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Ebay Käufer droht mir mit Ebay?

Hey Leute gestern hat ein Ebayer meinen Fernsehr erfolgreich ersteigert und hat ihn heute morgen abgeholt und AUCH GESEHEN. Ich wiederhole : ER WAR DA UND HAT DAS GERÄT GESEHEN! Nun schreibt er mir eine Nachricht und beschwert sich über Kratzer . Das da einige Kratzer drauf sind ist ja normal , es ist ja keine Neuware und es ist schon 3 Jahre alt. Nun droht er mir mit Ebay bis zum Rechtsstreit wenn ich nicht den Artikel abhole und ihm das Geld zurückgebe oder wenn ich ihm nicht 30Euro erstatte. Und das sehe ich nicht ein . Er hat das Gerät vor Ort gesehen und das Gerät funktioniert einwandfrei. Außerdem habe ich in der Beschreibeung noch geschrieben: Achtung: Da es sich um eine Privatauktion handelt übernehme ich keine Garantie für diesen Artikel und nehme ihn nach einer erfolgreichen Versteigerung auch nicht wieder zurück! Der Artikel wird so wie abgebildet und beschrieben von privat verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter/Käufer, dass er auf die ihm zustehende Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren verzichtet. ______________________________________________________ 43 Leute haben diesen Artikel beobachtet und viele haben auch geboten , ich hätte ihn auch locker an jemand anderes verkaufen können . Und jetzt macht der Stress und will 30 Euro zurück oder ich soll 40 km bis Krefeld fahren das Gerät abholen und ihm das Geld geben oder er schaltet Ebay ein und geht bis zum Rechtsstreit. _________ Er war da und hat das Gerät doch gesehen . Also kann er da jetzt was machen?

Update:

__________________________________

DANKE FÜR EURE SCHNELLEN ANTWORTEN ; HABE GRAD EBAY ANGERUFEN UND DIE MEINTEN AUCH ; DASS ER NICHTS MACHEN UND DAS ES SCHON ILLEGAL IST WAS ER DA MACHT.

Update 2:

MACHEN KANN*

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zitat:

    "und ihm das Geld geben oder er schaltet Ebay ein und geht bis zum Rechtsstreit. ___""

    Hallo Eg,

    ich bin seit Jahren bei ebay, diese Art Vorfälle wie bei dir beschrieben, häufen sich leider in der letzten zeit mehr und mehr auch bei meinen Verkäufen.

    Ich verfahre folgend; Ich schicke über die Ebayseite dem Käufer auf solch eine Forderung eine Abmahnung und verweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! ( Obwohl ich weiß, dass nicht ich abmahnungsberechtigt bin)

    Die Beschreibung oben klingt nach versuchter Nötigung, grenzwertig könnte es Erpressung sein, aber da er nicht im Recht ist trifft das wohl nicht zu.

    Du kannst unter den Option zum Artikel auf "mein Ebay" auf die link "Problem klären" und über ebay die Sache kurz klären. Der Vorteil dabei , ebay kann alles mitlesen und man brauch keine email an ebay schicken.

    Es heißt; Gekauft wie gesehen! Er hat den Artikel so akzeptiert wie bei Abholung übergeben, sonst hätte er den Artikel nicht mitnehmen brauchen,hat er aber. Einigen Leuten scheint nicht bewusst zu sein, dass es anders als bei Media markt kein Rückgaberecht gibt innerh. 14 Tage.

    Selbst wenn der Käufer aus "Frust" dir eine negative Strafbewertung gibt, kannst du diese löschen lassen! Das GEHT!, ich habe das selbst schon machen lassen.

    Schalte ebay ein und kläre die Sache über Problem Klären, sollte er seine Drohung dort auch posten, kann er mit Ermahnung od.sonst. durch ebay rechnen.

    Er hat in deinem Fall überhaupt keine Forderungen an dich zu stellen, maximal Anspruch auf Gewähr, das greift hier aber NICHT!

