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Gemeinsames Sorgerecht und Umzug?
Hallo,
mein Ex-Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht unserer beiden Kinder. Wir wohnen beide im gleichen Ort, bzw Kleinstadt. Es ist ein Kurort und von daher die Mieten sehr hoch.
Nun möchte ich 20 km von dieser Stadt wegziehen, zurück in mein Heimatdorf wo auch meine Familie wohnt und ich auch dadurch leichter wieder arbeiten kann.
Könnte mein Ex gegen diesen Umzug sein wegen dem Besuchsrecht weil er dann weiter fahren müßte oder könnte er rechtlich dagegen vorgehen? Meine Tochter müsste den Kindergarten wechseln und mein Sohn die Schule (1.Klasse).
Danke im Voraus
wollte noch hinzufügen, dass mit diesem Mann einfach keine normalen Gespräche geführt werden können.
Wahrscheinlich wird er zum Jugendamt gehen und sagen, dass der Schul- und Kindergartenwechsel die Kinder negativ verändert.
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
:o)
nein kann er nicht, weil du das recht hast dich privat zu verändern!
zudem willst du ja arbeiten und suchst eine billigere wohnung, das finde ich völlig in ordnung!
also trau dich und rede mit ihm :o)
wenn es ärger gibt, dann mußt du zum anwalt, aber denke nicht, dass 20km ein weltuntergang ist für ihn!
viel glück :o)
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Sorgerecht hat damit weniger zu tun. Habt ihr gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht kannst du ohne zustimmung 60 km weit weg vom eurer letzten gemeinsamen Wohnung ziehen. Für Kindergarten und Schule brauchst du allerdings seine Unterschriften. Meist wird das aber von den Einrichtungen nicht verlangt. Wird es verlangt kannst du dir die Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen. Die Gründe die du ansprichst sind doch vollig realistisch.
Ich bin auch 25 km mit meinem Sohn zurück in mein Heimatdorf gezogen. Bei der Sorgerechtsverhandlung hat mein Ex das angebracht. Der Richter sagte nur kurz und knapp: 60 km sind erlaubt und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wird auch noch ausgesprochen. Heute wohnt mein Ex 410 km weit weg, bei seinen Eltern.
Rechtlich kann er versuchen dagegen vorzugehen, weit wird er nicht kommen.
Sprich doch mal mit deinem Ex darüber, vielleicht hat er gar nichts dagegen.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt ihn rechtzeitig informieren - das ist alles - die Schulform wird ja bei einem Erstklässler wohl nicht geändert, also benötigst Du da auch keine Zustimmung, Kindergarten sowieso nicht -
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ABSOLUT KEIN Problem!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mache Dir darüber keinen Kopf!
Trotzdem wäre es gut, wenn Du Deinen Ex vorab informieren würdest.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
also 20 km ist ja wirklich kein weite strecke , also kann er sie trotzt dem regelmäÃig sehen!
- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
sollte doch kein problem sein...schlieÃlich redest du hier von arbeiten gehen,- was ja seinen kindern zugute kommt. und es sind 20 km keine 200 !
woe wärs mit einem einfachen gespräch unter eltern?
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
20 KM sind nun wirklich kein Problem, das dauert mit dem Auto 10 Minuten!
- helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Dein Ex kann gegen euren Umzug keine Einwendungen erheben, weil es ja auch zum Wohle der Kinder ist. Wenn deine Familie am neuen Wohnort lebt, so ist es doch auch ganz toll für die Kinder, wenn du evtl. wieder arbeiten gehen willst. Bei der eigenen Familie sind diese am besten aufgehoben.Die 20 km Entfernung muà dein Ex doch spielend schaffen. Viel Glück und sprich mal vernünftig mit ihm.
- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
ja könnte er, weil du wegziehst, aber 20 km sind noch ok, biete ihm an auch mal eine fahrt zu übernehmen, es kostet alles viel zeit und geld. für die umschulungen brauchst du sein einverständnis, er hat mitspracheredchte diesbezüglich
ich glaube damit kommt er aber net durch, woher will er das wissen, es ist eine mutmaÃung von ihm, kein beweis, den kann er auch net erbringen
Quelle(n): vom Fach