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Kann ich meinen Freundin aus dem Mietvertrag schmeißen ?

Hallo wollte die wohnung behalten nur mein Freundin will nicht ausziehen aber wir beide sind im Mietvertrag aber ich bin als hauptmieter eingetragen kann ich sie rausschmeißen ???

Bitte um Hilfe

danke

Update:

Das ist nicht mehr meine Freundin SIe hat einen großen fehler gemacht denn ich hir nicht nennen mag.

Danke

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn beide im Mietvertrag stehen, müssen beide kündigen.

    Dann kannst du einen neuen Mietvertrag abschliessen.

    Solltest du aber einen Untermietvertrag mit deiner Freundin geschloßen haben, mußt du diesen schriftlich kündigen.

    Am besten per Einschreiben (Beweis der Zustellung ist zumindestens gewährleistet).

    Gruß Angie

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an wie beim Vermieter die Vereinbarung ist, wenn Sie im Mietvertrag namentlich aufgefürt ist, geht das nicht, wohl aber wenn ihr dort nur eine 2. Person angegeben habt ! Aber überleg mal ob rausschmeißen günstig ist, wenn sie Deine Freundin ist. 1. Sie wird sich in keiner Weise mehr an Kosten und Renovierung ect. beteiligen (die nächste Nebenkostenabrechnung kommt) und 2. Ihr wollt doch anscheinend Freunde bleiben und nur nicht mehr zusammen wohnen. Warum macht ihr denn nicht eine Faire Regelung für Beide?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Genau in den Mietvertrag schauen, wer Mieter ist. Steht ihr beide im Mietvertrag, müsst ihr auch beide kündigen. Allerdings enthalten die meisten Standardmietverträge eine Klausel, in der sich die Mieter gegenseitig bevollmächtigen. Du kannst in diesem Fall den Vertrag wirksam für euch beide kündigen. Nur musst Du dann auch ausziehen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie mit im Mietvertrag eingetragen ist, ist sie auch Hauptmieter. Nur wenn Du mit Ihr einen Untermietervertrag (auch mündlich) hast, kannst Du ihr kündigen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So was kann sehr kompliziert werden, und selbst wenn du sie rausschmeißen könntest, könnte sie aus rechtlichen Gründen noch mindestens 3 Monate in der Wohnung wohnen. Versuch doch mal mit deinem Vermieter zu sprechen welche Möglichkeiten du hättest. Notfalls weise frag bei einem Anwalt nach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein - auch dann nicht, wenn sie Dir den Freund ausgespannte haben sollte - Kündigen kann immer nur der Vermieter -

  • vor 1 Jahrzehnt

    setz dich mit deinen vermieter in verbindung oder google einfach mal

  • vor 1 Jahrzehnt

    yo no ablo tu idioma lo lamento mucho preguntale a un chino

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