    Ein Käufer mit einer guten Erziehung und Respekt versucht solche Sachen auf Kulanz höflich abzuwickeln, aber nicht durch Druck, Nötigungen oder gar Erpressung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    :o)

    ist mir auch schon passiert mit einer kamera, der hat die auch abgeholt und war begeistert, habe ihn vor zeugen daraufhin gewiesen (gezeigt) das sie zwei kratzer am blitzschuh hat, was ja schon bei ebay in der beschreibung stand. hat mich angerufen und wollte dass ich sie abhole (100km) oder ihn einen vorschlag mache, wie viel ich ihm zurück überweise! wenn ich es nicht mache, würde er es ebay melden.

    ich bin zum anwalt, der hat ihn dann angeschrieben und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er schon ein schreiben an die staatsanwaltschaft wegen betrug geschickt hat.

    daraufhin hat er sich bei mir gemeldet und gemeint, dass es nur ein versehen war.

    in deinen fall kann ich dir nur raten, dies sofort ebay mitzuteilen und nicht auf die forderungen einzugehen. es ist erpressung was der macht. zudem kann ich dir sagen, dass es bei dieser summe keinen rechtsstreit geben wird und schon gar nicht unter diesen voraussetzungen!

    also keine angst, der kann dir gar nichts!

    Quelle(n): eigene erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Dreh den Spieß um und schalte Ebay ein. Der Typ scheint das wohl öfter zu machen. So kann man auch zu Geld kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Deine Schilderung so den Tatsachen entspricht bist Du absolut im Recht.

    Ergreife Du die Iniative und melde sein Verhalten an ebay.

    Mit der Ersteigerung ist ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Da er den TV bei Dir abgeholt hat, hätte er ja vor Ort gleich richtig schauen können.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kannst Du getrost auf einen Rechtsstreit ankommen lassen - und da er schon droht - Informiere Du e-bay als Erster über eine solche Aktion.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja, eigentlich bist du ja im Recht..... bei einem gebrauchten Artikel muss man damit rechnen dass hier und da kleine Mängel sind. Außerdem hätte der Käufer ja direkt bei dir vor Ort vom Kauf zurücktreten können.

    An deiner Stelle würde ich mich zuerst bei Ebay melden und den Sachverhalt darlegen. Ebay wird dir da bestimmt helfen.

  • Lupo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ignorieren.......Er hat Kaufreue. Sowas gibts. Jetzt versucht er es halt.

    Soll mit ebay drohen - wird ihm nichts nutzen.

    So wie beschrieben bist Du auf der sicheren Seite.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Keine Panik! Du bist auf der sicheren (seriösen) Seite!

    1. Die Kratzer oder was auch immer hat der Käufer gesehen und im Nachhinein eine Minderung zu verlangen ist dreist und eine Frechheit!

    2. Durch Deinen Zusatz in Deinem Angebot hast Du als Privatverkäufer Deine Pflicht erfüllt, denn der Gesetzgeber schreibt neuerdings vor das auch Privatpersonen Garantien ( eigenlich nur für Neuware in besonderen fällen) übernehmen müssten. Sehr gut das Du von vornerein alles ausgeschlossen hast!

    3. Dadurch das Du schon E-bay informiert hast wird den "ehrbaren Käufer" sicher davon abhalten weiter gegen Dich so unverforen und betrügerisch vorzugehen, denn dann kostet ihn der Rechtsstreit eine Menge Geld,

    Ich denke dieser Käufer ist ein Betrüger, der mit dieser Masche sicher schon Erfolg hatte, nur mit Sicherheit nicht bei Dir! Du bist zu 100% auf der sicheren Seite. lass Dich nicht einschüchtern!

    Es ist schon schade das es solche Leute gibt, ich handel auch auf E-Bay, sowas ist mir glücklicherweise noch nicht passiert- wünsche Dir wieder bessere Geschäfte:-)

    -und hoffe ich konnte helfen-

  • vor 1 Jahrzehnt

    da kannst du ganz elastisch bleiben...

    zu einem Rechtsstreit wird es nicht kommen, da der Käufer in diesem Falle gar keine Rechte besitzt.

    Ebay einzuschalten bringt m.E. null Punkte, da kommt außer Standardfloskeln sicherlich

    nichts weiter ...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So ein Schlauberger, der meint, einen Teil seines Geldes zurück zu bekommen. Lass Dich ja nicht einschüchtern, Du bist im Recht und die Vorgehensweise haben einige meiner Vorschreiber schon vorgegeben. Erst mal ebay melden wegen versuchter Erpressung und dann siehst Du weiter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    zzz. Leute gibst. Lasse dich nicht verar......

    Das ist sein Pr0blem wenn Er meint. S0ll Er d0ch

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