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Was sagt ihr zu diesem Urteil?
Während Manager und Aufsichträte zumeist mit einem "blauen Auge" davon kommen, obwohl sie eine ganze Welt in die Wirtschaftskrise zwangen, lassen Amtsrichter in Sondershausen keine Milde walten. Auch nicht wenn Menschen aus puren Hunger Lebensmittel stehlen. So musste sich heute eine Vierfache Mutter, die von Hartz IV betroffen ist, vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie für sich und ihre Kinder aus lauter Verzweiflung Lebensmittel im Wert von 9,86 Euro aus einem Supermarkt stahl.
Vor Gericht gab die Mutter an, sie habe aus Geldnot gehandelt. Die Arge hätte das Geld immer zu spät gezahlt und deshalb habe sie Lebensmittel stehlen müssen. Doch die Richter beim Amtsgericht ließen das Argument nicht gelten und verurteilten die Beklagte zu 990 Euro Geldstrafe. In Deutschland bestehe "ein so dichtes soziales und vor allem karitatives Netz, dass niemand zum Stehlen gezwungen" sei, so die Richter am Amtsgericht Sondershausen. Die Hartz IV-Bezieherin hätte sich nach Meinung der Richter auf die Zahlweise der Behörde einstellen sollen. Das Urteil ist rechtskräftig
PS : Das Arbeitslosengeld II muss am Monatsanfang im Voraus beim Bezieher eingehen. Auch nachträgliche Abänderungs- oder Aufhebungsbescheide ändern daran nichts (Sozialgericht Berlin, Az. S 95 AS 133/06 ER).
@ kaelon
Nein das war keine Absicht ,in meinem Artikel stand nichts von Wiederholungstäter sonst hätte ich nicht gefragt .....
19 Antworten
- ProfessoressaLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Urteil ist im Ordnung und rechtsgültig, ob moralisch richtig sei dahin gestellt. Es gibt allerdings in der Tat genügend Einrichtungen in D, wo man kostenfrei essen kann wie z.B. bei der Kirche, sozialen Küchen oder der Stadtmission.
- RHRLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
der Diebstahl geringwertiger Sachen wird gemäà § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Ergo hat der Supermark trotz der Notsituation der Frau Strafantrag gestellt. Beschwer Dich bei denen und nicht bei den Richtern.
Die haben nämlich (auf Antrag) den § 242 StGB angewendet.
Und übrigens: Auch als es den "Mundraub" noch gab, er war - was die wenigsten wissen - auch strafbar. Der wurden mit bis zu 500 Deutschen Mark bestraft und wenn man bedenkt, dass das es den Mundraub nur bis 1975 gab, das war damals auch verdammt viel Kohle.
Also reg' Dich ab.
Im übrigen finde ich die Strafe zwar etwas hoch, aber die Urteilsbegründung ist völlig richtig.
GruÃ
Ronald
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auch eine vierfache Mutter (gerade als Mutter!) muss wissen, dass Diebstahl eine Straftat ist und durch nichts zu entschuldigen ist.
Wir haben in fast jeder Stadt Einkaufsläden, wo man für einen Euro eine volle Tüte mit Lebensmitteln bekommt. Ihr seht, es hätte hier eine Möglichkeit gegeben.
Strafe muss sein. Da kann ja sonst jeder kommen und wo kommen wir dann hin?
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das Dumme ist das Klauen, ich kenne 3 Filialleiter von Discountern und einem gelb-blauen Markt, die , wenn man sie anspricht,nicht alles in die Tonne kloppen, Lebensmittel auch mal daneben stellen. (Wider der Vorgabe der Konzerne!)
Tonning ist die Vorstufe, aber denen tut es auch leid. Es gibt einen unverkrampften Deal, aber nie innerhalb des Marktes.
Dann aber gibt es noch "Tafeln", es gibt gerichtliche Möglichkeiten auf pünktliche Ãberweisungen zu bestehen, aber auch wenn es regelmäÃig 14 Tage zu spät kommt, man kann sich darauf einstellen.
Das AZ des Urteils hätte ich gerne, logisch ist die Begründung: Niemand muà stehlen! Muà man ja nicht!
Was mich wundert: Eine Geldstrafe? Unter den Umständen ist die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung umzuwandeln, Geld sieht der Staat eh nicht!
Faktum: Diebstahl ist Diebstahl, man kann mit Filialleitern reden, es gibt Möglichkeiten! Es gibt Entgegenkommen, aber Diebstahl ist keine Alternative!
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist Quatsch! Hier ist ein Wiederholungsfall und damit ein Exempel statuiert worden. Niemand wird wegen eines solchen Delikts als Ersttäter auch nur vor Gericht gestellt geschweige denn verurteilt! - Wenn Millionen HartzIV Bezieher die Geschäfte plündern würden, gäbe es entweder keine mehr oder die Preise würden es widerspiegeln!
