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Olaaa fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann man mit einer GbR einen Vertrag schließen?

Hallo!

Irgendwie komme ich bei einer Aufgabe nich klar. Die Frage ist: Kann ein Vertrag mit einer GbR bestehen, wenn ja nach welchen Vorschriften? Ich bin mir sofern nicht sicher, als die GbR ja keine juristische Person ist, aber dennoch partiell Rechtsfähig...wenn ich einen Vertrag schließe, schließe ich doch einen Vertrag mit dem Vertreter der GbR, oder? Ist das dann dadurch ein Vertrag mit der GbR?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mit Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR/GdbR) kann man ebenso Verträge schließen, wie auch die Verträge schließen können.

    Wenn Du mit wem auch immer eine Wohnung kaufst, dann schließt der Verkäufer mit der GbR einen notariellen Kaufvertrag. Wenn Ihr diese verkauft, ist es umgekehrt.

    In so einem Fall, haftet jeder uneingeschränkt für den anderen. Eine GbR kann auch in Prozenten aufgeteilt werden und aus mehreren Personen bestehen. Man spricht dann von einer Bruchteilsgemeinschaft, in der jeder nur für seinen Anteil haftet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du schließt einen Vertrag nach dem BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) ab.

    Das Vertretungsverhältnis der GbR braucht Dich dabei nicht zu interessieren.

    Die Vorschriften sind BGB und AGB ( Bürgerliches Gesetzbuch- und Allgemeine Geschäftsbedingungen )

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja - wie mit allen juristischen Personen -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kann man mit einer GbR einen Vertrag abschließen. Wo das steht kommt darauf an, welchen Vertrag du abschließen möchtest. Ist es ein Kaufvertrag dann sind die §§ 433 ff BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), bei einem Werkvertrag die §§ 631 ff BGB, bei einem die §§ 651 ff BGB u.s.w anzuwenden.

    Die Gesellschaft an sich ist in den §§ 705 ff BGB geregelt. Hier bekommst du von § zu § erklärt was ein Gesellschafter machen darf und was nicht bzw. wie er haftet.

    Quelle(n): Bürgerliches Gesetzbuch
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bei einer GdBR haftet der inhaber mit seinem privaten vermögen, also kann man mit ihm sehr wohl einen vertrag abschließen, denn der ist sicherer als der vertrag mit einer GmbH

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die GbR ist eine Personengesellschaft. Verträge sind entweder mit einem bestellten Geschäftsführer oder mit allen Geschäftspartnern gemeinsam geschlossen.

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