescheid weiß, oder wenn er auf Alkohol besteht, würde ich es ihm bringen, ihn aber im Auge behalten.

    Wie hier schon gesagt wurde, der Wirt ist nicht der Vormund und ein erwachsenener Mensch ist frei, sein Leben zu ruinieren.

    Was anderes wäre, wenn es ins Privatleben reinspielt, der Gast ein Verwandter oder Freund ist, dann würde ich ihm sagen, gib dir die Kugel woanders, bei mir kriegst du das nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Wirt kann einem Gast, der nicht betrunken ist ! und nicht randaliert kein Bier verweigern. Er ist nicht sein Vormund. Er kann aber, wenn der Wirt die Familie kennt, diese informieren.

    Gruß

    Gordo_Mainz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist nicht so einfach zu beantworten. Ich habe oft mit Personen zu tun gehabt, die einen "über den Durst" getrunken haben. Dann versuchte ich sie freundlich zu überzeugen, lieber mal einen Kaffee oder eine Cola zu nehmen. Aber es ist schwer für den Inhaber oder Barkeeper einzuschätzen, wer wirklich alkoholkrank ist oder aber einfach mal etwas mehr trinkt. Man möchte ja auch nicht seine Gäste bevormunden.

    Das Kriterium das ich immer angewendet habe: Wenn ein Gast enmal "blöd" geworden ist, d.h. laut, ausfällig, einschlafen an der Theke, schwankend, o.ä. dann kriegt er beim nächsten Mal im Zweifel eher nichts mehr zu trinken. Aber ich sage ihm dann auch warum nicht. Wenn ich einen Gast ermahne und ihm freundlich sage, dass er jetzt vielleicht besser langsam macht oder nach Hause geht, dann hat das i.d. Regel auch funktioniert.

    Denn wenn man weiss, dass jemand gerne viel trinkt, dann kennt man sich ja auch und kein Gast legt sich freiwillig mit dem Wirt oder Keeper seiner Stammkneipe an.

    Quelle(n): Langjährige Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich ne Kneipe hätte, dann würde ich das Rauchen erlauben!

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    klar würde ichs ihm geben!

    geld geld geld regiert die welt!

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