Als ich für Oetker unterwegs war, habe ich Verfallware nicht weitergeben dürfen - es musste vernichtet werden.... Kollegen sind deswegen entlassen worden....
andererseits wurde ein KH in FFM mit dem Zeug direkt via Bielefeld beliefert (SR Eusebia war sicher dankbar dafür)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich sage dazu, dass es vollkommener Quatsch ist, eine Beurteilung von Laien zu einer bruchstückhaft und vermutlich tendenziös geschilderten Rechtslage abzufragen.
Oder hast du etwa gewusst, dass die Hartz-IV-Bezieherin beim Online-Poker Millionen verdient, die sie nicht versteuert, und mehrere Jachten der 150-FuÃ-Klasse über Barbados, St. Tropez und die Malediven verteilt hat? Dass sie kleine Kinder frisst und sich nicht jeden Tag die Zähne putzt?
Siehst du, das hast du alles nicht gewusst. Hast du jetzt immer noch Mitleid mit der "armen Frau"?
Ach, nicht? Dabei gehören ihr die Jachten gar nicht wirklich. Die gehören Sheik Ismir Ybel, der die Frau für den Preis von zwei Ziegen gekauft und zu seiner Leibeigenen gemacht hat, als sie zwei Monate alt war. Das grausame Leben im Harem des Scheichs ist unbeschreiblich und hat sie aus der Bahn geworfen. Sie hat sich aber gefangen und betreut nun Waisenkinder, die sie vor dem Verhungern rettet (das "fressen" war leider eine grammatikalische Fehlinterpretation). Zur Stärkung der Frauenrechte hat sie einen Bridgeclub gegründet, in dem...
Soll ich weitermachen, oder merkst du was?
- sven1n32Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Wie so oft, Du musst im sehr groÃen Stil "stehlen", so ab 7 Stellen vor dem Komma. Dann bietest Du über Deinen - mit dem dann ja vorhanden Geld finanzierten - Top-Anwalt an, einen Teil, so 1/5 zurückzugeben - gegen Bewährung - und schon kommst Du fein weg ;-)
Aber bei so wenig Geld, ist der TOP-Anwalt nicht drin, und Du kannst keine interessante Gegenleistung 1/5 * 9,86 = nur ca. 2,00 bieten, also verloren.
In Deutschland wird nicht gerecht, sondern recht nach Wortlaut der Gesetze geurteilt. Es heist ja auch Rechtsprechung und nicht Gerechtsprechung. Und der Sinn der Gesetze geht dabei verloren.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
grundsätzlich ist es erst einmal ausgesprochen löblich mehr als nur ein Kind zu haben. Die Deutschen sind ja sonst langsam in der Minderheit im eigenen Lande.
Und wenn das Auskommen mit *Harz lV* problematisch ist, ist es schon eine sehr bedauerliche Situation, berechtigt trotz allem nicht zu stehlen....
Es gibt fast in jeder Stadt *die Tafel* und die Lebensmittel die Bedürftige sich dort abholen können sind nicht nur gut, sondern auch wirklich reichlich.
Aber man kann auch in zugespitzen finanziellen Momenten die kirchlichen oder städtischen Einrichtungen ansprechen und eine überbrückende Hilfe zu bekommen.
GruÃ
Norne
- Markus R---Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Wäre ich diese Frau gewesen, hätte ich auch gestohlen. Nur hätte ich mich dabei nicht erwischen lassen! Der Staat bestiehlt das Volk dauernd. Was dem einen Recht ist, ist dem andern billig! Gib nicht auf! Zahle keinen Cent! Diese "rechtskräftigen Ausbeuter" versuchen nur Geld aus dir heraus zu schlagen. Die Schwächsten davon sind ihnen am liebsten, weil sie wehrlos sind! Rechtskräftig hin oder her! Laà dich nicht unterkriegen!
- kaelonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Lässt du mit Absicht weg das die Frau mehrfach einschlägig vorbestraft war, und der Richter von einer Haftstrafe absah, und das der Frau im Monat 693 Euro Kindergeld und Unterhaltsvorschuss von 315 Euro zur Verfügung steht und das das Hartz4 Geld ausschlieÃlich für Lebensmittel aufgewendet wird?
Da Geldstrafen in Deutschland in der Regel vermögensabhängig sind, muss die Dame ja deutlich mehr Einkommen haben als Hartz4 (wenn nicht war das Urteil ein Geschenk des Richters denn Hartz4 wird wohl kaum pfändbar sein)
Ich frage mich immer was mit solchen Fragen bezweckt wird?
Wollt ihr die Mär verbreiten in Deutschland verhungern die Menschen weil die Gemeinschaft ihnen kein Geld gibt??
Hättest du den Artikel auch wargenommen wenn es eine türkische GroÃfamilie gewesen wäre?
Dann entschuldige ich mich natürlich für meine Unterstellung. habe mitlerweile einige Artikel gefunden in denen das nicht steht.