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? fragte in Wirtschaft & FinanzenFinanzierung · vor 1 Jahrzehnt

Kann das Job Center uns ein strich durch die Rechnung machen?

wollen eine lebensgemeinschaft gründen aber in moment sind wir noch auf arbeitssuche ! sie wohnt in ost deutschland und ich wohne in Nrw! wollen aber hier in Nrw bleiben und hier neu starten und zwar so schnell wie möglich und nicht erst wenn wir arbeit haben!!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also deine Freundin darf natürlich zu dir ziehen und das Jobcenter kann es ihr auch nicht verweigern.

    es muß dann auch die Miete die in dem Ort in den ihr zieht,gezahlt werden(natürlich muß diese Wohnung angemessen sein), denn ihr wechselt in einen andere Zuständigkeitsbereich.

    Wenn ihr zuvor noch nicht zusammen gewohnt habt darf die Arge bzw. das Jobcenter euch NICHT als Bedarfsgemeinschaft ansehen. Schau hier:http://hartz.info/ratgeber-f3/verantwortungs-und-e...

    Viel Erfolg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn deine Freundin einen Job in Aussicht hätte,dann würde das Jobcenter ihr sogar den Umzug bezahlen, hat sie das nicht,müsst ihr den Umzug selbst löhnen. Ob die Miete für die neue Wohnung vom Amt vollständig übernommen wird,hängt in erster Linie von deren Größe ab. Bei 2 Personen wird eine 60m²-Wohnung vom Amt bezahlt (oder genauergesagt eine Wohung,deren Kosten maximal der einer 60m²-Wohnung zum ortsüblichen Preis entspricht.)

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum nicht - als Lebensgemeinschaft bekommt Ihr schonmal weniger Geld als Alleinstehende.

    Dazu wird einmal Miete gespart - das dürfte die Argen doch freuen.

    Erst recht hier im Osten freut sich die Arge doch wenn sie einen Strich machen kann um die Statistik schöner aussehen zu lassen - wieder eine weg von der Stütze (WIR haben es geschafft !) - dass Deine Freunde dann im anderen Bundesland arbeitslos gemeldet ist stört der Arge im Osten erstmal nicht (wenn Du weißt was ich meine) :-D

    MfG

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne es so (aus Hessen), dass Umzüge in weit entfernte Städte bzw. andere Bundesländer nur gestattet sind, wenn man dort einen Job in Aussicht hat oder Familienangehörige pflegen muss.

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